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  • 04. Mai 2012 28 2 Min.

Eine künstliche Befruchtung schafft viele rechtliche Fragen

In Berlin hat eine lesbische Mutter einen Mann auf Unterhalt verklagt, der mit einer Samenspende zur Zeugung einer Tochter beitrug. Wie der "Berliner Kurier" berichtet, wurde die heute dreijährige Tochter zunächst von der Mutter und ihrer Partnerin aufgezogen, doch das Paar trennte sich später.

Der Mann, der sich auf eine Zeitungsanzeige des Paares gemeldet hatte, weigert sich, freiwillig für das Kind zu zahlen, hatte sich einen Unterhaltsverzicht vertraglich zusichern lassen. Bereits im letzten März machte ein Fall aus der Pfalz Schlagzeilen: Ein Lehrer hatte ebenfalls nach einer Anzeige einem lesbischen Paar Samen gespendet und danach auch Kontakt zu dem im Jahr 2007 geborenen Sohn gehalten. Dann verklagte ihn das Paar auf Unterhalt und verbat ihm zwischenzeitlich den Umgang mit dem eigenen Sohn.

Der Lehrer, der mit seiner Ehefrau inzwischen selbst zwei Kinder zeugte, hatte mit dem Paar ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen, der Unterhaltszahlungen ausschließt - dieser könnte aber nach deutschem Familienrecht unwirksam sein.

Neuregelung gefordert

Rechtlich unsicher sind solche Verträge auch, wenn der Samengeber unterschreibt, keinen Kontakt zum Kind zu haben, diesen später aber einfordert. Selbst Samenbanken können zu Zahlungen verpflichtet werden, wenn sie Klienten nicht ausreichend über die rechtliche Situation informiert haben. Das Kind selbst hat das Recht, seinen biologischen Vater kennenzulernen.

Eine Rechtssicherheit für Samenspender wie auch Eltern schafft die Stiefkindadoption im Rahmen einer Lebenspartnerschaft, erst durch die gemeinschaftliche Adoption entfällt der Unterhaltsanspruch gegen den biologischen Vater und dessen Ansprüche auf das Kind.

Eine solche Adoption durch die Partnerin der biologischen Mutter ist jedoch erst einige Zeit nach der Geburt des Kindes möglich, auch wenn Gerichte bei einer Lebenspartnerschaft inzwischen nicht mehr von der Notwendigkeit eines Adoptionspflegejahres ausgehen. Experten fordern deswegen schon länger eine Überarbeitung der Gesetze, die vernünftige Regelungen für alle Beteiligten ermöglicht und somit auch das Interesse an einer Samenspende verstärkt. (nb)

-w-

#1 SophiaAnonym
  • 04.05.2012, 15:04h
  • Das Verhalten der lesbischen Mutter gegenüber dem Samenspender ist einfach nur abgrundtief widerwärtig. Erst profitiert sie von ihm, indem sie dank seiner Hilfe ein Kind gemeinsam mit ihrer Partnerin bekommt - und als sich die beiden trennen, fällt ihr plötzlich ein, dass man ja den Samenspender noch ein bisschen finanziell weiter melken kann.

    Moralisch verkommen, diese Frau. Pfui Teufel. Und ein Grund mehr, niemals selber auch nur einen Gedanken daran zu verschwenden, selber Samenspender zu werden.
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#2 PanneAnonym
  • 04.05.2012, 15:16h
  • "Der Lehrer, der mit seiner Ehefrau inzwischen selbst zwei Kinder zeugte, hatte mit dem Paar ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen, der Unterhaltszahlungen ausschließt - dieser könnte aber nach deutschem Familienrecht unwirksam sein."

    Ganz klar, denn man kann keine Verträge zu Lasten eines Dritten abschliessen, besonders nicht ohne dass er Möglichkeit zur Mitentscheidung hat. Eine solche hat ein ungezeugter Mensch aber nicht.

    Eine Mutter hat überhaupt nicht das Recht, auf Unterhalt zu verzichten, weil das Geld dem Kind zusteht und nicht ihr.

    Aber das sollte man vorher wirklich reiflich überlegen und abklären und als Mann sollte man wissen, dass man im Zweifel auf jeden Fall zahlen muss, es sei denn sie gibt die Identität des Vaters nicht preis.

    Und als homosexuelles Paar gilt aus meiner Sicht: Wenn beide sich für ein Kind entscheiden und z.B bei einem Frauenpaar eine es austrägt, dann sollte die andere sich nicht der (finanziellen) Verantwortung entziehen nur weil die Beziehung in die Brüche geht und keine biologische Verwandtschaft besteht. Zumindest dann nicht wenn man sich zu einer Co.-Mutterschaft entschlossen hat.
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#3 anoymusAnonym
  • 04.05.2012, 15:24h
  • Solche Menschen sorgen dafür, daß die eigentlich berechtigte Forderung nach völliger Gleichberechtigung einen äusserst bitteren Beigeschmack bekommt und man es sich zweimal überlegt ob man diese Forderung die einen ja selbst mit einbeschließt, uneingeschränkt unterstützen mag/kann.
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