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Juristische Auseinandersetzung
Spanien: Ehe-Öffnung verfassungsgemäß?
- 05. Juli 2012 3 Min.

Als "Schande" bezeichnete Ministerpräsident Mariano Rajoy die Ehe-Öffnung vor sieben Jahren - inzwischen hat er sich, wie viele in seinem Land, an die Gleichstellung gewöhnt (Bild: Wiki Commons / Rastrojo / CC-BY-2.0)
Bereits vor sieben Jahren öffnete Spanien die Ehe. Das Verfassungsgericht soll nun in den nächsten Wochen ein lange erwartetes Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes fällen.
Der oberste Gerichtshof verhandelt seit mehreren Jahren über eine Klage der konservativen Partei gegen die 2005 von den damals regierenden Sozialisten beschlossene Ehe-Öffnung (queer.de berichtete). Zeitungen hatten bereits darüber spekuliert, ob das Urteil schon diese Woche gesprochen wird. Allerdings will das in der Regel zwölf Mitglieder umfassende Gericht offenbar abwarten, bis vier neue Richter voraussichtlich in der nächsten Woche ihre Arbeit aufnehmen.
Die konservative Partei gehörte an der Seite der katholischen Kirche 2005 zu den erbittertsten Gegnern der Gleichstellung im Eherecht. Die Partei argumentierte, dass die Regelung gegen den in der Verfassung vorgeschriebenen besonderen Schutz der Familie verstoße. Sie bezieht sich dabei besonders auf Artikel 32 der Verfassung, in dem es heißt: "Mann und Frau haben bei voller Gleichberechtigung das Recht zur Eheschließung." Die Sozialisten argumentieren jedoch, dass dieser Artikel nicht festlege, dass Mann und Frau ausschließlich einander heiraten dürfen.
"Radikale Neuinterpretation der Ehe"
Die Homo-Gegner schreckten bei ihrer Klage in der öffentlichen Debatte nicht vor schroffen Argumenten zurück. Anwalt José Luis Requero, der für die Konservativen ein Gutachten über die angebliche Verfassungswidrigkeit des Gesetzes erstellt hatte, argumentierte etwa: "Eine homosexuelle Verbindung eine Ehe zu nennen, ist eine radikale Neuinterpretation. Genauso radikal wäre es, wenn man die Verbindung zwischen einem Mann und einem Tier eine Ehe nennt." Inzwischen haben sich aber bereits 25.000 gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort gegeben.
Da die Mehrheit der Richter auch nach den neuen Ernennungen dem progressiven Lager zugerechnet werden, gehen Analysten davon aus, dass Schwulen und Lesben das Recht auf Ehe nicht entzogen wird. Auch die konservative Partei hat inzwischen zähneknirschend ihren Frieden mit der gleichgeschlechtlichen Ehe geschlossen. Der neue Justizminister Alberto Ruiz-Gallardón erklärte sogar, dass er das Gesetz nicht für verfassungswidrig halte. Ministerpräsident Mariano Rajoy hat angekündigt, man werde das Urteil akzeptieren, wie auch immer es ausfallen wird. Als er 2005 Oppositionsführer im spanischen Parlament gewesen war, hatte er die Verabschiedung des Gesetzes noch als "Schande" bezeichnet.
Sollte das Verfassungsgericht wider Erwarten die gleichgeschlechtliche Ehe doch als verfassungswidrig erklären, würden wie bei der Abschaffung der gleichgeschlechtlichen Ehe 2008 in Kalifornien die bereits geschlossenen Ehen gültig bleiben. Allerdings dürften dann in Zukunft nur noch Heterosexuelle heiraten.
Auch in Deutschland wird darüber debattiert, ob eine Öffnung der Ehe gegen die Verfassung verstößt. Skeptiker berufen sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung". Dieses Argument wird besonders von Abgeordneten von Union und FDP unterstützt, sowie vereinzelt von Oppositionspolitikern wie Jerzy Montag (Grüne), der vor einer Ehe-Öffnung eine Verfassungsänderung fordert (queer.de berichtete). (dk)















trotzdem fragt man sich warum es 7 jahre bis zu einer entscheidung braucht.
gesetze die positiv für die bevölkerung (oder teile der bevölkerung) sind, brauchen in europa eine ewigkeit bis sie erlassen, genehmigt und anerkannt sind.
steuererhöhungen und sonstige bestimmungen, die die bevölkerung belasten und das leben erschweren, werden im eilverfahren sehr schnell durchgeboxt.
echte demkratie habe ich mir anders vorgestellt.