Für die katholische Kirche ist die Verpartnerung von Mitarbeitern ein Loyalitätsverstoß (Bild: tonystl / flickr / by-nd 2.0)
Die katholische Diözese Augsburg verklagt den Freistaat Bayern, weil die Gewerbeaufsicht der Entlassung einer schwangeren Kindergarten-Leiterin nicht zustimmte. Das "Vergehen" der 39-Jährigen: Sie ist lesbisch.
Der Rechtsstreit wird am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ausgetragen, berichtet die Ulmer Tageszeitung "Südwestpresse". Im Fall geht es um eine Erzieherin, die einen katholischen Kindergarten im Landkreis Neu-Ulm leitet. Sie hatte im August 2011 ein Kind bekommen und ein Jahr Elternzeit beantragt. Einen Monat zuvor hatte sie sich mit ihrer Freundin verpartnert.
Für die Kirche ist die Verpartnerung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters ein "schwerwiegender Loyalitätsverstoß", da offene Homosexualität von den Katholiken als Sünde angesehen wird. Für die Kirchen gilt auch eine Ausnahmeregelung vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, was mit dem Selbstverwaltungsrecht begründet wird, das die deutsche Verfassung evangelischen und katholischen Einrichtungen garantiert.
Kirche will Mutterschutz umgehen
Weil für die Frau Mutterschutz galt, musste die Kirche im aktuellen Fall für die Kündigung die Zustimmung der Gewerbeaufsicht einholen. Diese wurde jedoch verweigert, da ein besonderer Grund nach Ansicht der Behörde nicht vorlag. Normalerweise wird die Aussetzung des Mutterschutzes in extremen Fällen - etwa bei Diebstahl oder schweren Beleidigungen - erteilt, nicht aber wegen der "falschen" sexuellen Orientierung eines Mitarbeiters. Bistumssprecher Markus Kremser beharrte aber gegenüber der Nachrichtenagentur dpa auf der Klage: "Aus Sicht der Diözese handelt es sich um einen so schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflicht eines Mitarbeiters, dass eine Kündigung keinen Aufschub duldet".
Die katholische Kirche hat bereits mehrfach Mitarbeiter wegen Homosexualität gefeuert. So musste 2010 die Putzfrau eines katholischen Kindergartens gehen, weil sie eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist (queer.de berichtete).
Vergangenes Jahr hat das Bundesarbeitsgericht allerdings entschieden, dass die Kirche nicht willkürlich Mitarbeiter feuern darf, die gegen die gegenwärtige Interpretation der katholischen Morallehre verstoßen (queer.de berichtete). Geklagt hatte ein Düsseldorfer Chefarzt, der nach einer Wiederheirat entlassen wurde. (dk)
Getoppt wird das Gesamtbild durch den sehr wahrscheinlichen Umstand, dass das Gehalt und der Unterhalt des Kindergartens aus ALLGEMEINEN Steuern bezahlt wird! Man kann hierzulande der Kirchenfinanzierung keineswegs durch Austritt entgehen. Gerade in Bayern nicht...