https://queer.de/?16795
- 27. Juni 2012 2 Min.

Der Bundesfinanzhof in München ist das oberste Gericht für Steuerangelegenheiten (Bild: Wiki Commons / AHert / CC-BY-SA-3.0)
Der Bundesfinanzhof hat einem verpartnerten Paar das Ehegattensplitting vorläufig verweigert. Der Dschungel der Gerichtsurteile zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Einkommensteuerrecht wird damit dichter.
In dem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 23. April (III B 187/11) gibt der oberste Gerichtshof für Steuerangelegenheiten einem Finanzamt recht, das einem schwulen Paar das Ehegattensplitting verweigert hatte. Im vorliegenden Fall geht es um die Jahre 2002 bis 2008.
Das Paar war im März 2002 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen und hatte argumentiert, dass es die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Eheleute auferlegt bekomme - etwa für gegenseitige Fürsorge -, aber im Einkommensteuerrecht wie Fremde behandelt werden würde. Das von ihnen eingeschaltete Finanzgericht hatte dem Paar noch Recht gegeben, eine Ungleichbehandlung verstoße gegen den Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"). Auch verwies es auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften in anderen Rechtsbereichen. Das Finanzamt argumentierte dagegen, dass die Ehe "eine bleibende Bedeutung als typische Grundlage der Familie mit Kindern" habe. Deshalb sei es gerechtfertigt, Homo-Paare zu benachteiligen.
Karlsruher Urteile haben keine Bindewirkung
Der Bundesfinanzhof gab dem Finanzamt aus formalen Gründen Recht. Die Richter argumentierten, dass sich der Antragsteller nicht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berufen könne, das bereits Benachteiligungen bei der Hinterbliebenenversorgung (2009) und beim Erbschaftsteuerrecht (2010) für verfassungswidrig erklärt hatte. Diese Entscheidungen hätten keine Bindewirkung.
Selbst bei schwerwiegenden Zweifeln an der Verfassungsmäsßgkeit der gegenwärtigen Gesetzgebung sei zudem eine Aufhebung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide nicht notwendig, da im vorliegenden Fall "die wirtschaftliche und persönliche Existenz des Steuerpflichtigen" nicht bedroht sei. Auch hätte das Finanzgericht das Bundesverfassungsgericht einschalten müssen. Letztlich ist auch der Senat des Bundesfinanzhofes von einer Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung "nicht überzeugt".
Eingetragene Lebenspartner müssen damit weiter auf ein letztes Wort vom Bundesverfassungsgericht warten. Es ist unklar, wann Karlsruhe diese Entscheidung treffen wird.
Zehn Jahre Rechtsunischerheit
Es gibt bereits mehrere widersprüchliche Entscheidungen von Finanzgerichtshöfen und dem Bundesfinanzhof zur Frage des Ehegattensplittings. Für verpartnerte Paare setzt sich damit die seit einem Jahrzehnt bestehende Rechtsunsicherheit fort. Lebenspartner sind bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darauf angewiesen, dass ihr Finanzamt nach einem Widerspruch ihre Partnerschaft vorläufig anerkennt, damit sie in den Genuss des Splittingtarifs kommen.
Die Bundesregierung lehnt derzeit die Gleichstellung im Einkommensteuerrecht ab (queer.de berichtete). In offiziellen Verlautbarungen setzt sich die FDP zwar für eine vollständige Gleichbehandlung von eingetragenen Partnerschaften ein, konnte sich aber nicht gegen Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) durchsetzen (queer.de berichtete). Mehrere Bundesländer haben daraufhin angeordnet, dass ihre Finanzämter Einsprüche von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Ablehnung des Splittingtarifes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gewähren sollen (queer.de berichtete). (dk)















Die FDP redet viel, wenn der Tag lang ist.
Am Ende wird sowieso immer nur dagegen gestimmt. Die haben sich als Homorechtepartei im Wahlkampf dargestellt, aber haben diese gleich als erstes der Macht geopfert.
Ansonsten zum Artikel:
Wir warten alle gespannt auf das Verfassungsgericht, welches aber in diesem Jahr diese Entscheidung höchstwahrscheinlich schon wieder nicht treffen wird.
Hier könnte aber z.B. die FDP dieser Entscheidung zuvor kommen und sich endlich für die steuerliche Gleichstellung einsetzen - mit den Stimmen von rot, grün und links. Dann kann Herr Schäuble noch so sehr mit den Beinen strampeln.