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- 17. April 2012 2 Min.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beklagt Diskriminierung (Bild: Wiki Commons / 3268zauber / CC-BY-SA-3.0)
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eingetragene Lebenspartner bei der Hinterbliebenenversorgung nicht diskriminiert werden dürfen.
In der am Dienstag bekannt gegebenen Entscheidung vom 3. April berufen sich die Mannheimer Richter auf das EU-Recht und bestätigen damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2009 (queer.de berichtete). Gegen dieses Urteil hatte das Land Berufung eingelegt.
Im vorliegenden Fall klagte ein schwuler Mann, der mit einem Gymnasiallehrer verpartnert gewesen war. Als der Beamte 2005 verstarb, beantragte der der Partner Witwergeld. Das Land lehnte aber ab, da diese Leistung nach damaligem Recht nur Ehepartnern von verstorbenen Beamten zustand, allerdings nicht schwulen oder lesbischen Lebenspartnern.
Wie die Vorinstanz entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass Baden-Württemberg gegen die EU-Gleichbeahndlungsrichtlinie 2000/78/EG verstoßen habe. Diese besagt, dass niemand in Beschäftigung und Beruf wegen seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Seit der Änderung des deutschen Lebenspartnerschaftsrechts im Jahr 2005 befänden sich aber Eheleute und eingetragene Lebenspartner in einer vergleichbaren Lage. Denn seither hätten hinsichtlich der gegenseitigen Unterhalts- und Beistandspflichten keine maßgeblichen Unterschiede zwischen Lebens- und Ehepartnern mehr bestanden. Entgegen der Ansicht von Baden-Württemberg knüpfe das Witwergeld auch nicht daran an, dass grundsätzlich nur aus einer Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen könnten. Aus diesem Grund hatte Schwarz-Gelb bis zur Abwahl im Jahr 2011 die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern verhindert.
Grün-Rot blockiert rückwirkende Gleichstellung
Das Urteil muss auch der neuen grün-roten Regierung zu Denken geben. Zwar hat Stuttgart eine Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Landesrecht angekündigt, allerdings erst ab 2009. Der Junior-Partner SPD verhindert bis heute eine weiter gehende Gleichstellung (queer.de berichtete). Andere Länder sind hier homofreundlicher: So hat Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen eine rückwirkende Gleichstellung zum 3. Dezember 2003 beschlossen - an diesem Tag trat die EU-Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie in Kraft (queer.de berichtete).
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der VGH wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zugelassen hat. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden.
Viele verpartnerte Paare warten derzeit auf eine Entscheidung in Sachen Einkommensteuer: Hier wird ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht bis nächstes Jahr erwartet. Auch in diesem Fall berufen sich die Kläger auf die Gleichbehandlungsrichtlinie. Die Gleichstellung wird politisch von der schwarz-gelben Bundesregierung blockiert, weil sie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgelehnt wird (queer.de berichtete). Einige Länder stellen trotzdem die Paare vorläufig gleich (queer.de berichtete). (dk)
(Az. 4 S 1773/09)















Hoffen wir, dass der positive Trend weiter anhält und es bald endlich zu den längst überfälligen Verhandlungen vom dem Verfassungsgericht zur Einkommenssteuer kommt.
Es ist eine Schande, dass diese Entscheidungen nun schon seit6 Jahren verschleppt werden.