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  • 28. Juni 2012 22 4 Min.

Bei namentlichen Abstimmungen füllt sich der Bundestag (Bild: Wir.Dienen.Deutschland. / flickr / by-nd 2.0)

Am Donnerstagnachmittag stimmt der Bundestag namentlich über die Ehe-Öffnung ab - Befürworter der Gleichstellung sind in Erklärungsschwierigkeiten. Es gibt mindestens eine Enthaltung aus der CDU.

Von Dennis Klein

Gegen 16:20 Uhr soll im Deutschen Bundestag die Debatte über die Gleichstellung von Schwulen und Lesben beginnen. Anschließend wollen die Abgeordneten namentlich über zwei Anträge abstimmen - zum einen über einen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe, zum anderen über die vollständige Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Der zweite Antrag richtet sich an Konservative, die die Ehe als religiös geprägte Verbindung zwischen Mann und Frau ansehen, die aber zugleich die Diskriminierung von Homo­sexuellen ablehnen - oder sie richtet sich an die Zweifler, die Artikel 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) als Hindernis für die Ehe-Öffnung ansehen.

queer.de erklärt, was man zu dieser Abstimmung wissen muss:

Warum die namentliche Abstimmung?
Jede Fraktion kann beantragen, dass zu jedem Gesetzentwurf eine namentliche Abstimmung durchgeführt wird - und Abgeordnete nicht wie üblich Gesetze per Handzeichen im Fraktionsverbund abnicken. Damit werden die Parlamentarier unter Druck gesetzt, ihr Votum persönlich zu rechtfertigen. Diese Art der Abstimmung ist zeitaufwändiger und wird daher nicht für alle Gesetze vorgeschrieben.

Wie funktioniert die Abstimmung?
Die Abgeordneten müssen eine personalisierte Karte in eine Urne einwerfen. Das Gesamtergebnis wird gleich im Anschluss verkündet. Die Website des Bundestages veröffentlicht dann am kommenden Tag, wie jeder einzelne Parlamentarier votiert hat. Das Verfahren ist insbesondere bei Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien unbeliebt - sie müssen dafür sorgen, dass sich das Plenum bei diesen Abstimmungen füllt. Zur Debatte um die Homo-Ehe erscheinen in der Regel nur die Fachpolitiker.

Welche Mehrheit ist erforderlich?
Im Normalfall ist bei Gesetzen nur eine einfache Mehrheit notwendig. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Das bedeutet, dass der Bundestag ein Gesetz mit zwei Stimmen gegen eine Stimme bei 617 Enthaltungen beschließen könnte.

Wie wahrscheinlich ist eine Mehrheit für die Gleichstellung?
"Das wäre eine Sensation", heißt es aus dem Bundestagsbüro von Volker Beck (Grüne). In dieser Legislaturperiode hatte die Bundesregierung bislang immer eine Mehrheit, wenn sie diese anstrebte. Grund: Die Abgeordneten sind trotz anderslautender Beteuerungen im Grundgesetz nicht nur ihrem Gewissen unterworfen, sondern auch dem Koalitions- und Fraktionszwang. Zwar hat jeder Parlamentarier der Regierungskoalition die Möglichkeit, mit der Opposition zu stimmen. Allerdings könnte sich diese Haltung rächen, wenn die Kandidatenlisten für die nächste Wahl aufgestellt werden. Nur in Ausnahmefällen stimmte eine messbare Zahl von Parlamentariern der schwarz-gelben Koalition gegen ihre Fraktionsvorsitzenden. So gab es etwa bei der Abstimmung über ein Hilfspaket für Griechenland im Februar 17 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen aus der Koalition. Damals schadeten der Regierung die Abweichler nicht, da ein Großteil der Opposition zustimmte - bei der Frage der Gleichstellung von Schwulen und Lesben könnten 20 Abweichler aber den Ausschlag geben.


Stefan Kaufmann (CDU) ist für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Eherecht - wird er auch so abstimmen?

