Eine Studie im Auftrag des CSU-Abgeordneten hält die Erweiterung der Rechte von Homo-Paaren für verfassungsgemäß. Selbst ein Adoptionsrecht sei möglich.
Von Norbert Blech
Die "Welt" berichtet exklusiv, ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages habe bestätigt, dass die geplanten Erweiterungen der Rechte von Homo-Paaren, wie sie durch Entwürfe der Regierung und der FDP geplant seien, nicht gegen die Verfassung verstoßen - inklusive einem generellen Adoptionsrecht. Pikant: die Studie hatte der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler in Auftrag gegeben - und nun ein Eigentor erzielt.
Das hätte er sich sparen können, hätte er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft aus dem Jahr 2001 richtig gelesen. Die Richter hatten damals bereits erklärt, dass selbst eine komplett der Ehe gleichgestellte Lebenspartnerschaft nicht gegen Artikel Sechs des Grundgesetzes verstoße, der den besonderen Schutz von Ehe und Familie vorsieht. Die Union hatte die Urteilsbegründung freilich seitdem in ihren Äußerungen zur Homo-Ehe ignoriert.
Das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes, das sich laut "Welt" in weiten Teilen an dem Urteil orienriert, sieht keine Verletzung der Verfassung durch die neuen Regelungen. Diese käme allenfalls dann in Betracht, wenn die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe in besonderer Weise bevorzugt würde. "Mit den angestrebten Neuregelungen soll jedoch keine solche Bevorzugung erreicht werden, sondern nur eine weitgehende Angleichung des Rechts der Lebenspartnerschaft an das Recht der Ehe", heißt es in der Ausarbeitung.
FDP fordert Umdenken der Union
Während von SPD und Grünen am Montag nichts zu dem Bericht zu hören war, verschickte die FDP eine Presseerklärung und stürzte sich auf das Adoptionsrecht. Das dieses möglich sei, sei die "Kernaussage" des Gutachtens, so der rechtspolitische Sprecher der Partei, Rainer Funke. "Die FDP ruft die Unionsparteien auf, ihre Blockade gegen eine Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren aufzugeben und endlich die gesellschaftliche Realität anzuerkennen", so Funke. Die FDP hatte im Bundestag einen Antrag zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingebracht, der das völlige Adoptionsrecht für Homo-Paare vorsieht. Die rot-grüne Koalition sieht hingegen in ihrem aktuellen Entwurf nur eine Stiefkindadoption vor, da für alles weitere die Gesellschaft "noch nicht so weit" sei. In anderen Bereichen, wie beispielsweise im Steuerrecht, stellt der rot-grüne Entwurf hingegen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleicher als der Entwurf der FDP.
Bayern bleibt dagegen
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) lehnt die Stiefkinderadoption für homosexuelle Paare weiterhin ab: "Das Kind erhält eine rechtliche Verankerung in einer Institution, die noch nicht allgemeinen gesellschaftlichen Konsens gefunden hat", zitiert sie die "Welt". Kinder seien kein geeignetes Objekt für gesellschaftliche Experimente, so die Justizministerin. Schon zur Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft sei der Gesetzgeber durch die Verfassung nicht verpflichtet gewesen. "Erst recht muss er nicht den rechtlichen Rahmen für eine Familie schaffen, in der ein homosexuelles Paar die Elternrolle übernimmt", kritisierte die CSU-Politikerin. Durch die Adoption würden die verwandtschaftlichen Beziehungen zu einem Elternteil wegfallen. Wenn aber die Lebenspartnerschaft aufgehoben werde, würden die früheren Lebenspartner aber weiter als Eltern des Kindes angesehen, kritisierte Merk.
Montag, 13. September 2004, 16.46h
bei hundehaltung sieht das anders aus !