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  • 07. September 2004 5 2 Min.

Karlsruhe Mit einer brisanten Frage beschäftigt sich am kommenden Donnerstag das Verwaltungsgericht in Karlsruhe: Gelten in der EU geschlossene Homo-Ehen auch in Deutschland? Falls ja, kann sich dieses Grundsatzurteil auch auf die deutsche Form, die sogenannte "Eingetragene Lebenspartnerschaft" auswirken.

Im konkreten Fall klagt ein Chinese, der seinen niederländischen Partner in Holland geheiratet hat. Dort sind solche Partnerschaften wie Ehen für Heteros ausgestaltet. Der Niederländer lebt in Deutschland und besitzt nach EU-Recht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Der aus Taiwan stammende Chinese hingegen lebt seit 1986 in Deutschland und beantragte nun bei der Stadt Pforzheim ebenfalls eine unbefristete europarechtliche Aufenthaltserlaubnis. Diese stehe ihm als "Ehegatten" eines EU-Arbeitnehmers zu.

Die Stadt aber war nur bereit, eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Ihre Begründung: Eine in den Niederlanden geschlossene Ehe zwischen homosexuellen Partnern könne in Deutschland nicht als Ehe anerkannt werden. Die in Deutschland mögliche Eingetragene Lebenspartnerschaft umfasst nur eheähnlichen Rechte und Pflichten.

Das Karlsruher Gericht soll nun entscheiden, ob europäisches oder deutsches Recht schwerer wiegt. Allerdings kann das Verwaltungsgericht den Fall auch dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen. Der Luxemburger Gerichtshof würde dann klären, ob die betreffenden EG-Normen tatsächlich greifen. Das Urteil müsste dann aber das Verwaltungsgericht fällen.

Erhält der Chinese Recht, bekommt das Modell der Eingetragenen Lebenspartnerschaft weitere Kratzer. Denn durch den höchstrichterlichen Spruch würden die rechtlich besser ausgestatteten Homo-Ehen aus den Niederlanden oder Belgien in Deutschland anerkannt. Die rot-grüne Regierung plant ohnehin eine Gesetzesnovelle, die die Möglichkeiten der Eingetragenen Lebenspartnerschaft erweitert. (mw)

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-w-

#1 wolfAnonym
  • 07.09.2004, 10:03h
  • solange in deutschland nicht die gleichen rechte gelten, können wir uns ohnehin den politischen dünnschiss irgendwelcher grüppchen oder heteroschützer sparen.
    schade um die vergeudete zeit und die kosten, die diese völlig unsinnige abstandsgebotdisskutiererei mit sich bringt.
    eigentlich müssen wir uns schämen über den IQ, mit dem unsere politiker ausgestattet sind !!! wär doch mal ne (pisa-)studie wert. 1.platz weltweit germany / usa
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#2 ullalalalalaschmidtAnonym
#3 WernerAnonym
  • 07.09.2004, 19:20h
  • Ich gehev mal davon aus, dass der Autor das Bundesverfassungsgericht gemeint hat und nicht das Verwltungsgericht?
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