https://queer.de/?17117
Grunderwerbsteuer für eingetragene Lebenspartner
Karlsruhe fügt Schwarz-Gelb weitere Niederlage zu
- 08. August 2012 4 Min.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zum zweiten in sieben Tagen die Bundesregierung wegen eines verfassungsfeindlichen Gesetzes zu Homo-Rechten gerüffelt
Das Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung zum zweiten Mal binnen einer Woche auf, ein verfassungswidriges Gesetz für eingetragene Lebenspartner zu ändern - diesmal geht es um die Grunderwerbsteuer.
Von Dennis Klein
Am Mittwoch vor einer Woche gab der Zweite Senat die Entscheidung bekannt, dass die schwarz-gelbe Neuregelung zum Familienzuschlag für verpartnerte schwule und lesbische Beamte verfassungswidrig ist (queer.de berichtete). Diesen Mittwoch erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass das 2010 für eingetragene Lebenspartner geänderte Gesetz zur Grunderwerbsteuer ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt (Beschluss vom 18. Juli 2012, 1 BvL 16/11). Schwarz-Gelb hatte vor zwei Jahren beim Jahressteuergesetz zwar die Ungleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer für verpartnerte Paare beseitigt, allerdings nicht rückwirkend (queer.de berichtete).
Karlsruhe hat nun entschieden, dass die schwarz-gelbe Regelung gegen den Gleichbehandlungsartikel 3 verstößt. Jetzt muss die Bundesregierung bis Ende des Jahres ein Gesetz auf den Weg bringen, das die Gleichheitsverstöße rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung des Instituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft - also zum 1. August 2001 - bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 beseitigt. Eine Einschränkung der Rückwirkung, beispielsweise nur auf Steuerpflichtige, die gegen den Bescheid geklagt hatte - lehnte das Gericht mit deutlichen Worten ab: "Es besteht keine Veranlassung, den Gesetzgeber von dieser Pflicht zur rückwirkenden Beseitigung der verfassungswidrigen Rechtslage zu entbinden", so die Richter. Da es nicht viele Fälle dieser Art gibt, seien keine dramatischen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Geklagt hatte ein Paar, das 2002 eine Lebenspartnerschaft eingegangen ist, seit 2009 aber getrennt lebt. Deshalb verlangte das Finanzamt für ihre Immobilie insgesamt über 4.000 Euro Grunderwerbsteuer. Diese Steuer ist beim Kauf von Wohnungen oder Häusern zu entrichten und liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises. Stirbt einer der Partner, dem die Immobilie gehört, oder trennen sich die Partner und übertragen ihre Immobilien, musste bis 2010 diese Steuer entrichtet werden; bei heterosexuellen Eheleuten ist die Transaktion dagegen steuerfrei. Das Paar klagte gegen den Steuerbescheid, weil die Steuer nur wegen der sexuellen Orientierung der Steuerpflichtigen anfalle.
In ihrer Entscheidung argumentierten die Richter, dass der Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3) eine Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft erschwere, "weil die Differenzierung an die sexuelle Orientierung von Personen anknüpft". Der besondere Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes) rechtfertige eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht. Denn damit garantiere "die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung." Lebenspartnerschaft und Ehe verhielten sich hier "in gleicher Weise". Genauso hatte auch der 2. Senat in der letzten Woche seine Entscheidung hergeleitet.
In einer weiteren Passage rüffelte Karlsruhe den Gesetzgeber regelrecht, das er sich mit der Gleichstellung Zeit lässt: "Die Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartner war seit Einführung dieses Instituts und der bereits zum 1. August 2001 weitgehenden Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten - vor allem im Familien- und Erbrecht - erkennbar. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht schon mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2002 zum Lebenspartnerschaftsgesetz ein Abstandsgebot [zur Ehe] verneint."
Betroffene Paare können jetzt Steuern zurückfordern, laufende Gerichtsverfahren müssen bis zur Neuregelung ausgesetzt werden.
LSVD: Schwarz-Gelb konnte mit Niederlage rechnen
Der Lesben- und Schwulenverband kritisierte nach der Bekanntgabe der Entscheidung die Bundesregierung, weil diese zu erwarten gewesen sei: "Das hatten alle Sachkundigen der Koalition bei der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2010 prophezeit", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns. "Wir erwarten von der Koalition, dass sie jetzt einlenkt und mit der Gleichstellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht nicht mehr wartet, bis sie dazu vom Bundeverfassungsgericht erneut verurteilt wird. Der FDP möchten wir zurufen: Die Ausrede, dass Schäuble nicht will, gilt jetzt nicht mehr!".
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck begrüßte in einer ersten Reaktion das Urteil und forderte "mehr Verfassungstreue" von Gegnern der Gleichstellung wie dem CSU-Hardliner Norbert Geis. Geis hatte erst am Dienstag neben anderen CSU-Politikern und dem CDU-geführten Finanzministerium die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht abgelehnt (queer.de berichtete) und dabei auf den Schutz von Ehe und Familie in der Verfassung verwiesen. "Wer das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grunderwerbssteuer liest, kann sich an fünf Fingern ausrechnen, was das Bundesverfassungsgericht über das Einkommenssteuerrecht für Eingetragene Lebenspartner denkt: Die Ungleichbehandlung im Steuerrecht ist seit 1.8.2001 verfassungswidrig!", so Beck. In Richtung Norbert Geis fügte er an: "Etwas mehr Verfassungstreue und etwas weniger Ideologie, Herr Geis!".














