Die katholische Kirche beharrt darauf, dass Jesus keine lesbischen Erzieherinnen mag (Bild: tonystl / flickr / by-nd 2.0)
Weil sie lesbisch ist, verlängert ein katholischer Kindergarten in Neu-Ulm den Vertrag mit einer Erzieherin nicht - die Frau wurde vom Gemeindepfarrer zudem psychisch unter Druck gesetzt.
Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, wurde die 35-jährige Tanja Junginger über eine Zeitarbeitsfirma vor einem Jahr an den Kindergarten vermittelt. Die Erzieherin machte dabei ihre Homosexualität bei ihrem neuen Arbeitgeber publik. Weil die katholische Einrichtung damals keinen anderen Bewerber für den Posten gefunden hatte, akzeptierte der Kindergarten die Frau.
Nun zog die katholische Kirche aber die Reißleine und verlängert nicht den Vertrag, der zum 31. August 2012 ausläuft. Dazu sei Junginger auch zuvor von katholischen Geistlichen gemobbt worden, berichtet sie. So habe ihr der Gemeindepfarrer Markus M. eine "unnatürliche" Lebensweise vorgeworfen. Junginger musste wegen des psychischen Drucks krankgeschrieben werden. Sie ist überzeugt, dass sie ihren Job behalten hätte, wenn sie ihre Vorgesetzten Heterosexualität vorgegaukelt hätte.
Die Erzieherin hatte ihren Fall vor wenigen Wochen publik gemacht, nachdem ihr ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Augsburg Mut gemacht hatte: Die Richter hatten zugunsten einer 39-jährigen lesbischen Erzieherin aus Neu-Ulm entschieden, die ebenfalls von ihrem katholischen Arbeitgeber wegen ihrer sexuellen Orientierung gefeuert worden war (queer.de berichtete). Zwar habe die Frau wegen ihrer Homosexualität einen Loyalitätsverstoß gegenüber ihrem Arbeitgeber begangen, allerdings wog nach Ansicht der Richter in diesem Fall der Mutterschutz schwerer. Junginger hatte gehofft, dass die Kirche nun ihren Fall anders bewertet. Vergeblich.
Ausnahmeregelung im Gleichbehandlungsgesetz
Die katholische Kirche hat derzeit das Recht, Schwule und Lesben und andere Gruppen zu diskriminieren, da für sie als religiöser Tendenzbetrieb Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gelten. Allerdings haben Richter immer wieder allzu willkürliche Kündigungen für ungültig erklärt. So gab das Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr einem Düsseldorfer Chefarzt Recht, der wegen einer Wiederverheiratung gefeuert wurde (queer.de berichtete). Die Richter bemängelten unter anderem den Eingriff ins Privatleben als schwer wiegender als der begangene "Loyalitätsverstoß".
In nordrhein-westfälischen Königswinter feuerte die Kirche im März diesen Jahres eine Erzieherin, weil sie sich scheiden gelassen hatte und eine neue Partnerschaft einging. Wegen dieses diskriminierenden Vorfalls hat die Stadt Königswinter den Kindergartenvertrag mit dem Erzbistum Köln gekündigt. Daher erhält diese Einrichtung keine Steuergelder mehr.
Innerhalb der katholischen Kirche gibt es allerdings Auseinandersetzungen, ob die Diskriminierung von sexuellen Minderheiten oder Geschiedenen noch zeitgemäß ist. So erklärte Uwe Renz, der Pressesprecher der Diözese Rottenburg-Stuttgart: "Eine homosexuelle Prägung kann kein Grund für eine Einstellung, Nichteinstellung oder Entlassung sein." Allerdings beharrt die Kirche aufgrund der grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmung darauf, Minderheiten aufgrund ihrer Bibel-Interpretation diskriminieren zu dürfen. (dk)