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Lesbische Iranerin
Abschiebung von Samira vorerst gestoppt
- 29. Juni 2012 2 Min.

Demo für eine liberalere Asylpolitik in Berlin (2007) (Bild: zeitrafferin / flickr / by 2.0)
Die lesbische Iranerin Samira muss Deutschland vorerst nicht verlassen - das zuständige Landratsamt in Bayern hat die Abschiebung vorläufig ausgesetzt.
Das teilte der LSVD Berlin-Brandenburg mit, der sich in den letzten Wochen für die 24-Jährige eingesetzt hatte. So wurden auf Straßenfesten 2.000 Unterschriften für Samira gesammelt, die bereits dem Bundesinnenministerium übergeben worden sind.
Die junge Frau ist vor drei Jahren aus dem Iran geflohen, nachdem die Behörden von ihrer Homosexualität erfahren hatten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag von Samira zunächst abgelehnt, weil sie nach Ansicht der Behörde eine Gefährdung ihrer Person nicht glaubhaft machen konnte. Anschließend hat das Verwaltungsgericht Bayreuth die Abschiebung bestätigt. Dabei sorgte die Begründung für Aufregung: Das Gericht erklärte, dass die Klägerin im Iran keine "relevanten Verfolgungsmaßnahmen" befürchten müsse, zumindest nicht "bei entsprechend zurückhaltenden Lebenswandel, den alle Homosexuellen im Iran praktizieren, die unbehelligt leben wollen" (queer.de berichtete). Nach der Aussetzung der Abschiebung durch das Landratsamt kann nun der Asylantrag erneut geprüft werden.
Aktivistin: Deutschland sollte nicht Anpassung an Unterdrückerstaaten verlangen
"Eine lesbische Frau in den Iran abschieben zu wollen, ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen", erklärte Katayun Pirdawari, Mitglied des Vorstandes des LSVD Berlin-Brandenburg. Sie formulierte mit anderen Aktivisten auch einen Offenen Brief an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), in dem sie die deutsche Asylpolitik kritisiert: "Unser Ziel kann es nicht sein, die Menschen an unmenschliche und unterdrückende Systeme anzupassen", heißt es in dem Brief, der auch von mehreren Bundestagsabgeordneten unterzeichnet wurde - darunter Grünen-Chefin Claudia Roth und Barbara Höll, die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion.
Andere europäische Länder gehen anders mit verfolgten homosexuellen Asylsuchenden um: So entschied der oberste britische Gerichtshof vor zwei Jahren, dass von Schwulen und Lesben nicht verlangt werden kann, in einem Verfolgerstaat versteckt zu leben: "Man verweigert einem Homosexuellen sein Grundrecht darauf, der zu sein, der er ist, wenn man ihn dazu nötigt, vorzugeben, seine Sexualität existiere nicht oder sei zu unterdrücken", so die Begründung des Richters (queer.de berichtete). (dk)
