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- 06. Juli 2012 2 Min.

In Schweden hat ein Richter einen Mann vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen, weil sein Opfer transsexuell war - und die Tat damit nicht hätte "vollendet" werden können.
Richter Dan Sjöstedt vom Amtsgericht Örebro hat den Angeklagten nach Angaben der Tageszeitung "Nerikes Allehanda" wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Außerdem muss der 61-Jährige 15.000 Kronen (1.750 Euro) zahlen. Die Großstadt Örebro liegt 200 Kilometer westlich von der Hauptstadt Stockholm.
Bei einer Verurteilung wegen Vegewaltigung hätte dem Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren gedroht. Von diesem Vorwurf hat Sjöstedt den Angeklagten freigesprochen. Grund: Der Täter habe nie die Möglichkeit gehabt, die Tat zu vollenden, weil das Opfer biologisch ein Mann war. Zwar habe er versucht, die Transsexuelle zu vergewaltigen; er habe jedoch das Ziel gehabt, die Tat an einer biologischen Frau zu vollenden und nicht an einem biologischen Mann, so Sjöstedt. "Man könnte zum Beispiel auch keine Leiche ermorden", erklärte der Richter weiter. Er gab aber zu, dass dieser Fall auch anders gesehen werden könne. Immerhin bezeichnete während des Verfahrens selbst der Täter sein Opfer als Frau. So hatte er die Transsexuelle während des Verfahrens immer als "sie" bezeichnet.
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird.
Ex-Freund rettete das Opfer
Die Tat ereignete sich vor dem Haus des Ex-Freundes der Frau. Der 61-Jährige hatte die Frau verfolgt und sie schließlich umgestoßen und brutal geschlagen. Dann hat er ihr die Hose heruntergerissen und versucht, sie zu vergewaltigen. Der Ex-Freund ist jedoch vor dem Vollenden der Tat aus dem Haus gestürmt und hat den Täter gestellt, bis die Polizei am Tatort eintraf.
Das Opfer hat sich bereits seit mehreren Jahren einer Hormontherapie unterzogen und trägt im Alltag ausschließlich weibliche Kleidung. (dk)














Es geht doch nicht darum, ob er sie vergewaltigt hat, oder nicht.
Er hat es versucht, oder?
Ein Einbruch, bei dem man eine Tür nicht aufgebrochen bekommt, ist doch ebenfalls versuchter Einbruch, oder ist das dann auch bloß "widerrechtliches Betreten des Grundstücks XY"?
Der Kerl hat vermutlich keine männlichen Geschlechtsorgane erwartet (vielleicht auch doch, wer weiß schon, wieviel davon nun einfach nur Taktik des Anwalts ist...)
Aber das ändert doch nichts daran, dass eine Vergewaltigung geplant war?
Das Rechtssystem weist zu viele Lücken auf, die nach Belieben ausgenutzt werden können.
Welche Botschaft wird hier gesetzt?