Dieter Blechschmidt und seine krude Homo-Theorie: "Natürlich können Schwule und Lesben zunächst einmal nichts für ihre Krankheit und niemand darf sie dafür verurteilen, doch eine Krankheit sollte nicht zur gesellschaftlichen Normalität erhoben werden, sondern den Betroffenen sollte Hilfe angeboten werden" (Bild: Stadtrat Plauen)
Der Plauener CDU-Stadtrat, der Schwule und Lesben als "krank" bezeichnet hat, sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Seine Partei distanziert sich zwar, räumt ihm aber das Recht auf freie Meinungsäußerung ein.
Von Carsten Weidemann
Bereits vor einer Woche haben wir ihm die Homogurke verliehen. Seitdem reißt die bundesweite Diskussion um den Plauener CDU-Stadtrat Dieter Blechschmidt, der Schwule und Lesben als "krank" bezeichnet hat, nicht ab. In einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme hat sich Blechschmidt nun erstmals entschuldigt - allerdings in erster Linie bei seiner Partei.
"Bei meinen Äußerungen handelt es sich um meine ganz persönliche Meinung. Ich bedauere es, dass meine persönliche Äußerung als CDU-Meinung öffentlich wahrgenommen wird", heißt es in der von der CDU Vogtland verbreiteten Erklärung Blechschmidts. "Dadurch wurde dies zu einem schweren Fehler, der die CDU-Vogtland zu Unrecht in ein falsches Licht gerückt hat. Ich möchte mich bei allen entschuldigen, die ich durch meine Veröffentlichung und Kommentare persönlich angegriffen, beleidigt und verletzt habe. Das war so nicht gewollt." Als Konsequenz werde Blechschmidt sein Amt als Fraktionssprecher "bis zum Ablauf der Legislatur ruhen lassen".
Die CDU‐Vogtland hatte sich zuvor ausdrücklich von den homophoben Äußerungen distanziert: "Die Meinung von Dieter Blechschmidt ist in keinster Weise Auffassung der CDU-Vogtland", erklärte der CDU-Kreisvorsitzende Sören Voigt bereits am 29. April. "In unserer modernen und offenen Gesellschaft gehört Homosexualität genauso zum Lebensverständnis wie andere Religionen, die wir akzeptieren und tolerieren."
Gibt es ein Recht auf Hetze und Beleidigung?
Doch fünf Tage später rudert der CDU-Kreisvorsitzende etwas zurück und räumt Blechschmidt für seine diskriminierenden Beleidigungen ausdrücklich das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. "Eine Kultur des ‚Streitens', des ‚Austauschens' oder der ‚Diskussion von unterschiedlichen Meinungen' ist unerlässlich in unserer demokratischen Gesellschaft", heißt es in der neuen Erklärung Voigts. Zudem schiebt er seinen Parteifreund in die Opferrolle: "Wir achten Dieter Blechschmidt als Mensch und haben in dieser Situation auch Verantwortung für ein langjähriges und aktives Mitglied unserer Partei. Besonders in einer Situation, in der er nun auch persönlich angefeindet und bedroht wird."
In derselben Erklärung spricht sich der CDU-Kreisvorsitzende zudem für eine weitere Benachteiligung homosexueller Partnerschaften aus: "Die Ehe zwischen Mann und Frau ist für uns die Lebensgemeinschaft mit dem höchsten Grad an Rechten und Pflichten."
Vom Lesben- und Schwulenverband Sachsen wurde Voigt dafür heftig kritisiert. "Die CDU Vogtland versucht die Menschen zum Narren zu halten", kommentierte LSVD-Landesvorstand Harmut Rus. "Während einzelne CDU-Mitglieder sich ‚privat'/versteckt klar von den fragwürdigen Weltanschauungen zu Schwulen und Lesben distanzieren, versucht sich der Kreisvorstand Vogtland mit schwammigen Formulierungen aus der Affäre zu stehlen und geißelt Kritik an homophoben Einstellungen Ihrer Mitglieder als ‚Intoleranz'."
Ähnlich wie die CDU hatte sich zuvor bereits der vogtländische FDP-Vorsitzende Martin Treeck geäußert, obwohl Blechschmidt auch den liberalen Außenminister Guido Westerwelle wegen seiner Homosexualität beleidigt hatte. "Natürlich teile ich die Meinung von Dieter Blechschmidt nicht, aber ich toleriere sie, was die meisten, die sich in diesen Tagen in den Medien dazu geäußert haben, nicht tun", wird Treeck von der "Freien Presse" zitiert. Sobald es um Themen wie Glauben, Sexualität, Migration oder auch die Aufarbeitung der deutschen Geschichte gehe, lasse die Gesellschaft nur die von ihr als opportun geltende Meinung zu.
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."
Ist zwar ein Gummiparagraf und wir sind v.a. dank CDU und FDP nicht namentlich erwähnt, sondern nur ein 'Teil der Bevölkerung', aber vielleicht gibts ja selbst im schwarzbraun infiltrierten Sachsen vereinzelt vernünftige Richter. Ein Versuch wärs wert.
Man stelle sich vor ,der Mann hätte eine bestimmte Hautfarbe als Krankheit bezeichnet...