Volker Kauder glaubt, dass gleichgeschlechtliche Paare dem Kindeswohl Schaden zufügen würden (Bild: dirk@vorderstrasse.de / flickr / by-sa 2.0)
Am Wochenende haben sich mehrere CDU-Politiker, darunter auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, gegen die Gleichstellung im Steuerrecht ausgesprochen, weil hauptsächlich Heteros Kinder erziehen würden.
Kauder sagte dem "Spiegel", dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner "in der Regel" keine Kinder erziehen würden und ihnen daher eine gleiche Behandlung im Einkommensteuerrecht nicht zustehen würde: "Ich finde, das Ehegattensplitting ist dafür da, Familien mit Kindern zu unterstützen", sagte Kauder dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Er sei auch gegen ein volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, da dies dem Kindeswohl nicht "nützen" würde.
Die Grünen beklagen, dass Kauders Argumentation schlicht falsch sei - immerhin erhielten kinderlose (heterosexuelle) Ehepaare die steuerliche Vergünstigung in gleichem Umfang wie verheiratete Paare mit Kindern - alleinstehende Elternteile oder Homo-Paare mit Kindern gehen dagegen leer aus. Selbst innerhalb der eigenen Bundesregierung sorge das für Ungleichheit: "Kauder muss beantworten: Worin unterscheidet sich die Ehe von Frau Merkel mit Herrn Sauer von der Lebenspartnerschaft von Herrn Westerwelle mit Herrn Mronz? Welcher Unterschied rechtfertigt eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung der beiden Paare?", fragte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den Gleichbehandlungsartikel im Grundgesetz.
Ministerpräsidenten von Hessen und Saarland gegen Gleichbehandlung
Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will nur heterosexuelle Paaren Vorteile bei der Einkommensteuer gewähren (Bild: Wiki Commons / Armin Kübelbeck / CC-BY-SA-3.0)
In der "Welt am Sonntag" erneuerte auch der hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) seine Position zu Homo-Rechten: "Das ist ein völlig überzogenes Symbolthema. Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten wir keine Veränderungen am Ehegattensplitting vornehmen", so Bouffier. Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im kommenden Jahr entscheiden, ob die Ungleichbehandlung von Homo- und Heteropaaren verfassungsgemäß ist. Karlsruhe hat bereits die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer und beim Familienzuschlag als Verstoß gegen die Verfassung gewertet.
Selbst falls Karlsruhe zum dritten Mal die schwarz-gelbe Ungleichbehandlung von Homo-Paaren für verfassungswidrig erklären sollte, will Bouffier Homo-Paaren offenbar die Steuerprivilegien nicht gewähren: "Eine bloße Ausdehnung auf eingetragene Lebensgemeinschaften wäre jedenfalls keine Lösung", sagte Bouffier. "Ich würde vielmehr in die Richtung gehen, Familien mit Kindern steuerlich besserzustellen". Er sagte nicht, ob von dieser Regelung auch Unverheiratete und Homosexuelle, die Kinder erziehen, profitieren würden.
Auch die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa vor der Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben: "Ich glaube, dass die Ehe gerade mit ihrem Grundcharakter, auf natürlichem Wege Leben weiterzugeben, etwas anderes ist", sagte Kramp-Karrenbauer. "Deswegen muss man sehr genau überlegen, ob entsprechende Forderungen der richtige Weg sind." Die Politiker müssten "aufpassen", dass sie nicht zu weit gingen.
Der Streit um die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern mit heterosexuellen Eheleuten ist Anfang August von 13 CDU-Abgeordneten losgetreten worden, die angesichts der drohenden Niederlage in Karlsruhe Homo-Paare gleichstellen wollen (queer.de berichtete). Auch Familienministerin Kristina Schröder unterstützt die Gleichbehandlung beim Ehegattensplitting (queer.de berichtete). Allerdings hat Angela Merkels Sprecher erklärt, dass die Kanzlerin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten möchte (siehe queer.de-Homogurke). (dk)