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Einkommensteuer
Bundesfinanzhof stellt sich hinter Homo-Paare
- 18. April 2012 2 Min.

Der Bundesfinanzhof in München ist das oberste Gericht für Steuerangelegenheiten (Bild: Wiki Commons / AHert / CC-BY-SA-3.0)
Der Bundesfinanzhof hat "ernstliche Zweifel", ob die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Einkommensteuer rechtens ist - der Ball liegt nun bei Wolfgang Schäuble.
Im vorliegenden Fall hatte ein verpartnertes, schwules Paar aus Niedersachsen die vorläufige Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuererklärung 2010 beantragt, die aber abgelehnt wurde. Damit hätte das Paar 2.212 Euro mehr an den Fiskus abführen sollen als ein (heterosexuelles) Ehepaar, das den Splittingtarif in Anspruch nehmen darf.
Das Paar setzte aber im Dezember 2011 beim Finanzgericht Niedersachsen durch, dass die Vollziehung der Nachforderung ausgesetzt wurde. Dagegen hat das Finanzamt Beschwerde zum Bundesfinanzhof eingelegt, die das Münchener Gericht aber durch Beschluss vom 5. März 2012 als unbegründet zurückgewiesen hat. Der LSVD hat den Beschluss am Mittwoch auf seiner Website veröffentlicht (III B 6/12).
Der Bundesfinanzhof hat damit die Rechtsprechung zahlreicher Finanzgerichte bestätigt, dass der Ausschluss der Lebenspartner vom Splittingverfahren rechtlich zweifelhaft ist. Außerdem wiege das Interesse des Paares, für die die Nachforderung immerhin fast zehn Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens ausmacht, höher als das der Behörden, die Steuern einzuziehen. So entschieden etwa Finanzgerichte in Köln und Kiel, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingetragenen Lebenspartnern der Splittingtarif zu gewähren sei. Noch ist unklar, wann diese Entscheidung fällt. Karlsruhe hatte in ähnlichen Fällen die Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bereits für verfassungswidrig erklärt, 2009 bei der Hinterbliebenenversorgung, 2010 beim Erbschaftsteuerrecht.
Schäubles Politik ist eine "Zumutung für die Bürger und die Finanzämter"

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will Homo-Paare zahlen lassen
Der Lesben- und Schwulenverband sieht auch die Bundesregierung in der Pflicht: "Wir hoffen, dass nun auch Bundesfinanzminister Schäuble und die CDU/CSU zur Einsicht kommen und ihren Widerstand gegen die Anpassung des Einkommensteuergesetzes aufgeben". Das komplizierte und arbeitsaufwendige Aussetzungsverfahren sei eine "Zumutung für die Bürger und die Finanzämter".
Schäuble hatte die vorläufige Gleichstellung in ganz Deutschland blockiert (queer.de berichtete). Die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt setzten diese Regelung dann im Alleingang um, in den anderen sieben Bundesländern bleibt eingetragenen Lebenspartnern aber nur der Klageweg.
CDU/CSU und FDP haben zwar in ihrem Koalitionsvertrag 2009 vereinbart, "gleichheitswidrige Benachteiligungen" von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht abzubauen. Trotz des Protestes von FDP-Ministern hält die Union aber bislang an der ungleichen Behandlung fest. (dk)














