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- 23. April 2012 2 Min.

In Sachsen geht es für lesbische und schwule Christen sehr langsam voran
Homo-Paare bleiben ein Fremdkörper für die Evangelische Kirche in Sachsen. Lesbische und schwule Pfarrer dürfen nun immerhin mit ihrem Partner zusammenleben, wenn sich niemand in der Chef-Etage beschwert.
Am Sonntag hat die Frühjahrssynode der sächsischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Dresden einen Vorschlag der Kirchenführung angenommen, wonach homosexuelle Pfarrer mit ihrem Lebenspartner im Pfarrhaus leben dürfen. Allerdings müssen sie – anders als heterosexuelle Pfarrer – die Zustimmung des gesamten Kirchenvorstandes einholen. Erhalten sie diese nicht, darf das Paar nicht zusammenleben, selbst wenn es verpartnert ist.
Dem Kompromiss war ein mehrmonatiger Streit um die Ausrichtung der Kirche vorausgegangen. Sachsen gilt in Deutschland neben Württemberg als konservativste Landeskirche. Mehrere Geistliche hatten in den letzten Monaten mit Kirchenaustritt gedroht, sollten Schwule und Lesben mit Heterosexuellen gleichgestellt werden – etwa in der "Markersbacher Erklärung", die von einem Sechstel der Kirchenvorstände unterzeichnet worden war.
Auch Segnung von Homo-Paaren in Sachsen tabu
Es gibt aber auch Befürworter der Gleichstellung: Über 120 Pfarrer aus Sachsen haben den Offenen Brief "Auch unter Christen – Liebe zum gleichen Geschlecht" unterschrieben, in der die Benachteiligung von Homosexuellen mit der früheren Benachteiligung von Frauen innerhalb der Kirche verglichen wird. Unter anderem wird auch die Segnung von homosexuellen Paaren gefördert. In Sachsen dürfen Pfarrer diesen Ritus nur Hetero-Paaren zukommen lassen, Homo-Paare sind jedoch in Sachsen wie in zwölf der 22 EKD-Landeskirchen nicht segnungswürdig.
Im Vorfeld der Entscheidung kritisierte sogar ein Vertreter der konservativen Staatsregierung die Landeskirche für ihre homofeindliche Haltung: Der offen schwule Staatssekretär Jan Mücke (FDP) bescheinigte den Protestanten "innerkirchliche Diskriminierung" (queer.de berichtete). (dk)
Links zum Thema:
» Homosexuelle Pfarrer: Fauler Kompromiss in Sachsen (22.01.12)















Damit hat selbst die Landeskirche Sachsen als eine der letzten Landeskirchen in der EKD das Wohnen und Leben von gleichgeschlechtliche Paaren im Pfarrhaus kirchenrechtlich erlaubt. Seitens der Kirchenleitung der 22 Landeskirchen besteht also kein rechtliches Hindernis mehr.
Nunmehr braucht der jeweilige verpartnerte Pfarrere "nur" noch die Erlaubnis vom jeweiligen örtlichen Kirchenvorstand, sobald er/sie diese hat, steht ihm/ihr seitens der Kirchenleitung nichts mehr im Wege.
Das generell jeder evangelische Pfarrer/jede evangelische Pfarrerin darauf bedacht sein sollte, mit dem Kirchenvorstand vor Ort gut zusammenzuarbeiten, dürfte sich von selbst als Pfarrer/Pfarrerin verstehen.
Übrigens bedarf es dieser Zustimmung nur bei Einstellung des verpartnerten Pfarrers und es bedarf nicht wie fälschlicherweise herumgeisterte einer dauerhaften Zustimmung, die bei Änderung der Kirchenvorstandszusammensetzung wieder entfallen kann: entscheidend ist der Zeitpunkt der Einstellung und danach bedarf es keiner weiteren Zustimmung in den Folgejahren als verpartnerter Pfarrer/Pfarrerin.
Soweit so gut erstmal
Inwiefern eine fehlende Zustimmung des Kirchenvorstandes gleichwohl umgangen werden kann, bleibt abzuwarten, ob dies rechtlichen Bestand bei Einstellungsverweigerung hätte. Empfehlenswerter ist es aber auf jeden Fall, wenn sich der jeweilige betroffene verpartnerte Pfarrer/Pfarrerin eine Kirchengemeinde sucht, wo ein Kirchenvorstand ist, der keine Probleme mit dem homosexuellen Pfarrer hat.
Ein Fortschritt ist diese Entwicklung in den Landeskirchen der EKD auf jeden Fall, denn die Kirchenleitung und das Kirchenrecht steht nunmehr auf Seiten des verpartnerten Pfarrers, sobald er/sie die Zustimmung des Kirchenvorstandes hat.