Wie steht die CDU/CSU zur Gleichstellung?
Die Union hat in der Vergangenheit stets auf einen Abstand zwischen Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft gepocht. Der CSD Köln befragte in diesem Jahr alle 620 Bundestags­abgeordneten nach ihrer Meinung zur Gleichstellung von Homo-Paaren (siehe Zwischenstand). Bei CDU/CSU haben sich nur zwei Befürworter zurückgemeldet: Der schwule Stuttgarter Abgeordnete Stefan Kaufmann und Matthias Zimmer aus Frankfurt. Während sich Zimmer bei der Abstimmung voraussichtlich enthält, will sich Kaufmanns Abgeordnetenbüro im Vorfeld nicht zu seinem Abstimmungsverhalten äußern. Öffentlichen Druck auf den Koalitionspartner FDP übten CDU/CSU jedoch nicht aus. Kein einziger Union-Abgeordneter drohte mit Koalitionsbruch, falls die FDP für den Antrag der Opposition stimmen sollte.

Wie steht die FDP zur Gleichstellung?
Formal fordern die Liberalen die Öffnung der Ehe in ihrem Grundsatzprogramm. Zwar sieht der Koalitionsvertrag den Abbau von "gleichheitswidriger Benachteiligungen" vor, allerdings wird diese Vorgabe auf Druck der Union sehr eng interpretiert. Deshalb werden die Parlamentarier voraussichtlich - wie zuvor im Rechtsausschuss - bei beiden Abstimmungen mit "Nein" votieren, während sie am gleichen Tag in einer anderen Abstimmung die ungeliebte Herdprämie befürworten (weil's eben im Koalitionsvertrag steht). Auf Anfrage erklärte das Büro von Michael Kauch wenige Stunden vor der Abstimmung, dass der homopolitische Sprecher der FDP-Fraktion seine Position noch intern abklären muss. Für die FDP geht es hier auch um die Frage der Glaubwürdigkeit. Immerhin betonte die Fraktion im Rechtsausschuss, "dass dort, wo gleiche Pflichten übernommen würden, auch gleiche Rechte bestehen sollten". Die Öffnung der Ehe für gleich­geschlechtliche Partnerschaften durch ein einfaches Gesetz lehnt die Fraktion aber ab, weil dazu eine Grundgesetz­änderung nötig sei. Das ist ein Déjà-vu-Erlebnis: Im Jahr 2000 stimmte die FDP aus diesem Grund bereits gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz - die "Homo-Ehe" wurde aber später vom Bundes­verfassungs­gericht als verfassungsgemäß eingestuft.

Wie steht die Opposition zur Gleichstellung?
Alle drei Oppositionsparteien SPD, Linke und Grüne unterstützen formal die Öffnung der Ehe und werden voraussichtlich mit überwältigender Mehrheit für den Antrag stimmen. Allerdings gibt es vereinzelt Abgeordnete, die noch Zweifel haben: So argumentiert etwa der bayerische Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag, dass vor einer Ehe-Öffnung eine Verfassungsänderung nötig sei. Deshalb enthielt er sich bei der Vorlage des Gesetzentwurfes im Rechtsausschuss.

-w-

#1 Timm JohannesAnonym
  • 28.06.2012, 13:51h
  • Ich werde es mir anschauen:

    *
    www.bundestag.de/

    Auf der Webseite des Bundestages wird live übertragen:

    Insbesondere interessiert mich das Abstimmungsverhalten der Bundestagsabgeordneten von Kauch, van Essen und Westerwelle sowie des CDU Abgeordneten Stefan Kaufmann.

    Hoffentlich weisen die oppositionellen Redner in ihren Reden daraufhin ,dass mittlerweile acht Länder in Europa die Ehe geöffnet haben und Frankreich im nächsten Jahr und das Vereinigte Königreich in den nächsten drei Jahren folgen werden, da dort die parlamentarischen Mehrheiten sicher sind. Dann sind zehn Länder in Europa vorhanden, die die Ehe geöffnet haben, und Deutschland ist nicht dabei !?!?!
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#2 Thorsten1
  • 28.06.2012, 14:03hBerlin
  • Antwort auf #1 von Timm Johannes
  • Wieso unterliegt die FDP, die doch offziell für die vollständige Gleichstellung ist, einem Fraktionszwang, durch den sie gegen die Öffnung der Ehe stimmen muss?
    Kann mir das jemand erklären?
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#3 stromboli
  • 28.06.2012, 14:09hberlin
  • Antwort auf #2 von Thorsten1
  • weil in den nichtöffentlichen koalitionsabsprachen das thema gleichstellung zugunsten des koalitionspartners zurück gestellt ist.
    Kompromis ist, was beide zulassen können, nicht was mehrheitsfähig wäre .
    Dies insbesondere dann, wenn eine regierung hierbei von der opposition unisono (!) vorgeführt wird.
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