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  • 22. Mai 2012 53 3 Min.

Dharum und Tyler kannten sich nur drei Wochen lang

Er hatte seinen 18-jährigen Mitstudenten Tyler C. an einem US-College beim Homo-Sex gefilmt und damit in den Selbstmord getrieben: Dharum R. erhielt am Montag eine umstritten milde Strafe und wird nicht nach Indien ausgewiesen.

Ein Richter im Middlesex County Supreme Court im US-Bundesstaat New Jersey hat den ehemaligen Studenten der Rutgers-Universität zu 30 Tagen Haft mit einer anschließenden dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss R. 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, sich beraten lassen über die Gefahren des Cyber-Mobbings und 10.000 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen. Beobachter hatten mit einem strengeren Urteil gerechnet, das mögliche Höchststrafmaß betrug zehn Jahre Haft. Der aus Indien stammende 20-Jährige muss nach Verbüßen seiner Strafe auch nicht wie befürchtet in sein Herkunftsland Indien zurückkehren, sondern kann in den Vereinigten Staaten bleiben. R. war im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern von Indien in die USA gezogen.

Im März diesen Jahres hatte eine Jury den Angeklagten in allen Anklagepunkten für schuldig gesprochen (queer.de berichtete). Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass R. seinen Mitbewohner Tyler C. wegen dessen Homosexualität gemobbt hatte, indem er ihn im September 2010 heimlich per Webcam beim Sex in ihrem gemeinsamen Zimmer gefilmt hatte. Kurze Zeit später stürzte sich C. von einer Brücke in den Tod. Die Anklage löste eine landesweite Debatte um Mobbing von homo­sexuellen Schülern und Studenten aus.

Der Täter handelte "mit großer Gefühlslosigkeit"

Der Richter erklärte bei seiner Urteilsverkündung, er glaube nicht, dass R. Schwule wegen ihrer Sexualität hasse. "Ich denke aber, er hat mit großer Gefühlslosigkeit gehandelt", so Richter Glenn Berman. Da ihn die Geschworenen eines Hassverbrechens für schuldig befunden haben, musste er aber eine Haftstrafe aussprechen. Er kritisierte C. auch, weil er nicht auf die Familie des Opfers zugegangen war: "Ich habe die Jury 288 Mal 'schuldig' sagen hören. 24 Fragen, 12 Geschworene. Ich habe aber nie gehört, dass Sie sich entschuldigt hätten", so Berman.

Die Anklage hatte C. als homophoben Homo-Hasser dargestellt, der seinen schüchternen Mitbewohner traktierte. Dagegen hatte C. stets beteuert, dass er Schwule nicht hasse. Selbst einige Homo-Aktivisten hatten sich für den Angeklagten eingesetzt und erklärt, man dürfe ihn nicht zum Sündenbock für das Mobbing-Problem in den USA machen. Auch der Richter war der Meinung, dass von ihm keine Wiederholungsgefahr ausginge. C. lehnte es im Laufe des Prozesses ab, sich für schuldig zu erklären. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm drei Mal einen Deal angeboten, mit dem er eine Gefängnisstrafe hätte vermeiden können.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. (dk)

-w-

#1 Knueppel
  • 22.05.2012, 09:55h
  • Obwohl ich ein Anhänger des Resozialisierungsgedankens bin, also auch Tätern grundsätzlich (es gibt Ausnahmen ...) die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglichen will, meine ich von diesem Urteil geht ein falsches Signal aus:

    Die Geschworenen haben den direkten Zusammenhang zwischen Mobbing (Gewalt) durch den verurteilten Täter und Selbstmord des Opfers festgestellt.

    Wenn der Täter jetzt ein derart mildes (fast möchte ich sagen "lächerliches") Strafmaß bekommt (da beide Parteien Berufung eingelegt haben, kann sich das noch ändern ...) provoziert mich das zu der zynischen Bemerkung: "Offenbar gilt das Leben eine heterosexuellen Gewalttäters (Mobbing IST Gewalt!) mehr, als das eines homosexuellen Opfers ..."

    PS
    Da der Täter es, wie ich dem Artikel entnehmen musste, mehrfach ablehnte sich für schuldig zu erklären und sich bei den Hinterbliebenen zu entschuldigen, wäre hier ein deutlich anderes Signal in Richtung weiterer potenzieller Straftäter sicher angebracht gewesen.
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#2 NilsAnonym
  • 22.05.2012, 10:05h
  • Antwort auf #1 von Knueppel
  • Stimme dir zu, dass dieses Urteil ein falsches Signal aussendet. Jedoch ist es Aufgabe von Gerichten Recht zu sprechen unter Abwägung aller Umstände und nicht Signale zu senden.
    Dennoch denke ich, in Anbetracht der fehlenden Entschuldigung hätte es durchaus etwas mehr Haft sein können. 6-12 Monate!
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#3 Knueppel
  • 22.05.2012, 10:13h
  • Antwort auf #2 von Nils
  • "(...) Jedoch ist es Aufgabe von Gerichten Recht zu sprechen unter Abwägung aller Umstände und nicht Signale zu senden ..."

    Das stimmt so nicht.
    Gerade im angelsächsischen Strafrecht spielt der Präventions- und Abschreckungsgedanke (wie wirksam oder unwirksam er in der Realität auch sein mag - darüber könnten wir jetzt sicher stundenlang diskutieren) eine nicht unwesentliche Rolle.
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