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- 04. Mai 2012 2 Min.

Der Landtag in Niedersachsen entscheidet über eine Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 der Landesverfassung (Bild: 5mal5 / flickr / by-nd 2.0)
Am Dienstag wird der Landtag in Niedersachsen über einen Gesetzentwurf beraten, der Schwule, Lesben und Transgender in den Diskriminierungsschutz der Landesverfassung aufnehmen will. Einen entsprechenden Antrag, den Artikel 3 um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen, hatte die Linke bereits im vergangenen Jahr eingebracht.
Die Partei orientierte sich dabei an entsprechenden Regelungen in den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen und Saarland sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, in Thüringen ist eine entsprechende Regelung in Kraft, in der von "sexueller Orientierung" die Rede ist.
"Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gab der Bundesgesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern auf, u. a. niemanden wegen der sexuellen Identität im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu diskriminieren", heißt es in der Antragsbegründung. "Sich selbst und damit auch den Bundesländern behält der Staat aber bislang ein Recht auf Ungleichbehandlung vor. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden." Die Regelung ergebe sich auch aus der der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Schwarz-gelber Ausschuss für Ablehnung
Der Gesetzentwurf war eine schnelle Reaktion der Partei auf ein ensprechendes Forderungs-Schreiben des LSVD Niedersachsen-Bremen, auch SPD und Grüne sprachen sich für eine Änderung aus. Die FDP ließ gegenüber dem Verband verlauten, man stehe dem Anliegen "skeptisch" gegenüber und sehe "die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlichster sexueller Orientierung (...) durch die bestehende Rechtslage als gewährleistet an". Ihr innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen empfahl "jedem, der sich wegen seiner sexuellen Orientierung vom Staat benachteiligt sieht, (...) den Rechtsweg (dagegen) zu beschreiten". In einem Antwortschreiben der CDU hieß es, dass Niedersachsen bereits mit dem Gesetz zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften von 2009 ein "deutliches Zeichen gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Identität" gesetzt habe, versprach jedoch eine Prüfung.
Der Gesetzentwurf wurde im November 2011 ohne Aussprache in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen, die schwarz-gelbe Ausschussmehrheit empfiehlt nach Informationen des LSVD eine Ablehnung. Der "Landtag muss am Dienstag Farbe bekennen", fordert der Verband nun. Zuletzt hatte das Saarland im letzten Frühjahr seine Landesverfassung um das Merkmal ergänzt, mit der Zustimmung aller Parteien (queer.de berichtete).
Bisher heißt es in Artikel 3 der Landesverfassung von Niedersachsen, dass niemand wegen "seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" darf, auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden. (nb)














