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- 19. Juli 2012 2 Min.

Wollte "selbstverständlich" mit ihrer Freundin leben und verlor deshalb den Job: Kirstin Germer
Nach zwölf Jahren im Dienst outete sich die 40-jährige Pastoralreferentin Kirstin Germer aus Dinslaken beim Dechant - und wurde fristlos entlassen.
Von Carsten Weidemann
Schon wieder musste eine Mitarbeiterin einer katholischen Einrichtung ihren Hut nehmen, nur weil sie lesbisch ist: Nach zwölf Jahren im Dienst wurde Kirstin Germer, Pastoralreferentin und Krankenhausseelsorgerin im Dinslakener St.-Vinzenz-Hospital, zum 31. Juli 2012 gekündigt.
Sie wolle künftig "selbstverständlich" mit ihrer Lebenspartnerin leben, hatte die 40-Jährige zuvor ihrem vorgesetzten Dechant Gregor Kauling mitgeteilt - der davon wenig begeistert war. "Die fristlose Kündigung hat mich überrascht, aber so ist das in der Katholischen Kirche und ihrem Umgang mit Homosexualität", meinte Kirstin Germer resigniert gegenüber der "NRZ".
In der vergangenen Woche wurde die beliebte Mitarbeiterin mit einer Eucharistiefeier in der überfüllten Kapelle des Hospitals verabschiedet. Pastor Gregor Kauling sprach laut einem Bericht der "WAZ" von einem "entscheidenden Tag für dich und das Haus", von einer "Herzensangelegenheit und Berufung, hier im Hospital zu arbeiten", von einer "Säule und Stütze für Patienten und Mitarbeiter", aber auch von einer "persönlichen und mutigen Entscheidung, den neuen Lebensweg jetzt gemeinsam zu gehen".
Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Germer, eine gelernte Industriekauffrau, hatte Katholische Theologie in Münster und Fribourg studiert, in der klinischen Seelsorge aber schon früh ihre Berufung gefunden. Zu ihren Aufgaben im St.-Vinzenz-Hospital gehörten Gespräche und Gebete am Krankenbett, die Betreuung von Angehörigen, Segnungen von Neugeborenen, aber auch Beerdigungen von früh- und totgeborenen Kindern. Wie es mit ihr beruflich weitergehen wird, weiß Kirstin Germer noch nicht. "Jetzt bin ich erst einmal arbeitslos. Aber vielleicht bewerbe ich mich auf eine andere Stelle im Krankenhaus."
Nach der geltenden Rechtslage wäre eine Klage gegen die fristlose Kündigung aufgrund des so genannten Tendenzschutzes aussichtslos. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eigentlich verbietet, haben die Kirchen weitreichende Ausnahmen zugebilligt bekommen.















Schon traurig.