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Wollte "selbstverständlich" mit ihrer Freundin leben und verlor deshalb den Job: Kirstin Germer

Nach zwölf Jahren im Dienst outete sich die 40-jährige Pastoralreferentin Kirstin Germer aus Dinslaken beim Dechant - und wurde fristlos entlassen.

Von Carsten Weidemann

Schon wieder musste eine Mitarbeiterin einer katholischen Einrichtung ihren Hut nehmen, nur weil sie lesbisch ist: Nach zwölf Jahren im Dienst wurde Kirstin Germer, Pastoralreferentin und Krankenhausseelsorgerin im Dinslakener St.-Vinzenz-Hospital, zum 31. Juli 2012 gekündigt.

Sie wolle künftig "selbstverständlich" mit ihrer Lebenspartnerin leben, hatte die 40-Jährige zuvor ihrem vorgesetzten Dechant Gregor Kauling mitgeteilt - der davon wenig begeistert war. "Die fristlose Kündigung hat mich überrascht, aber so ist das in der Katholischen Kirche und ihrem Umgang mit Homosexualität", meinte Kirstin Germer resigniert gegenüber der "NRZ".

In der vergangenen Woche wurde die beliebte Mitarbeiterin mit einer Eucharistiefeier in der überfüllten Kapelle des Hospitals verabschiedet. Pastor Gregor Kauling sprach laut einem Bericht der "WAZ" von einem "entscheidenden Tag für dich und das Haus", von einer "Herzensangelegenheit und Berufung, hier im Hospital zu arbeiten", von einer "Säule und Stütze für Patienten und Mitarbeiter", aber auch von einer "persönlichen und mutigen Entscheidung, den neuen Lebensweg jetzt gemeinsam zu gehen".

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Kein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Germer, eine gelernte Industriekauffrau, hatte Katholische Theologie in Münster und Fribourg studiert, in der klinischen Seelsorge aber schon früh ihre Berufung gefunden. Zu ihren Aufgaben im St.-Vinzenz-Hospital gehörten Gespräche und Gebete am Krankenbett, die Betreuung von Angehörigen, Segnungen von Neugeborenen, aber auch Beerdigungen von früh- und totgeborenen Kindern. Wie es mit ihr beruflich weitergehen wird, weiß Kirstin Germer noch nicht. "Jetzt bin ich erst einmal arbeitslos. Aber vielleicht bewerbe ich mich auf eine andere Stelle im Krankenhaus."

Nach der geltenden Rechtslage wäre eine Klage gegen die fristlose Kündigung aufgrund des so genannten Tendenzschutzes aussichtslos. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eigentlich verbietet, haben die Kirchen weitreichende Ausnahmen zugebilligt bekommen.

-w-

#1 Mitch
  • 19.07.2012, 13:28hBerlin
  • Tja, das ist eben die viel gerühmte Religionsfreiheit, unter die sich in Deutschland aktuell so einiges unterzuordnen hat.

    Schon traurig.
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 19.07.2012, 13:30h
  • Die Katholische Kirchenleitung ist zutiefst scheinheilig und bigott.

    Gottseidank kann eine solche arbeitsrechtliche Kündigung in einem evangelischen Krankenhaus oder bei der Diakonie nicht geschehen.

    *
    www.ekd.de/EKD-Texte/empfehlungen_gleichgeschlechtliche_part
    nerschaften_2002.html


    (EKD: Theologische, staatskirchenrechtliche und dienstrechtliche Aspekte zum kirchlichen Umgang mit den rechtlichen Folgen der Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)

    Mittlerweile haben in den letzten Jahren alle landeskirchlichen Kirchen der EKD explizite Kirchengesetze verabschiedet, wonach sogar verpartnerte Pfarrer in den Landeskirchen erlaubt sind und diese offen mit ihrem Partner im Pfarrhaus leben können (siehe zuletzt in Sachsen, Bayern und Baden).

    ----
    Die Katholische Kirchenleitung hingegen geht den gegensätzlichen Weg im Umgang mit ihren homosexuellen Mitarbeitern und nur dadurch das zunehmend deutsche Rechtsprechung Schranken zieht, haben immer öfter homosexuelle katholische, verpartnerte Beschäftigte Erfolg vor den deutschen Gerichten. Denn zunehmend unterscheidet die deutsche Rechtsprechung danach, ob der jeweilige Beruf bei den Kirchen verkündungsnah oder verkündungsfern ist; eine Putzfrau, ein Hausmeister, eine Kindergärtnerin, ein Altenpfleger, eine Krankenschwester bei einem katholischen Arbeitgeber haben da höhere Chancen zu gewinnen, wenn sie aufgrund ihres Privatlebens entlassen werden, als verkündungsnahe Berufe (Priester, Pastoralreferent).

    Gleichwohl würde ich an Frau Germers Stelle gegen die arbeitsrechtliche Kündigung vorgehen (Klagefrist beachten), denn sie mag zwar vor den deutschen Gerichten verlieren, aber ein letztinstanzliches Urteil im deutschen Rechtssystem vor dem Bundesverfassungsgericht sowie notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu dieser Frage wäre dringend einmal geboten.
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#3 175erAnonym
  • 19.07.2012, 13:31h
  • Heteros! und Schwule!

    Hungert die kirchlichen Einrichtungen aus!

    Keine Mitarbeiter in kirchliche Einrichtungen!
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