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- 27. April 2012 2 Min.

In vielen Teilen Russlands dürfen sich Schwule in der Öffentlichkeit nicht zu erkennen geben
Das Regionalparlament von Nowosibirsk, nach Moskau und St. Petersburg die drittgrößte Stadt Russlands, hat am Donnerstag öffentliche "Werbung" zum Thema Homosexualität verboten.
Das offiziell aus Jugendschutzgründen erlassene Gesetz sieht Strafen von bis zu 3.000 Rubel (80 Euro) für jeden vor, der in der Öffentlichkeit das Thema Homosexualität anspricht. Amtsträger müssen mit Strafen bis zu 5.000 Rubel (130 Euro) rechnen, Organisationen und Firmen sogar mit bis zu 50.000 Rubel (1.300 Euro).
"Wir schützen damit die Mehrheit der Bevölkerung, die nicht mit Homosexualität in Verbindung gebracht werden will. Sie werden so nicht gezwungen, ihren Kindern zu erklären, dass solche Dinge passieren", erklärte der Abgeordnete Alexander Iljuschenko gegenüber der Nachrichtenagentur RIA-Nowosti. Mit dem Verbot würden vor allem CSD-Paraden verhindert.
Erst vor einem Monat war in St. Petersburg ein ähnliches Gesetz in Kraft getreten (queer.de berichtete). Daneben gibt es Gesetze gegen Homo-Propaganda auch in den russischen Verwaltungsbezirken Rjasan, Archangelsk und Kostroma. Derzeit wird auch auf nationaler Ebene über ein Verbot diskutiert (queer.de berichtete). Der russische Außenminister Sergej Lawrow hatte im März bereits die regionalen Verbote begrüßt, da Russland das Recht habe, sich unabhängig von europäischen Werten vor "Propaganda" durch sexuelle Minderheiten zu schützen. Auch die einflussreiche russisch-orthodoxe Kirche sowie prominente Vertreter der von Präsident Wladimir Putin geführten Regierungspartei "Einiges Russland" haben sich in den Medien für eine landesweite Ausweitung des Gesetzes ausgesprochen.
In mehreren Regionen sind bereits Homo-Aktivisten aufgrund der regionalen Gesetze festgenommen und zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Aktivisten haben bereits Klagen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof angekündigt. Bereits 2010 hatten die Straßburger Richter das CSD-Verbot in Moskau als Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvetion garantierte Recht auf Demonstrationsfreiheit bezeichnet (queer.de berichtete). Obgleich das Urteil rechtlich bindend ist, will Moskau es nicht umsetzen. (dk)














