Am 18. August dürfte die Koblenzer Polizei den Einsatz des Jahres haben (Bild: madabandon / flickr / by-nd 2.0)
In Koblenz dürfen am 18. August parallel zum CSD auch Neonazis durch die Straßen ziehen - das Verwaltungsgericht hob das Verbot der Stadt auf.
Wie die "Rhein-Zeitung" am Mittwoch berichtet, kritisierten die Richter in ihrem Beschluss die Stadt Koblenz, weil diese wissentlich gegen bestehendes Recht verstoßen habe: "Es kann daher vorliegend nicht einmal mehr von einer Verkennung der Rechtslage die Rede sein", so die Richter. Das Versammlungsverbot sei "offensichtlich rechtswidrig", da im Grundgesetz ein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit garantiert sei. Dieses könne nur ausgesetzt werden, wenn die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet sei. Dafür konnte das Gericht aber keine Anhaltspunkte erkennen.
Oberbürgermeister Joachim Hofmann-Göttig (SPD) hatte das Verbot damit begründet, dass die "gefahrlose Durchführung beider Veranstaltungen nicht möglich" sei (queer.de berichtete). Gerade am Bahnhof könnten anreisende Neonazis mit CSD-Teilnehmern aneinander geraten. SPD-Ratsmitglieder hatten sogar argumentiert, dass das Verbot selbst dann ausgesprochen werden sollte, wenn es gegen die Verfassung verstößt: "Wenn ein Gericht dann gegen die Stadt entscheidet, haben wir wenigstens für unser tolerantes und weltoffenes Koblenz gekämpft", hatten Ende Juli Gerhard Lehmkühler, Christian Altmaier und Detlev Pilger in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärt. Der bekannte Neonazi Christian Worch, der die Demonstration organisiert hat, argumentierte jedoch, dass man bereits Vorbereitungen wie das Anmieten von Bussen getroffen und die Stadt zu spät reagiert habe.
CSD-Route geändert
Die Neonazi-Demo soll um 12 Uhr beginnen, die CSD-Parade um 14.30 Uhr. In einem Gespräch am Freitag hatten sich die CSD-Veranstalter und die Polizei zudem darauf geeinigt, die Route für die Parade zu ändern. Es sollten zu jeder Zeit mehrere hundert Meter Abstand zwischen den demonstrierenden Schwulen und Lesben und den Rechtsextremisten sein. Außerdem könne die Polizei die Neonazi-Veranstaltung auflösen, falls sie eine Gefahr für andere darstellt. Die Polizei glaubt, die Situation beherrschen zu können. Allerdings sollen an diesem Tag noch zwei Gegendemonstrationen stattfinden. Außerdem mobilisiert die Antifaschistische Aktion gegen die Kundgebung der Neonazis.
Gegen die Entscheidung des Koblenzer Verwaltungsgerichts ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich. (dk)