Im Stuttgarter Landtag (Bild: AndreasPraefcke / PD)
Am Donnerstag hat Finanzminister Nils Schmid (SPD) ein Gesetz zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Eheleuten in den Stuttgarter Landtag eingebracht – auch die CDU hat ihre Unterstützung angekündigt.
Verpartnerte Paare sollen nach dem Willen der grün-roten Landesregierung rückwirkend ab 2006 im Landesrecht gleich behandelt werden wie heterosexuelle Eheleute. Das betrifft beispielsweise den Familienzuschlag für Beamte, der auch kinderlosen heterosexuell Verheirateten gezahlt wird. Laut Schmid betragen die Kosten für das Land 1,29 Millionen Euro. Baden-Württemberg ist das letzte der 16 Bundesländer, das Schwule und Lesben im Landesrecht gleichstellt.
Laut einem Bericht des SWR wollen alle im Landtag vertretenen Fraktionen dem Gesetzentwurf zustimmen. So bezeichnete der CDU-Abgeordnete Reinhard Löffler die Gleichstellung als "längst überfällig". Schließlich seien Lebenspartner Angehörige, egal ob es sich um verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare handele. Zu ihrer Regierungszeit bis Mai 2011 beurteilte die CDU die Lage noch anders: Damals argumentierte die Partei mit Rückendeckung des Koalitionspartners FDP, dass es für die Gleichstellung "rechtlich keine Notwendigkeit" gebe (queer.de berichtete).
Grün-Rot: Streit um rückwirkende Gleichstellung
Die grün-rote Landesregierung löst mit der Gleichstellung ein Wahlversprechen ein. Allerdings debattierten Grüne und SPD über Monate, wie weit rückwirkend das Gesetz gelten soll. Die Grünen hatten eine Gleichstellung ab 2003 gefordert, weil zu diesem Zeitpunkt die Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union in Kraft trat. Die SPD plädierte dagegen für eine kostengünstigere Gleichstellung ab 2009 – damals hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ungleichbehandlungen von eingetragenen Lebenspartnern ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz sei (queer.de berichtete). Der Europäische Gerichtshof hatte aber im vergangenen Jahr in einem Grundsatzurteil über Rentenansprüche geurteilt, dass Homo-Paare bereits ab 2003 nicht benachteiligt werden dürfen (queer.de berichtete). Damit könnte Baden-Württemberg weitere Gerichtsverfahren provozieren, in denen Beamte die Zahlung ihrer Familienzuschläge aus den Jahren 2003 bis 2005 fordern.
Andere Bundesländer haben bei der rückwirkenden Gleichstellung weniger Probleme als Stuttgart: So stellte Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr eingetragene Lebenspartner ab 2003 gleich (queer.de berichtete). Im Jahr zuvor einigte sich Schwarz-Grün in Hamburg sogar auf eine Gleichstellung ab 2001 (queer.de berichtete).
Auch Aktionsplan gegen Homophobie geplant
Neben der Gleichstellung im Landesrecht will Baden-Württemberg außerdem einen Aktionsplan gegen Homophobie starten. Das teilte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) mit. Ähnliche Aktionspläne gibt es bereits in Berlin und Nordrhein-Westfalen. Dort arbeiten die Landesregierungen ministeriumsübergreifend mit schwul-lesbischen Verbänden zusammen, um gegen Homo- und Transphobie vorzugehen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Homo-Aufklärung in der Schule. (dk)
Aber auch jetzt ist natürlich schon viel mehr erreicht, als jemals unter Union und FDP.
Und vielleicht können sich die Grünen mit dem Rest ja auch noch durchsetzen.