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Skandalöser Kommentar
Karlsruher Zeitung vergleicht Homo-Ehe mit "Kindersex"
- 13. April 2012 2 Min.
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass das deutsche Inzest-Verbot nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Bei den "Badischen Neuesten Nachrichten" (Auflage: knapp 130.000 Exemplare) sah man das offenbar als Anlass, seine eigenen Vorurteile auszuleben. In einem Redaktionskommentar wird davor gewarnt, dass "Tabubrüche" wie die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben und Kindersex in Deutschland Einzug hielten, wenn Inzest legalisiert würde. Hier der Text:
Würde man der sexuellen Selbstbestimmung den Vorrang einräumen vor allen Formen der sexuellen Begegnung, wäre die Erlaubnis zum Inzest nur der Anfang zu einer Fülle weiterer Tabubrüche. Dabei ginge es nicht nur um die Homo-Ehe, sondern auch um Inzest von Eltern mit ihren Kindern, um Kindersex, die Vielehe und andere Formen sexueller Verirrungen. Jede Gesellschaft basiert auf allgemein anerkannten moralischen Wertvorstellungen, sie braucht gerade in Zeiten der wachsenden Beliebigkeit verlässliche Leitplanken. Die europäischen Richter akzeptierten weise eine Norm, die auch von den Menschen akzeptiert wird.
Zwar ist der Kommentar so schwammig formuliert, dass beispielsweise nicht klar ist, ob die Homo-Ehe als "sexuelle Verirrung" bezeichnet wird. Klar ist aber, dass Gewalt an Kindern und einvernehmlichen Beziehungen unter Erwachsenen als "Tabubrüche" gleichgesetzt werden, die gegen "moralische Wertvorstellungen" verstoßen. Und so werden wieder mal Schwule und Lesben als Kinderficker diffamiert.
Die "Badischen Neuesten Nachrichten" stehen übrigens mit ihrer Interpretation des europäischen Urteils weitgehend alleine da. Viele Zeitungen halten das Verbot von Inzest (das ohnehin nur ein Verbot von Vaginalverkehr ist) für überholt und eine Bevormundung von mündigen Erwachsenen - wie einst das Verbot von Homosexualität eine Bevormundung gewesen ist. So schreibt die "Süddeutsche Zeitung": "Nun ist es Sache der Politik, auch das letzte Tabu, das letzte 'Verbrechen ohne Opfer' von der Strafbarkeit zu befreien - wie früher die Homosexualität, den Ehebruch, die Kuppelei". (dk)















Es ist lediglich der Vaginalverkehr verboten, Oral- und Analverkehr sind erlaubt, das zeigt ja das es keine konservativen, prüden Gründe sind die das Verbot begründen, sondern die Gefahr der Kinderzeugung zweier enger Blutsverwandter.
Klar kann man darüber diskutieren ob das menschenrechtsverletzend ist miteinander verwandten Heteropärchen die Kinderzeugung zu verwehren, aber die Begründung sollte schon auf Tatdsachen beruhen.
Solche Kommentare wie der in der Karlsruher Zeitung kommen von Leuten die keine Ahnung haben, die wissen nicht mal das Inzest nicht generell verboten ist.
Und auf den Vergleich von Homoehe mit Kindersex gehe ich nicht ein, das ist mir zu albern.