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  • 14. August 2012 8 2 Min.

Den beiden Angeklagten droht eine lange Zeit hinter Gittern: Wachturm der JVA Celle (Bild: Wiki Commons / Hundehalter / CC-BY-SA-3.0)

In Berliner Prozess gegen zwei schwule Callboys, die ihren Zuhälter umgebracht haben sollen, forderte die Staatsanwaltschaft am Montag je achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Mordes. Die Anwälte der Angeklagten plädierten dagegen auf Totschlag. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

Den beiden Angeklagten Jokubas S. (19) und Sergejus A. (20) wird vorgeworfen, in der Nacht zum 1. November 2011 ihren Zuhälter Renaldas D. (37) in dessen Wohnung in Berlin-Tempelhof ermordet haben (queer.de berichtete). Die aus Litauen stammenden Männer hatten für ihren Landsmann Renaldas als Callboys gearbeitet. Den Mord, den sie bereits eingestanden haben, hätten sie aus Verzweiflung begangen. Vor Gericht sagten sie aus, sie seien von ihrem Zuhälter täglich sexuell genötigt und drangsaliert worden.

Staatsanwältin: Keine ausweglose Zwangslage

"Er war ein übler Zeitgenosse, aber das rechtfertigt nicht seine Tötung", erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Auch hätten sich die Angeklagten nicht in einer ausweglosen Zwangslage befunden. Es gebe keine Hinweise auf eine sklavenartige Behandlung. Die beiden jungen Männer seien zwar ausgenutzt worden, hätten sich aber bewusst in die Hände des Zuhälters begeben. Sie seien nicht eingesperrt gewesen und hätten jederzeit gehen können, so die Anklägerin.

Der Prozess in Berlin erregte bundesweite Schlagzeilen vor allem in der Boulevardpresse, weil einer der Angeklagten mit dem NDR-Moderator Frank Breuner verlobt ist. Der Journalist hatte einst die Dienstleistungen von Jokubas S. in Anspruch genommen und sich dann in ihn verliebt. Nach der Tat und seiner Flucht konnte er den mutmaßlichen Mörder davon überzeugen, sich der Polizei zu stellen. Der Sender hatte sich daraufhin hinter Breuner gestellt: "Seine persönlichen Angelegenheiten sind seine Sache - wir haben keine Veranlassung, uns dazu zu äußern", so NDR-Sprecherin Iris Bents (queer.de berichtete).

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#1 VolumePro
  • 14.08.2012, 11:34hMönchengladbach
  • Was denen im Gefängnis bevorstehen wird, kann man sich gar nicht ausmalen.
    Die anderen Inhaftierten werden das schon mitbekommen, wer da mit denen zusammen absitzt.
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#2 MedmanAnonym
  • 14.08.2012, 11:56h
  • Ich denke mit 81/2 Jahren kommen die noch ganz gut weg. Ehrlich finde ich das für einen Mord einfach zu wenig - da sie sich ja anscheinend relativ frei bewegen konnten, wäre es ein leichtes gewesen zur Polizei zu gehen. Es hätte zwar bedeutet zurück in das Heimatland zu müssen, aber Litauen ist in der EU und hat somit ähnliche Antidiskrimminierungsgesetze wie wir hier in Deutschland. Klar ist ein katholisch geprägtes Land in Osteuropa nicht gerade das Wunschland für Homosexuelle. Wer sich freiwillig in die Hände eines Zuhälters begibt ist selbst schuld. Einen Mord im Sinne von Notwehr oder keinen anderen Ausweg sehen rechtfertigt die Gesamtsituation wohl nicht.
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#3 stromboli