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Streitfall Adoptionsrecht
Der CDU-Minister und die Mär vom gefährdeten Kindeswohl
- 17. August 2012 2 Min.

Als queer.de-Redakteur gewöhnt man sich ja an allerlei gehässige Politiker-Kommentare. Die Vorwürfe gegen Schwule und Lesben in der Frage des Adoptionsrechts sind meist am gemeinsten, weil die Argumentation am albernsten ist. Das neueste Beispiel ist eine Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU). Er lehnt die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Adoptionsrecht mit den üblichen undurchdachten Sprüchen ab:
Bei einem generellen Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare wäre zu befürchten, dass Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren Stigmatisierungen erfahren und Opfer von Mobbing werden.
Auf Deutsch übersetzt: Solange Schwule und Lesben diskriminiert werden, so lange sollen sie keine gleichen Rechte erhalten. Allerdings müsste diese Einschränkung dann auch auf manche heterosexuellen Paare zutreffen, wie beispielsweise auf Ehen zwischen einem Schwarzen und einer Weißen. Auch hier müssen sich Kinder oft Witze anhören - diesmal zwar keine homophoben Kalauer, sondern rassistische, die ihre Entwicklung ebenso stören könnten. Bislang hat man aber von Herrn Busemann noch nicht gehört, dass interrassischen Paaren das Adoptionsrecht entzogen werden sollte.
Die vorhergehende Aussage von Herrn Busemann ist auch sehr ärgerlich:
Bei der Adoption ist eben nicht primär der Wille des Paares, sondern mit deutlichem Vorrang das Kindeswohl zu berücksichtigen.
Hier bedient sich Herr Busemann (wissentlich oder unwissentlich) dem Klischee des schmutzigen alten Schwulen, der es auf kleine Kinder abgesehen hat - oder warum sollten gerade Schwule und Lesben das Kindeswohl schädigen? Der Minister ist eben in den 60er Jahren aufgewachsen, als solche Vorurteile noch gang und gäbe waren. Andere Konservative sprechen ein derartiges Vorurteil offener aus - wie der katholische Bischof Juan Vicente Córdoba, der Schwulen generell vorgeworfen hat, es auf Sex mit Kindern abzusehen (queer.de berichtete).
Außerdem geht es beim Adoptionsrecht ohnehin nicht darum, dass jedes gleichgeschlechtliche Paar auf Wunsch automatisch ein Kind erhält. Es geht um einige Fälle, in denen Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien aufwachsen. Das volle Adoptionsrecht würde hier nicht den schwulen oder lesbischen Eltern helfen, sondern dem Kind: Denn wenn es mit einem der beiden Elternteile nicht verwandt ist, hat es ihnen gegenüber auch keinerlei Rechte - und muss etwa Erbschaftssteuer zahlen, wenn ein Elternteil stirbt. Warum das dem Kindeswohl nützt, bleibt Herr Busemanns Geheimnis.
Übrigens: In Niedersachsen wird nächstes Jahr gewählt... (dk)
Bild: Wiki Commons / Mathias Schindler / CC-BY-SA-3.0,2.5,2.0,1.0GFDL















Sofern sich Wunscheltern als Adoptiveltern bewerben, müssen sachfremde Aspekten unberücksichtigt werden. Ob jemand Arbeiter oder Beamter, katholisch oder atheistisch ist oder eben schwul oder hetero ist, ist sachfremd.
Und wer grundsätzlich behauptet, katholische, heterosexuelle Beamte seien besser geeignet als andere Menschen, der gefährdet letztendlich das Kindeswohl.