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- 22. August 2012 2 Min.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich für die vollständige Gleichbehandlung von Homo-Paaren ein, konnte sich aber mit ihrer Position bislang nicht gegen die Union durchsetzen (Bild: Wiki Commons / Emdee / CC-BY-SA-3.0)
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf verfasst, mit dem verpartnerte Homo-Paare elf Jahre nach der Einführung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in dutzenden Paragrafen mit Eheleuten gleichgestellt werden sollen – die größten Diskriminierungen bleiben aber bestehen.
Der Entwurf "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (LPartBerG), der intern bereits seit Wochen diskutiert wurde und nun durch einen Bericht der "Süddeutschen" in die Schlagzeilen kam, sieht vor, in mehreren gesetzlichen Bestimmungen wie der Zivilprozessordnung oder der Höfeordnung nach dem Begriff "Ehegatte" zusätzlich die Wörter "oder Lebenspartner" einzufügen. Verpartnerte Paare sind derzeit in dutzenden Punkten gegenüber Heterosexuellen benachteiligt. Einige Benachteiligungen werden mit dem Entwurf abgeschafft, etwa bei der Fortführung eines Mietverhältnisses oder beim Zwangsversteigerungsgesetz. Zugleich wird es Lebenspartnern verboten, eine weitere Ehe oder Lebenspartnerschaft einzugehen. Auch wird das Einkommen des Partners bei Rehabilitierungsleistungen berücksichtigt. Sollte kein Bundesministerium Widerspruch erheben, will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Entwurf ins Bundeskabinett einbringen.
Der Entwurf erwähnt nicht die beiden größten Benachteiligungen von Homo-Paaren im Einkommensteuer- und Adoptionsrecht. Die Union spricht sich derzeit gegen eine Gleichbehandlung in diesen Feldern aus. Zwar haben 13 CDU-Abgeordnete und Familienministerin Kristina Schröder (CDU) zumindest die Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern im Steuerrecht gefordert, dies wurde aber von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgelehnt. Sie will statt dessen abwarten, ob das Bundesverfassungsgericht die Benachteiligung im nächsten Jahr als verfassungswidrige Diskriminierung wertet. Karlsruhe hat bereits die Gleichstellung bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer und der Hinterbliebenversorgung angeordnet. Unionsabgeordnete erklärten trotz der Urteile, dass das Ehegattensplitting nur verheirateten Heterosexuellen gewährt werden sollte, weil damit die potenzielle Möglichkeit des Kinderkriegens belohnt werde.
Kritik der Opposition: "Fleißarbeit ohne gesellschaftspolitischen Anspruch"
Kritik am Gesetzentwurf kam von der Linkspartei und den Grünen. Sofern es keine vollständige Gleichstellung gebe, sei der Entwurf nur "ein feiges Feigenblatt", erklärte Barbara Höll, die lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Linksfraktion. "Die Bundesjustizministerin sollte elf Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes nicht nur den Wortlaut in den Gesetzen verändern, sondern die Diskriminierungen endlich beenden", so Höll.
Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf als "Fleißarbeit ohne gesellschaftspolitischen Anspruch", wie Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck erklärte. "Wer nicht über Adoptionsrecht und Ehegattensplitting für Homosexuelle sprechen möchte, darf das auch nicht Gleichstellung nennen", so Beck.
Auch im Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es, dass es sich "im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung" handle. (dk)
Links zum Thema:
» Der Gesetzentwurf in einer früheren Fassung (PDF)














