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  • 26. Juli 2012 13 2 Min.

Nach dem Geldsegen kann sich das schwule Paar künftig ein teureres Hotel leisten... (Bild: Wiki Commons / Fg68at / CC-BY-2.0)

Zwei Männer zusammen im Bett würden Gott beschämen, hatten die ehemaligen Betreiber des Riverbed Bed and Breakfast im kanadischen Grand Forks befürchtet.

Von Carsten Weidemann

Klare Ansage in Kanada: Der Gerichtshof für Menschenrechte der Provinz British Columbia verurteilte die ehemaligen Betreiber des Riverbed Bed and Breakfast zu einer Geldstrafe, weil sie 2009 die Buchung eines schwulen Paares storniert hatten. Insgesamt muss das pensionierte Ehepaar Les und Susan Molnar aus Grand Forks über 4.500 kanadische Dollar (ca. 3.650 Euro) zahlen.

Das schwule Paar Shaun Eadie and Brian Thomas hatte im Juli 2009 telefonisch ein Zimmer mit einem Doppelbett im Riverbed Bed and Breakfast gebucht, was zunächst von Susan Molnar auch bestätigt wurde. Dann machte sich die Pensionsbesitzerin jedoch Sorgen, dass es sich bei den Gästen um Homo­sexuelle handeln könnte, und rief zurück. Als Eadie ihre Befürchtungen bestätigte, stornierte sie die Buchung. Das schwule Paar klagte daraufhin vor dem Gerichtshof für Menschenrechte der Provinz.

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Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

Im Prozess berief sich das Ehepaar Molnar auf die Religionsfreiheit und seine "aufrichtigen religiösen Überzeugungen". Es hätte nicht nur sie selbst, sondern "auch Gott beschämt", hätten die beiden schwulen Männer in der Pension ein Bett geteilt. Les und Susan Molnar gaben an, regelmäßig Gebetstreffen in ihrem Haus abzuhalten.

Richterin Enid Marion ließ dies nicht gelten. Sie beurteilte die Stornierung des Zimmers in ihrer am 17. Juli veröffentlichten Entscheidung als klaren Verstoß gegen die Verfassung von British Columbia, die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbiete. Zudem seien Privat- und Gästebereich im Riverbed Bed and Breakfast voneinander getrennt gewesen. Marion verurteilte die Molnars zur Zahlung von 1.500 Dollar Schadensersatz, 340 Dollar Reisekosten zum Prozesstermin in Kelowna und über 400 Dollar Verdienstausfall an jeden der beiden schwulen Männer.

Nur wenige Monate nach dem Vorfall gab das christliche Ehepaar die Pension nach nur zwei Jahren auf. Vor Gericht beklagte es sich, es sei belästigt worden. Außerdem hätte es sich Sorgen über weitere Beschwerden gemacht.

-w-

#1 EnyyoAnonym
  • 26.07.2012, 14:17h
  • Tja, im "Land der Dichter und Denker" wäre die Sache für die Vermieter wohl folgenlos geblieben, weil der §3 die sexuelle Diskriminierung nicht verbietet.

    Danke CDSU und FDP!
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 26.07.2012, 16:02h
  • Die Hoteliers haben ihre gerechte Strafe erhalten!
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#3 finkAnonym
  • 26.07.2012, 18:28h
  • Antwort auf #1 von Enyyo
  • ich glaube, da irrst du dich. bin kein rechtsexperte, aber immerhin gibt es ja noch das AGG, und da heißt es:

    "§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
    (1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die 1. typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen [...]
    ist unzulässig."

    hotelvermietungen müssten hier eigentlich hineinfallen, so weit ich das sehe.
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