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  • 17. August 2012 20 2 Min.

(Bild: ralpe / flickr / by-sa 2.0)

Das Aachener Landgericht am Donnerstag hat einen 19-jährigen Callboy zu sieben Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt, weil er einen pensionierten Arzt in dessen Wohnung in Heinsberg umgebracht hatte.

Die Große Jugendkammer folgte damit weitgehend der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahre Haft für den aus Rumänien stammenden Teenager gefordert hatte. Das 70-jährige Opfer hatte den Täter im Düsseldorfer Bahnhof kennengelernt, als der 19-Jährige seine Dienste anbot. Daraufhin sind beide in die Wohnung des Arztes ins 35 Kilometer nördlich von Aachen gelegene Heinsberg gefahren.

Der Angeklagte hatte Medienberichten zufolge ausgesagt, dass der Arzt ihn zu Sexualpraktiken zwingen wollte, die im Vorfeld nicht vereinbart worden seien. Daraufhin kam es zu einer Rangelei und der 19-jährige verletzte seinen Kunden zunächst mit Messerstichen und erhängte ihn anschließend. Wegen der umfassenden Aussage änderte das Gericht die Anklage von Mord zu Totschlag. Der Täter war nicht vorbestraft und zeigte im Prozess Reue. So entschuldigte er sich beim Sohn des Getöteten für seine Tat.

Zur Prostitution gezwungen

Im Prozess kam heraus, dass der 19-Jährige im Januar von einem Düsseldorfer Schleuser von Rumänien nach Deutschland gebracht wurde und seine "Reiseschulden" abzahlen musste. Ursprünglich sollte er im Bereich Kreditkartenbetrug arbeiten. Als dies scheiterte, wurde der junge Rumäne zur Prostitution gezwungen. Das Gericht stellte missbilligend fest, dass die Taten des Schleusers ungesühnt geblieben seien. Statt dessen erhielt er sogar Zeugengeld aus der Staatskasse, weil er vor Gericht ausgesagt hatte.

In Berlin stehen derzeit zwei Callboys vor Gericht, weil sie ihren Zuhälter umgebracht haben (queer.de berichtete). Sie erklärten, sie seien von dem Mann täglich sexuell genötigt und drangsaliert worden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von je achteinhalb Jahren wegen Mordes. Das Urteil soll am Montag verkündet werden. (dk)

#1 BetzAnonym
  • 17.08.2012, 12:11h
  • "Das Gericht stellte missbilligend fest, dass die Taten des Schleusers ungesühnt geblieben seien."

    Nicht nachvollziehbar wieso Menschenhändler unbestraft davon kommen.
    Im Endeffekt sind nicht Freier und Stricher die aus freien Stücken arbeiten ein Problem, sondern Zuhälter.

    Natürlich kommt der Callboy zurecht in Haft, aber Zwangsprostitution ist ebenfalls ein Verbrechen und die Zuhälter und Schleuser gehören bestraft.
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#2 SvenAnonym
  • 17.08.2012, 12:17h
  • Notwehr schön und gut, aber wieso musste er den alten Mann noch erhängen, wenn er ihn schon mit Messerstichen verletzt hatte? Das soll Totschlag sein? Ich fass es nicht!
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#3 reiserobbyEhemaliges Profil