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  • 28. Juni 2012 6 2 Min.

Professionelle Beratung funktioniert nur, wenn die moralischen Ansichten des Beraters außen vor bleiben (Bild: Joe Houghton / flickr / by 2.0)

Im US-Bundesstaat Georgia hat das Gericht die Klage einer Psychologie-Studentin abgewiesen, die sich geweigert hatte, an Diversity-Kursen teilzunehmen.

Von Carsten Weidemann

Für die ehemalige Studentin Jennifer Keeton war die Ausbildung zur psychologischen Beraterin an der Augusta State Universität 2010 im US-Bundesstaat Georgia vorzeitig beendet. Ihre persönliche kritische Haltung zu Homosexualität und ihre Weigerung, sich damit weiter auseinanderzusetzen, stand ihrer Karriere im Wege. Vor Gericht wollte die Studentin den weiteren Zugang zur Ausbildung erzwingen. Und scheiterte damit.

Keeton war an der Universität für ein Ausbildungsprogramm zur psychologischen Beraterin eingeschrieben. Auf dem Campus hatte sie gesagt, dass sie in einer Beratungssituation keinesfalls eine homo­sexuelle Identität oder Beziehung gutheißen könne. Daraufhin hatten die Ausbilder ihr den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema "Diversity" zur Auflage gemacht. Außerdem sollte sie sich mit Fachliteratur befassen, in der Beratungssituationen mit Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgenderpersonen beschrieben werden. Über die Ergebnisse dieser Beschäftigung solle sie regelmäßig Berichte abliefern. Ihr wurde auch klargemacht: Ohne diese "Korrekturen" könne sie die Ausbildung nicht abschließen.

Persönliche Ansicht zu Homosexualität darf keine Rolle spielen

Zunächst willigte sie ein, später jedoch erteilte sie den Auflagen per E-Mail eine Absage. Und begründete dies auch gegenüber dem Fernsehsender CNN: "Ich möchte diese Beraterausbildung gerne abschließen, aber ich kann ehrlicherweise dieses Weiterbildungsprogramm nicht durchführen, weil es gegen meinen Glauben verstößt. Ich bin nicht bereit meine auf der Bibel beruhenden Ansichten zu ändern." Damit wurde sie von der weiteren Ausbildung durch die Universität ausgeschlossen.

Das Gericht sah die Haltung der Universität nun als richtig an. Man habe hier nicht die Religionsfreiheit der Klägerin eingeschränkt und damit diskriminiert. Vielmehr habe man damit eine Grundregel der erfolgreichen psychologischen Beratung beachtet, in der moralische Wertungen und Haltungen des Beratenden keine Rolle zu spielen haben. Keeton habe gezeigt, dass sie ihre persönliche Meinungen und ihre professionelle Haltung nicht voneinander trennen könne.

-w-

#1 NickAnonym
  • 28.06.2012, 18:31h

  • Toll. Ich bezweifel das in Deutschland ähnlich entschieden würde.
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#2 MarcAnonym
  • 28.06.2012, 18:56h
  • Vollkommen richtig!

    Wenn der religiöse Wahn jemanden dazu bringt, Patienten nicht bestmöglich zu betreuen, dann ist diese Person offenbar für diesen Beruf nicht geeignet.
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#3 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 28.06.2012, 19:23h
  • Das Gericht hat richtig entschieden und damit der Studentin eine herbe Niederlage zugefügt.
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