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Homo-Verfolgung
Großbritannien will Urteile gegen Schwule aufheben
- 03. September 2012 2 Min.

Britische Polizisten verfolgten bis 1968 Schwule für einvernehmlichen Sex
In Großbritannien können Schwule, die bis in die 1960er Jahre für Homosexualität verurteilt worden sind, auf Antrag ihre Vorstrafe streichen lassen.
Wie der "Guardian" berichtet, können damit alle Verurteilungen für einvernehmlichen Sex zwischen Männern für ungültig erklärt werden. Großbritannien hatte 1967 die Strafbarkeit für Homosexualität in England und Wales aufgehoben (in den Landesteilen Nordirland und Schottland blieb das Gesetz bis in die 1980er Jahre bestehen). Die verurteilten Männer galten aber weiterhin als vorbestraft, was zu beruflichen Nachteilen führen konnte.
Grundlage für die Aufhebung ist der bereits verabschiedete "Protection of Freedoms Act 2012". Ab Oktober können verurteilte schwule Männer ihre Anträge stellen, die dann von Sachbearbeitern überprüft werden. Sollten die Männer nur wegen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs verurteilt worden sein, muss dem Antrag stattgegeben werden. Es ist allerdings keine Entschädigung für die Verurteilungen vorgesehen.
Deutschland hält an Verurteilungen fest
In Deutschland gelten die Verurteilungen von schwulen Männern dagegen weiter. In der Bundesrepublik wurde der berüchtigte Paragraf 175 erst 1969 entschärft. Seither sind einvernehmliche sexuelle Beziehungen unter erwachsenen Männern nicht mehr strafbar. Die DDR stellte Homosexualität unter Erwachsenen bis 1968 unter Strafe. Während die Urteile der Nazi-Gerichte bereits 2002 von Rot-Grün aufgehoben worden sind, gelten später verurteilte Schwule weiterhin als vorbestraft. Zwar gibt es in den letzten Jahren vermehrt Bestrebungen, auch diese Männer zu rehabilitieren. So setzt sich die rot-schwarze Regierung in Berlin im Bundesrat für Opfer des Paragrafen 175 ein (queer.de berichtete). Allerdings erklärten Bundes-Politiker von Union und FDP bei einer Debatte im Mai 2011, dass die Urteile rechtsstaatlich zustande gekommen seien – wegen der "Rechtssicherheit" dürften sie deshalb nicht aufgehoben werden. Auch die SPD machte damals "verfassungsrechtliche Bedenken" geltend (queer.de berichtete).
In Großbritannien ist das Thema Homo-Verfolgung in den letzten Monaten wegen den Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag des schwulen Codeknackers Alan Turing in die Schlagzeilen geraten. Turing hatte während des Zweiten Weltkriegs mit seiner Entschlüsselung von deutschen Funksprüchen entscheidend zum Sieg der Alliierten beigetragen. 1952 war er wegen Homosexualität angeklagt und verurteilt worden – zwei Jahre später verübte er Selbstmord. 2009 entschuldigte sich der damalige Premierminister Gordon Brown bereits für die staatliche Verfolgung des Mathematikers (queer.de berichtete). (dk)














