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Kauder, Bouffier, Kramp-Karrenbauer

CDU-Politiker gegen "Symbolthema" Homo-Rechte

  • 20. August 2012 67 3 Min.

Volker Kauder glaubt, dass gleich­geschlechtliche Paare dem Kindeswohl Schaden zufügen würden (Bild: dirk@vorderstrasse.de / flickr / by-sa 2.0)

Am Wochenende haben sich mehrere CDU-Politiker, darunter auch Unionsfraktionschef Volker Kauder, gegen die Gleichstellung im Steuerrecht ausgesprochen, weil hauptsächlich Heteros Kinder erziehen würden.

Kauder sagte dem "Spiegel", dass gleich­geschlechtliche Lebenspartner "in der Regel" keine Kinder erziehen würden und ihnen daher eine gleiche Behandlung im Einkommensteuerrecht nicht zustehen würde: "Ich finde, das Ehe­gatten­splitting ist dafür da, Familien mit Kindern zu unterstützen", sagte Kauder dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Er sei auch gegen ein volles Adoptionsrecht für gleich­geschlechtliche Paare, da dies dem Kindeswohl nicht "nützen" würde.

Die Grünen beklagen, dass Kauders Argumentation schlicht falsch sei - immerhin erhielten kinderlose (heterosexuelle) Ehepaare die steuerliche Vergünstigung in gleichem Umfang wie verheiratete Paare mit Kindern - alleinstehende Elternteile oder Homo-Paare mit Kindern gehen dagegen leer aus. Selbst innerhalb der eigenen Bundes­regierung sorge das für Ungleichheit: "Kauder muss beantworten: Worin unterscheidet sich die Ehe von Frau Merkel mit Herrn Sauer von der Lebenspartnerschaft von Herrn Westerwelle mit Herrn Mronz? Welcher Unterschied rechtfertigt eine steuerrechtliche Ungleichbehandlung der beiden Paare?", fragte Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck. Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen den Gleich­behandlungsartikel im Grundgesetz.

Ministerpräsidenten von Hessen und Saarland gegen Gleichbehandlung


Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) will nur heterosexuelle Paaren Vorteile bei der Einkommensteuer gewähren (Bild: Wiki Commons / Armin Kübelbeck / CC-BY-SA-3.0)

In der "Welt am Sonntag" erneuerte auch der hessischen Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) seine Position zu Homo-Rechten: "Das ist ein völlig überzogenes Symbolthema. Vor der Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts sollten wir keine Veränderungen am Ehe­gatten­splitting vornehmen", so Bouffier. Das Bundes­verfassungs­gericht wird voraussichtlich im kommenden Jahr entscheiden, ob die Ungleichbehandlung von Homo- und Heteropaaren verfassungsgemäß ist. Karlsruhe hat bereits die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftsteuer und beim Familienzuschlag als Verstoß gegen die Verfassung gewertet.

Selbst falls Karlsruhe zum dritten Mal die schwarz-gelbe Ungleichbehandlung von Homo-Paaren für verfassungswidrig erklären sollte, will Bouffier Homo-Paaren offenbar die Steuerprivilegien nicht gewähren: "Eine bloße Ausdehnung auf eingetragene Lebensgemeinschaften wäre jedenfalls keine Lösung", sagte Bouffier. "Ich würde vielmehr in die Richtung gehen, Familien mit Kindern steuerlich besserzustellen". Er sagte nicht, ob von dieser Regelung auch Unverheiratete und Homo­sexuelle, die Kinder erziehen, profitieren würden.

Auch die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer warnte in einem Interview mit der Nachrichtenagentur dpa vor der Gleich­behandlung von Schwulen und Lesben: "Ich glaube, dass die Ehe gerade mit ihrem Grundcharakter, auf natürlichem Wege Leben weiterzugeben, etwas anderes ist", sagte Kramp-Karrenbauer. "Deswegen muss man sehr genau überlegen, ob entsprechende Forderungen der richtige Weg sind." Die Politiker müssten "aufpassen", dass sie nicht zu weit gingen.

