https://queer.de/?1727
- 04. Oktober 2004 1 Min.
Koblenz Verpartnerten Beamten steht kein Familienzuschlag zu. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Az. 6 K 631/04.KO) hervorgeht, sei ein Familienzuschlag weder aus deutschem Recht noch aus europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien zu begründen. Das Gericht befand über die Klage eines Koblenzer Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und das Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung eines monatlichen Familienzuschlags von 104,24 Euro verklagt hatte. Das Bundesbesoldungsgesetz gewähre jedoch nur verheirateten und verwitweten Ehegatten einen Familienzuschlag, so das Gericht, das eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zuließ. Die Sonderbehandlung der Ehe verstoße auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes; die Unterscheidung zwischen verheirateten und verpartnerten Beamten entspreche der Wertentscheidung des Grundgesetzes für den Schutz und die Förderung von Ehe und Familie. Die europäischen Anti-Diskriminierungsrichtlinen hätten keine Auswirkungen auf nationale Vorschriften, die Leistungen für Familien betreffen. (nb/pm)














Dies sind folgende beamtenrechtliche Reglungen:
Sonderurlaubsverordnung
Kriminal-Laufbahnverordnung
Bundeslaufbahnverordnung
Bundesreisekostengesetz
Verordnung zu § 6 Abs. BRKG
Auslandstrennungsgeldverordnung
Bundesumzugskostengesetz
Trennungsgeldverordnung
Auslandsumzugskostenverordnung