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  • 08. September 2012 8 1 Min.

Für den Bundesgerichtshof sind Mann-zu-Frau-Trans­sexuelle nur dann Frauen, wenn dies vom Gericht festgestellt wurde (Bild: dierk schaefer / flickr / by 2.0)

Eine Mann-zu-Frau-Trans­sexuelle darf auch nach ihrer geschlechts­anpassenden Operation den günstigen "Männertarif" in der privaten Krankenversicherung zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die von einer Versicherung vorgenommene Umstufung in den teureren "Frauentarif" für rechtswidrig.

Die Versicherung hatte die Kosten für die Operationen der Klägerin übernommen und ihr anschließend den Frauentarif berechnet. Das Unternehmen begründete die Umstufung damit, dass sich die Trans­sexuelle deutlich dem Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts angenähert habe.

Der Bundesgerichtshof kam jedoch zu der Auffassung, dass weder das Trans­sexuellengesetz (TSG) noch das Versicherungsvertragsgesetz oder der Versicherungsvertrag selbst die Umgruppierung rechtfertigten. Die mit einer Frau verheiratete Klägerin habe nämlich trotz Erfüllung aller Voraussetzungen bislang keinen Antrag nach § 8 TSG auf Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht gestellt. Laut dem Urteil wolle es die Klägerin ihrer Gattin nicht zumuten, rechtlich mit einer Frau verheiratet zu sein.

Das bereits am 9. Mai 2012 verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: IV ZR 1/11) wurde erst jetzt bekannt. (pm)

-w-

#1 FinalmSposatoEhemaliges Profil
  • 08.09.2012, 13:18h

  • Männertarif, Frauentarif? Wieder etwas worüber Nicht-Deutsche staunen!

    Was kann einer dafür, dass er als Mann oder Frau geboren wurde? Bei uns bezahlen Männer und Frauen nach KVG grundsätzlich dieselben Prämien. Etwas was auch Deutschland einführen sollte!
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#2 HolzklasseAnonym
  • 08.09.2012, 13:55h
  • Antwort auf #1 von FinalmSposato

  • So ist das in Deutschland. Es ist auch von Gesetz her erlaubt Menschen mit Erkrankungen von Zusatzversicherungen auszuschliessen. Es reichen bei manchen Versicherungen das man mit leichten Ruckenschmerzen oder Burn Out Syndromen in den letzten 10 Jahren irgendwann beim Hausarzt war und man nicht mehr versichert wird. Auch werden die Beiträge der Pflichtversicherung immer teurer und die freien Leistungen weniger. Das obwohl die Krankenkassen ein dickes Plus verzeichnen und ausreichend Budget haben. Hinzu kommt die 2 klassenmedizin die nur Privatpatienten manche wichtigen Behandlungen ermöglicht. Auch im kleinen macht sich das bemerkbar, manche Arztpraxen haben getrennte Wartezimmer für gesetzliche und Privatpatienten.
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#3 MedmanAnonym
  • 08.09.2012, 14:21h

  • Ohne kleinlich sein zu wollen. Wenn der Geschlechtertausch - aus welchen Gründen auch immer - nicht gesetzlich beantragt und vorgee wurde ist das ein Kläger und keine Klägerin und somit gilt auch weiterhin der Männertarif. Aber solange ist die korrekte Anrede auch Herr Müller und nicht Frau Müller - Rosinen sollte man sich hier nicht rauspicken dürfen.
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