Der Streit um die Gleich­behandlung von eingetragenen Lebenspartnern mit heterosexuellen Eheleuten ist Anfang August von 13 CDU-Abgeordneten losgetreten worden, die angesichts der drohenden Niederlage in Karlsruhe Homo-Paare gleichstellen wollen (queer.de berichtete). Auch Familienministerin Kristina Schröder unterstützt die Gleich­behandlung beim Ehe­gatten­splitting (queer.de berichtete). Allerdings hat Angela Merkels Sprecher erklärt, dass die Kanzlerin das Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts abwarten möchte (siehe queer.de-Homogurke). (dk)

-w-

#1 francAnonym
  • 20.08.2012, 12:18h
  • man müßte alle in die wüste schicken, die gegen die gleichbehandlung sprechen. mich kotzt es mittlerweile dermaßen an, dass die politiker die keine ahnung haben davon , ihr maul weit aufreißen, wenn es um die gleichbehandlung von menschen geht. entschuldigt meinen wortschatz, welchen ich wirklich nicht gebrauche, aber mir fällt dazu nichts mehr ein. wird zeit das das bundesverfassungsgericht klarstellt, was recht und ordnung ist. ich wünsche allen einen guten tag
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#2 muss halt sein Anonym
  • 20.08.2012, 13:03h
  • Bouffier:

    "Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben erkannt, dass Ehe und Familie die Keimzelle jeder demokratischen Gesellschaft sind."

    "Heute akzeptieren wir, dass es andere Formen des Zusammenlebens gibt, und ich will auch niemanden diskriminieren. Aber das Leitbild für Ehe und Familie sind immer noch Mann und Frau. Und der Staat sollte sich hüten, seine Schutzverpflichtung so einzuebnen, dass nichts mehr von ihr übrig bleibt."

    Kramp-Karrenbauer:

    "Ich glaube, dass die Ehe gerade mit ihrem Grundcharakter, auf natürlichem Wege Leben weiterzugeben, etwas anderes ist."

    "Deswegen muss man sehr genau überlegen, ob entsprechende Forderungen der richtige Weg sind."

    Da beißt die Maus keinen Faden ab:

    "Seit Mussolinis Konzept des stato totalitario durchdrang der faschistische Anspruch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens bis ins Privatleben. Die Familie hatte mit der Erzeugung von Kindern zum Wachstum der Volksgemeinschaft beizutragen.

    Das Dritte Reich betrachtete die Familie als „Keimzelle des Staates“. Demokratie, Freiheit, Pluralismus und die Trennung von Staat, Ökonomie und Privatsphäre sieht der Faschismus als Bedrohung dieses „organischen Kollektivismus“ an."

    de.wikipedia.org/wiki/Faschismustheorie#Ideologische_bzw._ku
    lturelle_Dimension
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#3 goddamn liberalAnonym
  • 20.08.2012, 13:17h
  • Das kann nur diejenigen verwundern, die CDU-Wählen mit dem Binden eines Windsor-Knotens verwechseln.

    Die hassen uns und werden uns Untermenschen nie in ihre selbsternannte Bürgerlichkeit einlassen. Punkt.

    Und wenn man sich deren Gesicher anschaut, muss man sich fragen, ob man von denen gemocht werden will...

    Entscheidend ist jetzt, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Angesichts der Scharia-Urteile, die früher mal aus Karlsruhe kamen, wäre ich auch hier positiv überrascht, wenn der Gleichheitsgrundsatz nunmehr für uns gelten würde.

    Falls ja, dann haben wir das wesentlich einer Schwächung der CDU auf Länderebene und damit dem Ausscheiden von Klerikalinskis wie Udo di Fabio zu verdanken...

    Und dann ist klar, wer Verfassungsgegner ist. Der, der in Thüringen und Sachsen die NSU machen ließ...
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