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  • 25. April 2012 10 2 Min.

Demo gegen Konversions­therapien: "Selbsthass ist keine Therapie" (Bild: DanTheWebmaster / flickr / by-sa 2.0)

Der kalifornische Senat berät über einen Gesetzentwurf, der Versuche, Jugendliche von ihrer Homosexualität zu "heilen", unter Strafe stellen soll.

Die Vorlage SB1172 ist vom demokratischen Senator Ted Lieu eingebracht worden. Er hat bei der Formulierung des Entwurfs mit der Homo-Gruppe "Equality California" zusammengearbeitet. Neben dem Verbot für Patienten unter 18 Jahren zwingt es außerdem Psychotherapeuten, die eine Konversions­therapie an Erwachsenen durchführen wollen, ihre Patienten besser aufzuklären. Diese müssen unter anderem ein Formular unterschreiben, in denen sie darauf hingewiesen werden, dass die große Mehrheit der Mediziner "Homo-Heilung" für nutzlos und sogar gefährlich hält. Darin heißt es: "Zu den Risiken gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Depressionen, Beklommenheit und selbstzerstörerisches Verhalten."

Homo-Heiler wollen gegen Gesetz kämpfen


Senator Ted Lieu will gegen Homo-Heiler vorgehen

Derzeit beraten Ausschüsse über das Gesetz und führen Anhörungen durch. Die größte "Ex-Gay"-Gruppe in Kalifornien, die "National Association for Research and Therapy of Homosexuality" (NARTH), hat bereits angekündigt, gegen das Gesetz vorzugehen. Die Gruppe argumentiert in einer E-Mail an ihre Mitglieder, dass das geplante Verbot gegen die freie Selbst­bestimmung verstoße: "Das ist ein Angriff auf die Freiheit von allen Menschen und ein nicht sehr subtiler Anschlag auf die Religionsfreiheit". Christen hätten das Recht, sich von ihren sündhaften homo­sexuellen Gefühlen zu befreien. Das Gesetz schränke auch die Freiheit von Eltern ein, die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten ihrer Kinder zu bestimmen.

NARTH sieht Homosexualität nicht als integralen Bestandteil der Persönlichkeit an, sondern als Symptom eines tieferliegenden Konflikts, der mit psychologischen Methoden aus der Welt geschafft werden kann. Alle großen Ärzteorganisationen in den USA und Europa haben aber inzwischen anerkannt, dass sich die sexuelle Orientierung eines Menschen nicht verändern lässt. Sie warnen davor, dass Patienten mit Pseudo-Therapien in den Selbstmord getrieben werden könnten. Außerdem seien viele Methoden, wie die "Gebetstherapie" oder die Elektroschocktherapie bei gleichzeitigem Betrachten schwuler Pornografie, mehr als fraglich.

Erst vor zwei Wochen erlitt die Ex-Gay-Bewegung einen herben Schlag, als Psychiater Robert Spitzer eine Studie zurückzog, in der er 2001 behauptet hatte, dass Homo-Heilung unter bestimmten Umständen möglich ist (queer.de berichtete). Diese Studie wurde von NARTH und anderen Ex-Gay-Organisationen immer wieder als Beweis angeführt, dass ihre Methoden wirksam sind. (dk)

-w-

#1 dobrapivo
  • 25.04.2012, 14:03h
  • Diese "Therapien" bewirken, sofern sie anschlagen, nur eines: ein vormals gesunder Mensch wird krank. Das Nicht-Annehmen der eigenen sexuellen Orientierung ist eine Krankheit.

    Insofern ist der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt.

    Da nicht davon auszugehen ist, dass ein Gericht, hier oder in den USA, gegen eine dieser Gruppen vorgehen wird, macht ein ausdrückliches Verbot Sinn.
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#2 Verbot JETZTAnonym
  • 25.04.2012, 14:21h
  • Menschenverachtende Nazi-Praktiken mit potenziell lebensgefährlichen Folgen, so nett und harmlos sie auch verpackt und vermarktet werden, sind generell ein Verbrechen.

    Nicht nur, wenn sie sich gegen Jugendliche richten.

    Übrigens auch in Deutschland und Europa.

    Wann handelt die Politik endlich - statt immer nur "warmer" Worte?
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#3 PanneAnonym
  • 25.04.2012, 14:37h
  • "Das Gesetz schränke auch die Freiheit von Eltern ein, die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten ihrer Kinder zu bestimmen."

    Genau, gibt ja auch Eltern wo das Kind Krebs hat und die dann sagen "Wir lehnen schulmedizinische Behandlung aus religiösen/persönlichen Gründen ab. Wir haben da einen ganz tollen Heiler der arbeitet mit Aromaölen und Globuli. Der kann das auch wegbeten."

    Wenn eine Behandlung gefährlich oder schädlich ist, dann darf sie nicht durchgeführt werden, egal was die Eltern sagen.
    Die haben doch sowieso Null fachliche Qualifikation, sowas zu beurteilen.
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