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"Moralische Pflicht"
Berlin kämpft im Bundesrat für §175-Opfer
- 11. Mai 2012 2 Min.

Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) will unschuldig verfolgte Schwule rehabilitieren
Die rot-schwarze Berliner Landesregierung hat am Freitag im Bundesrat einen Entschließungsantrag zur Rehabilitierung und Unterstützung schwuler Männer eingebracht, die in der Bundesrepublik und der DDR verfolgt wurden.
Mit dem Antrag will die Wowereit-Regierung ein "dunkles Kapitel deutscher Geschichte" beenden, erklärte Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) bei einer Rede im Bundesratsplenum. Sie erinnerte an die Verfolgung, die nach der Befreiung von den Nazis angehalten habe: "Es kam vor, dass jemand aus dem Konzentrationslager befreit und anschließend zur Verbüßung der 'Reststrafe' wieder inhaftiert wurde", sagte Kolat. "Es ist unsere moralische Pflicht, dass wir für das Schicksal von Menschen eintreten, die unschuldig verfolgt wurden." Der Paragraf 175, mit dem die Bundesrepublik bis in die 1990er Jahre die Kriminalisierung von Schwulen rechtfertigte, widerspreche der "seit 1949 im Grundgesetz garantierten freien Entfaltung der Persönlichkeit" und sei deshalb "auch nachträglich nicht hinzunehmen".
Der Paragraf 175 des Strafgesetzbuches stellte 122 Jahren lang einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Bis 1969 galt das Gesetz in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form – zirka 50.000 Männer wurden in dieser Zeit wegen einvernehmlicher sexueller Beziehungen verurteilt. Bereits erotisch gefärbte Annäherungen waren in Westdeutschland strafbar. Das Gesetz wurde 1969 entschärft, aber erst 1994 gänzlich abgeschafft – bis dahin galt für Schwule ein höheres Schutzalter als für Heterosexuelle oder Lesben. In den 50er Jahren war der Paragraf 175 sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe.
Auch die DDR ließ Schwule wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgen, allerdings mit einem weniger drakonischen Gesetz. Es wurde 1968 entschärft und kurz vor der Wende im Jahr 1988 gänzlich abgeschafft.
Urteile aus der Nazizeit bereits aufgehoben
Während Urteile aus der Nazizeit 2002 aufgehoben wurden und Überlebende Anspruch auf Entschädigung haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute nicht rehabilitiert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich bislang gegen die Rehabilitation ausgesprochen. Bei einer Debatte im Mai 2011 erklärten Politiker der beiden Fraktionen, dass die Urteile damals rechtsstaatlich zustande gekommen seien – wegen der "Rechtssicherheit" dürften sie deshalb nicht aufgehoben werden. Auch die SPD machte damals "verfassungsrechtliche Bedenken" geltend (queer.de berichtete). Bereits frühere Bundesregierungen, darunter auch Rot-Grün, hatten den Schritt abgelehnt.
Der Senat hatte deshalb eine verfassungsrechtliche Expertise in Auftrag gegeben. Der von Professor Hans-Joachim Mengel verfasst 50-seitige Text kommt zu dem Ergebnis, dass eine rückwirkende Aufhebung nicht nur rechtlich zulässig, sondern auch politisch geboten sei. (dk)














