9 Kommentare
- 04.10.2004, 19:19h
- also ist die lebenspartnerschaft nicht schutzwürdig. leider hat mir bis heute noch keiner den begriff "ehe" ausreichend definieren können.
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- 04.10.2004, 19:33h
- Ich verstehe das auch nicht.
Wofür gibt es einen Familienzuschlag, wenn er sich an alle Ehepaare richtet, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht?
WAS ist denn nun daran FAMILIE?
Immer dieses "Ehe UND Familie".
Enwteder ist es eine Ehe, oder Familie, oder es ist eine Ehe mit Kindern, was wiederum = Familie ist.
Was ist denn das für eine "Wertschätzung"? - |
- 04.10.2004, 19:54h
- Gerd,
dass das Gesetz zum Januar 2005 in Kraft treten wird ist noch nicht raus. Erst mal muss es durch den Bundestag. Es stimmt zwar, dass es im Endeffekt auf den Bundesrat nicht ankommt, doch dieser kann zumindest den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Gesetz mal wieder verzögern würde. - |
- 04.10.2004, 20:09h
- Da bleiben Fragen unbeantwortet:
Wieso steht einem Beamten im öffentlichen Dienst nicht zu, was seinem angestellten Kollegen im Nebenzimmer (auf Grund der die europäische Richtlinie als auch in Deutschland verbindlich geltend anerkennenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts) zusteht? Wie lässt sich also die Schlechterstellung nicht des Homosexuellen gegenüber dem Heterosexuellen, sondern des Beamten gegenüber dem Angestellten rechtfertigen?
Wie kann eine Richtlinie der EU in Deutschland nicht gelten, wenn sogar die Bundesregierung auf ihrer Homepage darauf hinweist, dass aus EU-Richtlinien folgende Rechte dann vor deutschen Gerichten eingeklagt werden können, wenn der Bund oder die Länder ihre Umsetzung in nationales Recht verabsäumen?
Wie kann in Rheinland-Pfalz Unrecht sein, was in Schleswig-Holstein Recht ist?
Wie kann die EU-Recht verletzende Weigerung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, eine europäische Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, als "Wertentscheidung zu Gunsten der Ehe" interpretiert werden? Ist die Weigerung unserer Verfassungsorgane, ein Antidiskriminierungsgesetz zu Gunsten z.B. Behinderter oder religiöser Minderheiten zu schaffen, etwa eine "Wertentscheidung zu Gunsten der Nichtbehinderten und der christlichen Bevölkerungsmehrheit"? - |
- 04.10.2004, 23:02h
- Erstmal in Schleswig-Holstein triit zum 01.01.2005 eine neue Beihilfenverordnung in Kraft, wonach auch dort nach Berlin in einem zweiten Bundesland der homosexuelle Lebenspartner in die Beihilfe miteinbezogen wird. Bin mal gespannt, wann die anderen Bundesländer folgen bzw. es einfach weiterhin "nicht" machen.
Insbesondere Hamburg, NRW, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wären eigentlich an der Reihe, wenn man den Äußerungen von Kusch in Hamburg, den Grünen in NRW bzw. der FDP in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen Glauben schenken soll. Aber die FDP rührt sich ja auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowieso noch nicht...soviel zur Glaubwürdigkeit der FDP in den Ländern gegenüber den Verlautbarungen auf Bundesebene.
Schon selstsam ist, dass die Angestellten in die Kranken- und Pflegenversicherung einbezogen sind, während es die Beamten bei der Beihilfe nicht sind.
Da ist es für homosexuelle Paare momentan schon viel besser, wenn sie als Angestellte eingestellt werden und nicht als Beamte gelten. Sehr konfus das ganze...(liegt maßgeblich an der Verweigerung der CDU im Beamtenrecht gleichzustellen).
Das Urteil aus Koblenz versteht man auch nicht, denn der Begriff "Familienzuschlag" ist nach meinem Verständnis eine Falschbezeichnung, soweit er auch Paaren -egal ob hetero-/homosexuelle- ohne Kinder gewährt wird. - |
- 04.10.2004, 23:12h
- Hut ab vor den Leuten die sich tatsächlich mal gegen Diskriminierung wehren. Das scheint ja in schwul / lesbischen Kreisen völlig aus der Mode gekommen zu sein. Ich finde es allerdings auch wirklich zum Kotzen das unsere rot-grüne Regierung in 6 Jahren nicht schafft was in den Nachbarländern längst Realität ist. Und das gegen geltendes EU Recht und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In England tritt zum Jahreswechsel die völlige Gleichstellung von homosexuellen Paaren in Kraft. Die Queen hat es höchstpersönlich verkündet. Die Queen hat es höchstpersönlich verkündet. Ich habe den Eindruck das es in Deutschland auch an Druck aus der schwul / lesbischen Community fehlt. Leute, wenn Ihr weiter pennt wachen die Politiker sicher nicht auf! Allerdings hätten wir es dann auch nicht anders verdient.
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- 05.10.2004, 00:30h
- Ach ja wo wir gerade beim Thema Beamtenrecht sind, lese ich gerade die von Schily verkündetete "Reform des Beamtenrechts": Nach der neuen Beamtenreformen soll nicht mehr nach Alter und Familienstand (Verheiratetenzuschlag) gezahlt werden sondern nach Grundgehalt+Leistung (wie letzteres bei Beamten "klappen" soll, ist mir zwar ein grosses Rätzel und wird noch manch eine Kapriole bringen); aber dann haben sich die Urteile zum Ortszuschlag alle wohl überlebt, da es keine Zuschlag für den Familienstand mehr dann in paar Jahren geben wird. Dann ist zumdinest in diesem Punkte zumindest keine Diskriminierung mehr gegeben (so läßt sich dies dann auch lösen...).
Was bleibt sind die Forderungen nach Einbeziehun in die Beihilfe (siehe Berlin/Schleswig-Holstein)), in die Umzugskostenerstattungen, in die Trennungsgeldentschädigungen sowie die Sonderurlaubsregelungen. - |
- 06.10.2004, 11:49h
- Jetzt wird es Zeit, dass die Bundesregierung die Gesetzeslage ändert. Aber ich wette, dass das wieder nicht geschieht und dennoch Rot-Grün als homofreundlich gelten wird.
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Dies sind folgende beamtenrechtliche Reglungen:
Sonderurlaubsverordnung
Kriminal-Laufbahnverordnung
Bundeslaufbahnverordnung
Bundesreisekostengesetz
Verordnung zu § 6 Abs. BRKG
Auslandstrennungsgeldverordnung
Bundesumzugskostengesetz
Trennungsgeldverordnung
Auslandsumzugskostenverordnung