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- 04. Mai 2012 2 Min.

Eine künstliche Befruchtung schafft viele rechtliche Fragen
In Berlin hat eine lesbische Mutter einen Mann auf Unterhalt verklagt, der mit einer Samenspende zur Zeugung einer Tochter beitrug. Wie der "Berliner Kurier" berichtet, wurde die heute dreijährige Tochter zunächst von der Mutter und ihrer Partnerin aufgezogen, doch das Paar trennte sich später.
Der Mann, der sich auf eine Zeitungsanzeige des Paares gemeldet hatte, weigert sich, freiwillig für das Kind zu zahlen, hatte sich einen Unterhaltsverzicht vertraglich zusichern lassen. Bereits im letzten März machte ein Fall aus der Pfalz Schlagzeilen: Ein Lehrer hatte ebenfalls nach einer Anzeige einem lesbischen Paar Samen gespendet und danach auch Kontakt zu dem im Jahr 2007 geborenen Sohn gehalten. Dann verklagte ihn das Paar auf Unterhalt und verbat ihm zwischenzeitlich den Umgang mit dem eigenen Sohn.
Der Lehrer, der mit seiner Ehefrau inzwischen selbst zwei Kinder zeugte, hatte mit dem Paar ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen, der Unterhaltszahlungen ausschließt - dieser könnte aber nach deutschem Familienrecht unwirksam sein.
Neuregelung gefordert
Rechtlich unsicher sind solche Verträge auch, wenn der Samengeber unterschreibt, keinen Kontakt zum Kind zu haben, diesen später aber einfordert. Selbst Samenbanken können zu Zahlungen verpflichtet werden, wenn sie Klienten nicht ausreichend über die rechtliche Situation informiert haben. Das Kind selbst hat das Recht, seinen biologischen Vater kennenzulernen.
Eine Rechtssicherheit für Samenspender wie auch Eltern schafft die Stiefkindadoption im Rahmen einer Lebenspartnerschaft, erst durch die gemeinschaftliche Adoption entfällt der Unterhaltsanspruch gegen den biologischen Vater und dessen Ansprüche auf das Kind.
Eine solche Adoption durch die Partnerin der biologischen Mutter ist jedoch erst einige Zeit nach der Geburt des Kindes möglich, auch wenn Gerichte bei einer Lebenspartnerschaft inzwischen nicht mehr von der Notwendigkeit eines Adoptionspflegejahres ausgehen. Experten fordern deswegen schon länger eine Überarbeitung der Gesetze, die vernünftige Regelungen für alle Beteiligten ermöglicht und somit auch das Interesse an einer Samenspende verstärkt. (nb)















Moralisch verkommen, diese Frau. Pfui Teufel. Und ein Grund mehr, niemals selber auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, selber Samenspender zu werden.