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  • 04. Mai 2012 8 2 Min.

Der Landtag in Niedersachsen entscheidet über eine Aufnahme des Merkmals "sexuelle Identität" in Artikel 3 der Landesverfassung (Bild: 5mal5 / flickr / by-nd 2.0)

Am Dienstag wird der Landtag in Niedersachsen über einen Gesetzentwurf beraten, der Schwule, Lesben und Transgender in den Diskriminierungsschutz der Landesverfassung aufnehmen will. Einen entsprechenden Antrag, den Artikel 3 um das Merkmal "sexuelle Identität" zu ergänzen, hatte die Linke bereits im vergangenen Jahr eingebracht.

Die Partei orientierte sich dabei an entsprechenden Regelungen in den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen und Saarland sowie dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz, in Thüringen ist eine entsprechende Regelung in Kraft, in der von "sexueller Orientierung" die Rede ist.

"Mit dem Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetz (AGG) gab der Bundesgesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern auf, u. a. niemanden wegen der sexuellen Identität im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu diskriminieren", heißt es in der Antragsbegründung. "Sich selbst und damit auch den Bundesländern behält der Staat aber bislang ein Recht auf Ungleichbehandlung vor. Dieser Widerspruch muss aufgelöst werden." Die Regelung ergebe sich auch aus der der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Schwarz-gelber Ausschuss für Ablehnung

Der Gesetzentwurf war eine schnelle Reaktion der Partei auf ein ensprechendes Forderungs-Schreiben des LSVD Niedersachsen-Bremen, auch SPD und Grüne sprachen sich für eine Änderung aus. Die FDP ließ gegenüber dem Verband verlauten, man stehe dem Anliegen "skeptisch" gegenüber und sehe "die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlichster sexueller Orientierung (...) durch die bestehende Rechtslage als gewährleistet an". Ihr innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen empfahl "jedem, der sich wegen seiner sexuellen Orientierung vom Staat benachteiligt sieht, (...) den Rechtsweg (dagegen) zu beschreiten". In einem Antwortschreiben der CDU hieß es, dass Niedersachsen bereits mit dem Gesetz zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften von 2009 ein "deutliches Zeichen gegen Diskriminierung wegen der sexuellen Identität" gesetzt habe, versprach jedoch eine Prüfung.

Der Gesetzentwurf wurde im November 2011 ohne Aussprache in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen, die schwarz-gelbe Ausschussmehrheit empfiehlt nach Informationen des LSVD eine Ablehnung. Der "Landtag muss am Dienstag Farbe bekennen", fordert der Verband nun. Zuletzt hatte das Saarland im letzten Frühjahr seine Landesverfassung um das Merkmal ergänzt, mit der Zustimmung aller Parteien (queer.de berichtete).

Bisher heißt es in Artikel 3 der Landesverfassung von Niedersachsen, dass niemand wegen "seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden" darf, auch wegen einer Behinderung darf niemand benachteiligt werden. (nb)

-w-

#1 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 04.05.2012, 19:44h
  • Der Gesetzentwurf ist zum Scheitern verurteilt! Wenn der Rechtsausschuß das ganze ablehnt, dann wird es der Landtag ebenfalls tun und das Geschrei wird wieder groß sein!
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#2 SebiAnonym
  • 05.05.2012, 14:28h
  • Da zeigt die FDP wieder mal ihr wahres Gesicht:

    Ebenso wie auf Bundesebene das Grundgesetz ist auf Landesebene die Landesverfassung von zentraler Bedeutung und grundlegend für weitere Verbesserungen.

    Sind wir schon auf dieser Ebene Menschen 2. Klasse werden alle anderen Fortschritte sehr schwer. Aber sind wir schon dort gleichgestellt, werden alle anderen Sachen viel leichter oder sogar einklagbar.

    Dass die FDP wieder mal dagegen ist, zeigt wieder mal die Wahrheit hinter den üblichen Wahlkampf-Lügen und Verarschungen.
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#3 MarekAnonym
  • 05.05.2012, 16:42h
  • "Die FDP ließ gegenüber dem Verband verlauten, man stehe dem Anliegen "skeptisch" gegenüber und sehe "die rechtliche Gleichstellung von Menschen unterschiedlichster sexueller Orientierung (...) durch die bestehende Rechtslage als gewährleistet an"."

    Offensichtlich nicht! Es gibt jeden Tag Meldungen von Diskriminierungen. Z.B. vor kurzem der Anwärter für einen Rektorenposten an einer Schule, der hochqualifiziert war, aber schwul, und deshalb verhindert wurde.

    Und wenn wir wirklich gleichgestellt wären, wäre ja auch die Ehe geöffnet, das Adoptionsrecht angepasst, etc.

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    "Ihr [FDP] innenpolitischer Sprecher Jan-Christoph Oetjen empfahl "jedem, der sich wegen seiner sexuellen Orientierung vom Staat benachteiligt sieht, (...) den Rechtsweg (dagegen) zu beschreiten"."

    Wieso muss immer jeder einzelne sein Recht, das ihm zusteht, immer wieder neu einklagen?

    Viele gehen diesen Weg nicht, weil sie keine Zeit, kein Geld und keine Lust auf Gerichtsprozesse haben. Das weiß die FDP natürlich ganz genau und darauf spekulieren die. Insofern ist diese Äußerung extrem zynisch!

    Wir wollen nicht in jedem Einzelfall immer wieder neu unser Recht einklagen, sondern ein für alle mal gleichgestellt sein! Von vornherein!
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