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  • 18. April 2012 12 2 Min.

Der Bundesfinanzhof in München ist das oberste Gericht für Steuerangelegenheiten (Bild: Wiki Commons / AHert / CC-BY-SA-3.0)

Der Bundesfinanzhof hat "ernstliche Zweifel", ob die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Einkommensteuer rechtens ist - der Ball liegt nun bei Wolfgang Schäuble.

Im vorliegenden Fall hatte ein verpartnertes, schwules Paar aus Niedersachsen die vorläufige Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung 2010 beantragt, die aber abgelehnt wurde. Damit hätte das Paar 2.212 Euro mehr an den Fiskus abführen sollen als ein (heterosexuelles) Ehepaar, das den Splittingtarif in Anspruch nehmen darf.

Das Paar setzte aber im Dezember 2011 beim Finanzgericht Niedersachsen durch, dass die Vollziehung der Nachforderung ausgesetzt wurde. Dagegen hat das Finanzamt Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt, die das Münchener Gericht aber durch Beschluss vom 5. März 2012 als unbegründet zurückgewiesen hat. Der LSVD hat den Beschluss am Mittwoch auf seiner Website veröffentlicht (III B 6/12).

Der Bundesfinanzhof hat damit die Rechtsprechung zahlreicher Finanzgerichte bestätigt, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren rechtlich zweifelhaft ist. Außerdem wiege das Interesse des Paares, für die die Nachforderung immerhin fast zehn Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens ausmacht, höher als das der Behörden, die Steuern einzuziehen. So entschieden etwa Finanzgerichte in Köln und Kiel, dass bis zu einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif zu gewähren sei. Noch ist unklar, wann diese Entscheidung fällt. Karlsruhe hatte in ähnlichen Fällen die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bereits für verfassungswidrig erklärt, 2009 bei der Hinterbliebenenversorgung, 2010 beim Erbschaftsteuerrecht.

Schäubles Politik ist eine "Zumutung für die Bürger und die Finanzämter"


Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Homo-Paare zahlen lassen

Der Lesben- und Schwulenverband sieht auch die Bundes­regierung in der Pflicht: "Wir hoffen, dass nun auch Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU zur Einsicht kommen und ihren Widerstand gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes aufgeben". Das komplizierte und arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren sei eine "Zumutung für die Bürger und die Finanzämter".

Schäuble hatte die vorläufige Gleichstellung in ganz Deutschland blockiert (queer.de berichtete). Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt setzten diese Regelung dann im Alleingang um, in den anderen sieben Bundesländern bleibt eingetragenen Lebenspartnern aber nur der Klageweg.

CDU/CSU und FDP haben zwar in ihrem Koalitionsvertrag 2009 vereinbart, "gleichheitswidrige Benachteiligungen" von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht abzubauen. Trotz des Protestes von FDP-Ministern hält die Union aber bislang an der ungleichen Behandlung fest. (dk)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 18.04.2012, 17:26h
  • Eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die die Bundesregierung massiv unter Druck setzt und zum Handeln auffordert! Herr Finanzminister Schäuble, handeln Sie gefälligst und stempeln Sie uns nicht mehr als Steuerzahler zweiter Klasse ab!
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 18.04.2012, 17:31h
  • Das immer alles von den Gerichten im Bereich LGBT in Deutschland erzwungen werden muß...

    Es ist echt dringend an der Zeit, dass endlich Schäuble nachgibt und die Gleichstellung im Einkommenssteuergesetz im Bundestag erfolgt.

    Schäuble, der erst vor kurzem bei unserer Klemmschwester Ratzinger zum Hofknicks in Privatgespräch in Rom war, gilt schon seit Jahren als heimlicher Verhinderer von LGBT Rechten. Diesem Typen habe ich noch nie getraut: und so schlimm das Attentat auf Schäuble war, so froh bin ich doch, dass Schäuble dewegen nie Bundeskanzler werden konnte, was er sicherlich gern gewollt hätte.
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#3 goddamn liberalAnonym
  • 18.04.2012, 19:15h
  • Antwort auf #2 von Timm Johannes
  • Ratzingers Aufgabenzettel für Schäuble u. Co. wurde 2003 offiziell in Rom verkündet:

    "Deshalb sind diskrete und kluge Stellungnahmen nützlich, die zum Beispiel folgenden Inhalt haben könnten: den instrumentalen oder ideologischen Gebrauch aufdecken, den man von einer solchen Toleranz machen kann; den unsittlichen Charakter dieser Art von Lebensgemeinschaften klar herausstellen; den Staat auf die Notwendigkeit hinweisen, das Phänomen in Grenzen zu halten, damit das Gewebe der öffentlichen Moral nicht in Gefahr gerät und vor allem die jungen Generationen nicht einer irrigen Auffassung über Sexualität und Ehe ausgesetzt werden, die sie des notwendigen Schutzes berauben und darüber hinaus zur Ausbreitung des Phänomens beitragen würde. Jene, die diese Toleranz gebrauchen, um bestimmte Rechte für zusammenlebende homosexuelle Personen einzufordern, müssen daran erinnert werden, dass die Toleranz des Bösen etwas ganz anderes ist als die Billigung oder Legalisierung des Bösen.
    Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich anerkannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich Einspruch zu erheben."
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