"Schwul" ist in New York genauso wenig ein Schimpfwort wie "blond" oder "schwarz" (Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)
Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat New York hat am Donnerstag entschieden, dass es keine Beleidigung mehr ist, jemanden fälschlicherweise als schwul zu bezeichnen.
Die Gesellschaft betrachte es nicht länger als üble Nachrede an, wenn eine Person homosexuell genannt werde, entschied die Berufungskammer des Supreme Court in der Hauptstadt Albany, das zweithöchste Gericht im Bundesstaat. Die Richter erklärten einstimmig, dass vorherige anderslautende Urteile in New York "auf der falschen Annahme beruhten, dass es jemanden erniedrigt, als lesbisch, schwul oder bisexuell bezeichnet zu werden." Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Berufungsgericht des Bundesstaates Einspruch erhoben werden.
Die Klage geht auf einen Vorfall vor drei Jahren im Städtchen Binghamton zurück. Ein Mann verklagte eine Frau, weil sie ihn im Bekanntenkreis als schwul bezeichnet hatte. Ihr Ziel war dabei offenbar, die Freundin des Klägers dazu zu bringen, die Beziehung zu beenden.
Die Homo-Gruppen Empire State Pride Agenda und Lambda Legal hatten im Januar in einem Schriftsatz an das Gericht dafür plädiert, die Klage zurückzuweisen. Sie sei nicht mit dem Gesetz New Yorks in Einklang zu bringen, das die Gleichstellung von Schwulen und Lesben vollzogen habe. Der Staat New York hatte erst im Juni 2011 die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben beschlossen (queer.de berichtete).
Entscheidung nicht auf ganze USA übertragbar
In der "New York Times" schränkte der Politikwissenschaftler Jonathan Entin von der University Law School in Ohio allerdings ein, dass diese Entscheidung noch nicht auf das ganze Land übertragen werden könne: "Traditionell war es so, dass die Bezeichnung 'gay' so etwas wie 'böser Mensch' bedeutet hat. Die öffentliche Meinung im Bundesstaat New York hat sich gewandelt, aber es gibt immer noch Leute, die an der alten Definition festhalten."
Vor deutschen Gerichten wird "schwul" oft noch als Beleidigung angesehen. So wurde vergangenes Jahr ein 52-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er den Mitarbeiter eines Düsseldorfer Einwohnermeldeamtes als "schwulen Kölner" bezeichnet hatte (queer.de berichtete). (dk)
Wenn "schwul" als herabwürdigendes Schimpfwort verwendet wird, ist es allerdings schon eine Beleidigung. Nicht für den so Titulierten, sondern für ALLE tatsächlich Schwulen.