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"Zurückhaltender Lebenswandel" empfohlen

Bayerisches Gericht will Lesbe in Iran abschieben

  • 28. Juni 2012 14 2 Min.

Das Gericht zweifelt an der Verfolgungsgeschichte der jungen Iranerin

Vor drei Jahren ist die jetzt 24 Jahre alte Samira aus dem Iran geflohen, weil sie Frauen liebte - das Verwaltungsgericht Bayreuth will die Lesbe zurückschicken und empfiehlt einen "zurückhaltenden Lebenswandel".

Wie die "Welt" berichtet, hat das Gericht den Antrag auf Asyl abgelehnt. Laut dem Urteil drohe der Klägerin im Iran keine Gefahr, zumindest nicht "bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homo­sexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen". Zuvor hatte bereits das Bundesamt für Migration erklärt, dass die Frau die "Gefährdung ihrer Person" nicht glaubhaft machen konnte.

Samira lebt derzeit in einem Frauenhaus in Nordbayern. Sie erklärte, dass sie vor drei Jahren an einer schwul-lesbischen Party in Teheran teilgenommen habe, die von der Geheimpolizei gestürmt wurde. Sie konnte zwar, anders als ihre heimliche Freundin, entkommen, aber tauchte danach unter, da sie mit ihrer Verhaftung rechnete. Die Architekturstudentin floh mit Hilfe eines Schleppers erst in die Türkei und kam dann nach Deutschland. Von ihrer Freundin hat sie seither nichts mehr gehört.

Rache im Iran befürchtet

"Samira ist jetzt geoutet, ihr Fall hat öffentliche Aufmerksamkeit erregt", erklärte ihre Anwältin Gisela Seidler. Sie befürchtet, dass die Iranerin bei ihrer Rückkehr verhaftet wird und stellte deshalb einen Folgeantrag auf Asyl. Auch vor ihren Eltern hat Samira Angst und befürchtet, "dass sie sich an mir rächen, weil ich ihren Namen beschmutzt habe." Die Eltern wurden von der Geheimpolizei über die Homosexualität ihrer Tochter informiert.

In anderen Ländern ist Homosexualität als Asylgrund anerkannt: So entschied etwa der oberste britische Gerichtshof 2010, dass von Schwulen und Lesben nicht verlangt werden kann, in einem Verfolgerstaat versteckt zu leben: "Man verweigert einem Homosexuellen sein Grundrecht darauf, der zu sein, der er ist, wenn man ihn dazu nötigt, vorzugeben, seine Sexualität existiere nicht oder sei zu unterdrücken", so die Begründung des Richters (queer.de berichtete).

Im Iran droht Homosexuellen die Todesstrafe. Bei Schwulen kann diese bereits nach dem ersten "Vergehen" vollzogen werden, bei lesbischen Geschlechtsverkehr drohen im ersten Fall "nur" 100 Peitschenhiebe - nach dem vierten Vorfall sieht das Gesetz hier ebenfalls die Todesstrafe vor. Es ist unklar, wie viele Schwule und Lesben im Iran exekutiert wurden. Menschenrechtsorganisationen gehen von mehreren tausend Hinrichtungen seit der Machtübernahme der Mullahs im Jahr 1979 aus. (dk)

-w-

#1 goddamn liberalAnonym
  • 28.06.2012, 16:32h
  • Dieses widerwärtige Skandalurteil , das mit der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen spielt, beweist mal wieder, dass unser Schutz Verfassungsrang haben muss!

    Liebe, FDPler...
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 28.06.2012, 16:48h
  • Ein klares Fehlurteil! Die Frau muß in Deutschland bleiben!
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#3 DizzydevilAnonym