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  • 06. September 2012 23 2 Min.

Homo-Aktivisten bei einem Kiss-in gegen Diskriminierung vor dem Sächsischen Landtag (2011) (Bild: Fly - Ralf Menzel)

Bei der Beamtenrechtsreform will Sachsen verpartnerte Paare nicht in allen Bereichen mit heterosexuellen Eheleuten gleichstellen.

Nach einem Bericht der "Morgenpost" erklärte Finanzstaatssekretär Hansjörg König (CDU), Homo-Paare würden in allen "notwendigen Bereichen der Ehe gleichgestellt, die das Gesetz vorsieht bzw. was Gerichte verlangten". In anderen Bereichen sollen Homo-Paare jedoch weiterhin benachteiligt werden. So sollen Schwule und Lesben beispielsweise bei der Hinterbliebenenversorgung gleichgestellt werden, beim Trennungsgeld aber nicht.

Scharfe Kritik an der Reform kommt von der Homo-Gruppe Initiative 2=2: "Die sächsische Staatsregierung tut sich immer noch schwer mit ihrem Coming-out", erklärte Sprecher Christian Richter. Die weitere Ungleichbehandlung widerspreche auch den Entscheidungen des Bundes­verfassungs­gerichts, das in seinen jüngsten Urteilen immer wieder betont habe, dass eine grundlose Diskriminierung von Homo-Paaren gegen das Grundgesetz verstoße. "Die Landesregierung sollte unbedingt die Karlsruher Urteilsbegründungen studieren und das Gesetz schleunigst nachbessern", fordert Richter.

Hier sei insbesondere FDP-Justizminister Jürgen Martens gefragt, der als oberster sächsischer Rechtshüter nicht einen verfassungswidrigen Entwurf seiner CDU-Kabinettskollegen absegnen dürfe. Rechtsexperten sind sich weitgehend einig, dass die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern spätestens seit Inkrafttreten der EU-Gleich­behandlungsrichtlinie vor rund neun Jahren hätte erfolgen müssen.

Sachsen ist Schlusslicht

Das schwarz-gelb regierte Sachsen ist derzeit Schlusslicht bei der Gleichstellung von Schwulen und Lesben im Landesrecht. Alle anderen 15 Bundesländer haben ihr Beamtenrecht inzwischen geändert und eingetragene Lebenspartner mit heterosexuellen Eheleuten gleichgestellt. Gegen die anhaltende Diskriminierung haben Homo-Aktivisten bereits im vergangenen Jahr vor dem Landtag demonstriert (queer.de berichtete).

Insbesondere die sächsischen Christdemokraten tun sich mit Homo-Rechten schwer. So lehnte die Landespartei im vergangenen Jahr die Erwähnung von Homo-Paaren in ihrem Grundsatzprogramm ab (queer.de berichtete). Stattdessen betont die CDU verklausuliert, dass heterosexuelle Paare bevorzugt werden sollten. So heißt es: "Wir werden die Ehe und Familie auch zukünftig besonders schützen". (dk)

#1 goddamn liberalAnonym
  • 06.09.2012, 15:00h
  • Wo der Verfassungssschutz die Verfassung nicht schützt, sondern bricht (Stichwort NSU), ist der Verfassungsbruch ein Prinzip.

    Das ist zwar zum Erbrechen, aber weshalb sollten gerade Untermenschen wie wir erwarten, dass wir von der sächsischen Staatsregierung geschützt werden?

    Da sei Gott/Wotan etc. vor!
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#2 Timm JohannesAnonym
  • 06.09.2012, 15:32h
  • Also das Bundesland Sachsen mit seiner Regierung ist absolutes Schlusslicht. Alle anderen Bundesländer und selbst der Bund haben Ihr Beamtenrecht gleichgestellt.

    Die sächsische Landesregierung sollte sich echt schämen, dass Sie als einzige Landesregierung immer noch nicht gehandelt hat, obgleich längst Gerichtsurteile dies fordern.
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#3 gddamn liberalAnonym

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