Wenn das nicht mal ein Durchbruch ist: Die Zwangs-Heterosexualisierung von Schützenkönigen ist gesetzeswidrig (Bild: freizeitforum-aachen.de / flickr / by 2.0)
Das Verbot homosexueller Königspaare durch den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Zu dieser Rechtsauffassung kommt die Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS) in einem Rechtsgutachten. Darin wird auch klargestellt, dass sich die Bundesorganisation von etwa 1.300 regionalen Bruderschaften mit angeblich insgesamt etwa 600.000 Mitgliedern sich nicht auf die Sonderklauseln für kirchliche Träger berufen kann.
Der katholisch geprägte BHDS hatte mit seinem Beschluss vom 11. März 2012 auf den Streit um einen schwulen Schützenkönig aus Münster reagiert, der vergangenes Jahr gemeinsam mit seinem Lebenspartner als "Königin" auftreten wollte (queer.de berichtete). Von queer.de wurde dem Dachverband deshalb die Homo-Gurke verliehen.
Schützenbrüder wurden zu Stellungnahme aufgefordert
Konkret sieht das ADS-Gutachten einen Verstoß gegen § 18 I AGG, der das allgemeine Diskriminierungsverbot für alle Aspekte der "Mitgliedschaft in Vereinigungen" für anwendbar erklärt. "Im Fall ist die Mitwirkung in Form des öffentlichen Auftretens und der Repräsentation betroffen", heißt es in dem Rechtsgutachten. "Denn nach dem Verbandsbeschluss ist es schwulen Schützenkönigen künftig untersagt, gemeinsam mit dem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner als Königspaar aufzutreten. Darin liegt eine Benachteiligung von homosexuellen Königspaaren im Vergleich zu heterosexuellen Königspaaren."
Eine Strafe hat die Antidiskriminierungsstelle allerdings noch nicht ausgesprochen. Zunächst forderte sie den Bundesvorstand des BHDS unter Hinweis auf ihre Rechtsauffassung um eine Stellungnahme zum Sachverhalt auf.
"Ich erwarte, dass die Schützenbrüder ihren Beschluss nun revidieren und sich bei den Betroffenen entschuldigen", reagierte der Grünen-Abgeordnete Volker Beck als erster auf das Gutachten. "Andernfalls müssen ihre staatlichen Förderungen etwa durch die Kreistage überprüft werden". Einen entsprechenden Antrag haben die Grünen im Landkreis Düren bereits gestellt. (cw)
Update, 30.3.: Der Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) erklärte am Freitag, er werde der Antidiskriminierungsstelle, an deren Argumenten man "erhebliche Zweifel" habe, eine Stellungnahme zukommen lassen. So habe die Stelle nicht berücksichtigt, "dass es sich beim BHDS um einen Verband der katholischen Kirche handelt, der sich nach seinen Statuten wesentlich der Pflege religiöser Werte widmet" - die Ausnahme des AGG für Kirchen würden folglich auch hier gelten. Auch habe man keine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, wie die Stelle ausführe, sondern vertrete nur rund 250.000 Schützen von insgesamt 2,8 Millionen.