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Neuer Gesetzentwurf
Bundesregierung: Keine Gleichstellung im Steuerrecht
- 09. Mai 2012 2 Min.

Hurra, Schwule und Lesben werden im Schornsteinfegergesetz gleichgestellt!
Einem Zeitungsbericht zufolge plant das Bundesjustizministerium Verbesserungen, aber keine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit heterosexuellen Eheleuten.
Der "Kölner Stadtanzeiger" berichtet, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bereits einen Gesetzentwurf verfasst hat, der eingetragenen Lebenspartnerschaften weitere Rechte der heterosexuellen Ehen zubilligen will. Allerdings wird dabei die Frage des Adoptions- und Einkommensteuerrechts ausgeklammert.
Der Dortmunder FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch erklärte in der Zeitung, dass mit dem Gesetzentwurf "lebenspraktische Fragen" geregelt werden würden. So soll damit nach dem ersten Schwulen bei der RTL-Kuppelshow "Bauer sucht Frau" lesbischen und schwulen Landwirten geholfen werden: "Künftig soll sichergestellt sein, dass homosexuelle Lebenspartner das alleinige Erbrecht für den Hof haben - wie es bei Eheleuten auch gilt." Außerdem werden weitere Benachteiligungen gegenüber Eheleuten aufgehoben werden, etwa in der Insolvenzordnung, beim beruflichen Rehabilitierungsrecht und bei Kleingarten-Pachtverträgen. Bei Trennungen werde mehr auf das Kindeswohl geachtet, Zwangsversteigerungen des gemeinsamen Hauses sollen etwa erschwert werden.
Auf Anfrage der Grünen in der Fragestundes des Bundestages erklärte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch, dass es sich beim betreffenden Antrag um einen Referentenentwurf handele, der noch nicht vollständig mit der Bundesregierung abgestimmt ist.
FDP kann sich nicht durchsetzen
Die FDP hat wiederholt erklärt, dass sie eingetragene Lebenspartner eigentlich mit Eheleuten gleichstellen will. Allerdings verweigerten sich die Koalitionspartner CDU und CSU. Dabei haben sich die drei Parteien im Koalitionsvertrag 2009 darauf geeinigt, "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abzubauen (queer.de berichtete). Durch die Benachteiligung im Einkommensteuerrecht müssen viele Homo-Paare Jahr für Jahr tausende Euro mehr an Steuern bezahlen als heterosexuelle Eheleute - und zwar unabhängig davon, ob diese Kinder groß ziehen oder nicht.
Mehrere Homo-Paare haben gegen die Vorenthaltung des Ehegattensplittings bereits geklagt. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte in den nächsten Monaten fallen. Wegen der Blockade des Bundesfinanzministeriums bieten bei der aktuellen Steuererklärung nur knapp die Hälfte der Bundesländer Rechtsschutz bei der Einkommensteuer an (queer.de berichtete).
Grüne: Wichtigste Diskriminierungen bleiben erhalten
Für die Grünen ist der neue Gesetzentwurf nicht ausreichend, weil er "die wichtigsten Diskriminierungen" nicht anpacke, so Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck: "Die aufgelisteten Diskriminierungsfälle im Landwirtschaftsrecht oder beim Schornsteinfegergesetz machen vor allem deutlich, dass nur ein Weg zur vollständigen Gleichstellung führt: Die Öffnung der Ehe. Nur dann ist für alle Rechtsbereiche und nicht nur punktuell gesichert, dass die Diskriminierung umfassend abgestellt ist". Dass über den Gesetzentwurf wenige Tage vor der Landtagswahl in einer NRW-Zeitung unter der Überschrift "Regierung stärkt Homo-Ehe" berichtet werde, sei lediglich "Wahlkampfschaumschlägerei", ist sich Beck sicher. (dk)














