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  • 06. Juli 2012 29 2 Min.

In Schweden hat ein Richter einen Mann vom Vorwurf der versuchten Vergewaltigung freigesprochen, weil sein Opfer trans­sexuell war - und die Tat damit nicht hätte "vollendet" werden können.

Richter Dan Sjöstedt vom Amtsgericht Örebro hat den Angeklagten nach Angaben der Tageszeitung "Nerikes Allehanda" wegen Körper­ver­letzung zu einer Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Außerdem muss der 61-Jährige 15.000 Kronen (1.750 Euro) zahlen. Die Großstadt Örebro liegt 200 Kilometer westlich von der Hauptstadt Stockholm.

Bei einer Verurteilung wegen Vegewaltigung hätte dem Mann eine Haftstrafe von zehn Jahren gedroht. Von diesem Vorwurf hat Sjöstedt den Angeklagten freigesprochen. Grund: Der Täter habe nie die Möglichkeit gehabt, die Tat zu vollenden, weil das Opfer biologisch ein Mann war. Zwar habe er versucht, die Trans­sexuelle zu vergewaltigen; er habe jedoch das Ziel gehabt, die Tat an einer biologischen Frau zu vollenden und nicht an einem biologischen Mann, so Sjöstedt. "Man könnte zum Beispiel auch keine Leiche ermorden", erklärte der Richter weiter. Er gab aber zu, dass dieser Fall auch anders gesehen werden könne. Immerhin bezeichnete während des Verfahrens selbst der Täter sein Opfer als Frau. So hatte er die Trans­sexuelle während des Verfahrens immer als "sie" bezeichnet.

Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird.

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Ex-Freund rettete das Opfer

Die Tat ereignete sich vor dem Haus des Ex-Freundes der Frau. Der 61-Jährige hatte die Frau verfolgt und sie schließlich umgestoßen und brutal geschlagen. Dann hat er ihr die Hose heruntergerissen und versucht, sie zu vergewaltigen. Der Ex-Freund ist jedoch vor dem Vollenden der Tat aus dem Haus gestürmt und hat den Täter gestellt, bis die Polizei am Tatort eintraf.

Das Opfer hat sich bereits seit mehreren Jahren einer Hormontherapie unterzogen und trägt im Alltag ausschließlich weibliche Kleidung. (dk)

#1 Cersey
  • 06.07.2012, 14:27hWittlich
  • Also... gerade in Schweden hätte ich anderes erwartet.

    Es geht doch nicht darum, ob er sie vergewaltigt hat, oder nicht.
    Er hat es versucht, oder?
    Ein Einbruch, bei dem man eine Tür nicht aufgebrochen bekommt, ist doch ebenfalls versuchter Einbruch, oder ist das dann auch bloß "widerrechtliches Betreten des Grundstücks XY"?

    Der Kerl hat vermutlich keine männlichen Geschlechtsorgane erwartet (vielleicht auch doch, wer weiß schon, wieviel davon nun einfach nur Taktik des Anwalts ist...)
    Aber das ändert doch nichts daran, dass eine Vergewaltigung geplant war?

    Das Rechtssystem weist zu viele Lücken auf, die nach Belieben ausgenutzt werden können.

    Welche Botschaft wird hier gesetzt?
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#2 EnyyoAnonym
  • 06.07.2012, 14:43h
  • Ich bin auch ziemlich fassungslos über einen solch menschenverachtenden Richter!

    Wie urteilt der Typ, wenn ein Mann einen Mann vergewaltigt? Wahrscheinlich ist das in seiner kleinen Geisteswelt nicht vorgesehen, deshalb der verachtende Spruch mit "Leiche ermorden".

    Kommt aber durchaus auch vor und ist für das Opfer i.d.R. sogar schlimmer als die Vergewaltigung für eine Frau, da er vor lauter Scham kaum darüber sprechen kann bzw. ihm auch erst nach dem Prozedere (ärztliche Untersuchung usw.) geglaubt wird, was alleine psychisch schon extrem schwer durch zu stehen ist.

    Da kann man wirklich nur hoffen, dass es weiterführende Prozesse gibt und dieser Täter seiner Tat gemäß verurteilt wird!
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#3 unkownAnonym
  • 06.07.2012, 14:43h
  • Es ist abgrundtief widerlich, dass Vergewaltigungen an biologischen Gegebenheiten und anderen Dingen festgemacht werden und nicht an den Grenzen und dem Empfinden des Opfers. Das ist Täterschutz par Excellence! zum Kotzen!
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