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  • 04. Oktober 2004 9 1 Min.

Koblenz Verpartnerten Beamten steht kein Familienzuschlag zu. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Az. 6 K 631/04.KO) hervorgeht, sei ein Familienzuschlag weder aus deutschem Recht noch aus europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien zu begründen. Das Gericht befand über die Klage eines Koblenzer Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und das Land Rheinland-Pfalz zur Zahlung eines monatlichen Familienzuschlags von 104,24 Euro verklagt hatte. Das Bundesbesoldungsgesetz gewähre jedoch nur verheirateten und verwitweten Ehegatten einen Familienzuschlag, so das Gericht, das eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zuließ. Die Sonderbehandlung der Ehe verstoße auch nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes; die Unterscheidung zwischen verheirateten und verpartnerten Beamten entspreche der Wertentscheidung des Grundgesetzes für den Schutz und die Förderung von Ehe und Familie. Die europäischen Anti-Diskriminierungsrichtlinen hätten keine Auswirkungen auf nationale Vorschriften, die Leistungen für Familien betreffen. (nb/pm)

-w-

#1 GerdAnonym
  • 04.10.2004, 17:07h
  • Zumindest kommt ab Januar 2005 die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften in den zustimmungsfreien Teilen (auf den Bundesrat kommt es dabei nicht an) des Beamtenrecht:

    Dies sind folgende beamtenrechtliche Reglungen:

    Sonderurlaubsverordnung
    Kriminal-Laufbahnverordnung
    Bundeslaufbahnverordnung
    Bundesreisekostengesetz
    Verordnung zu § 6 Abs. BRKG
    Auslandstrennungsgeldverordnung
    Bundesumzugskostengesetz
    Trennungsgeldverordnung
    Auslandsumzugskostenverordnung
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#2 wolfAnonym
  • 04.10.2004, 19:19h
  • also ist die lebenspartnerschaft nicht schutzwürdig. leider hat mir bis heute noch keiner den begriff "ehe" ausreichend definieren können.
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#3 DavidAnonym
  • 04.10.2004, 19:33h
  • Ich verstehe das auch nicht.
    Wofür gibt es einen Familienzuschlag, wenn er sich an alle Ehepaare richtet, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht?
    WAS ist denn nun daran FAMILIE?
    Immer dieses "Ehe UND Familie".
    Enwteder ist es eine Ehe, oder Familie, oder es ist eine Ehe mit Kindern, was wiederum = Familie ist.
    Was ist denn das für eine "Wertschätzung"?
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