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Justiz- und Gleichstellungsministerin Angela Kolb (SPD) (Bild: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt)

Die Große Koalition in Sachsen-Anhalt hat eine Bundesratsinitiative zur Gleichstellung von Homo-Paaren abgelehnt. Der Lesben- und Schwulenverband übt scharfe Kritik an Gleichstellungsministerin Angela Kolb (SPD).

Beantragt worden war die Initiative von den oppositionellen Grünen. Allerdings erklärte Ministerin Kolb, dass es derzeit im Bundesrat keine Mehrheit für eine solche Initiative gebe und der Antrag deshalb nicht unterstützt werden könne. Er ist daher in einen Ausschuss weiterverwiesen worden.

Der LSVD ist über dieses Verhalten enttäuscht, da es im Landtag "auch bei einer Direktabstimmung eine Mehrheit [hätte] geben können, wenn die SPD das gewollt hätte", sagte LSVD-Landessprecher Martin Pfarr am Freitag. "Vermutlich war deren Motiv Rücksichtnahme auf den Koalitionspartner CDU, der wohl abwartet, bis ein Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts dazu zwingt, die Gleichstellung zu beschließen." Zwar sei das Ehe­gatten­splitting in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß. Wenn es aber Eheleuten offen steht, sei es unfair, es Schwulen und Lesben nur wegen ihrer sexuellen Orientierung vorzuenthalten. Kolbs Absage an die Gleichstellung sei "mutlos", so Pfarr.

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Knackpunkt Ehegattensplitting

Das Ehegattensplitting ist neben dem Adoptionsrecht die größte noch vorhandene Benachteiligung von Schwulen und Lesben gegenüber Heterosexuellen. Offiziell setzen sich derzeit SPD, FDP, Grüne und Linke für eine vollständige Gleichstellung von Schwulen und Lesben ein, nur CDU/CSU wollen heterosexuelle Eheleute weiter bevorzugen, auch wenn sie kinderlos sind. Zuletzt hat der Bundesfinanzhof angemahnt, dass es an der Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung ernste Zweifel gebe (queer.de berichtete). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble blockiert aber die vorläufige Gleichstellung im Steuerrecht (queer.de berichtete).

Die Grünen in Sachsen-Anhalt wollen den Druck auf die Regierung weiter aufrecht erhalten: "Nach Artikel 3 des Grundgesetzes verstößt die Ungleichbehandlung zwischen eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung", betont die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Cornelia Lüddemann. "Zwischen beiden Formen des Zusammenlebens kann ich keinen Unterschied erkennen. Finanzämter dürfen daher bei der Berechnung der Einkommenssteuer auch keinen unterschiedlichen Maßstab anlegen - das widerspricht dem gesunden Menschenverstand!". (cw/dk)

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#1 FinnAnonym
  • 08.06.2012, 20:13h
  • Offensichtlich ist die SPD genau so wie die FDP. Viel labern, aber dann gegenteilig handeln.

    Nur Grüne und Linkspartei sind noch wählbar.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 08.06.2012, 20:13h
  • Hier wurde eine wichtige Chance vertan! Traurig!
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#3 nightmoveAnonym
  • 09.06.2012, 09:53h
  • Antwort auf #1 von Finn

  • Was die Kritik an der FDP angeht: Da empfehle ich gerne mal die Lektüre des aktuell gültigen Koalitionsvertrages...Da wirst du erstaunliches finden und dann selbst feststellen können, wer der eigentliche Hemmschuh einer derartigen Entwicklung ist...aber das steht auch schon im Artikel.
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