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- 08. September 2012 1 Min.

Für den Bundesgerichtshof sind Mann-zu-Frau-Transsexuelle nur dann Frauen, wenn dies vom Gericht festgestellt wurde (Bild: dierk schaefer / flickr / by 2.0)
Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle darf auch nach ihrer geschlechtsanpassenden Operation den günstigen "Männertarif" in der privaten Krankenversicherung zahlen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die von einer Versicherung vorgenommene Umstufung in den teureren "Frauentarif" für rechtswidrig.
Die Versicherung hatte die Kosten für die Operationen der Klägerin übernommen und ihr anschließend den Frauentarif berechnet. Das Unternehmen begründete die Umstufung damit, dass sich die Transsexuelle deutlich dem Erscheinungsbild des weiblichen Geschlechts angenähert habe.
Der Bundesgerichtshof kam jedoch zu der Auffassung, dass weder das Transsexuellengesetz (TSG) noch das Versicherungsvertragsgesetz oder der Versicherungsvertrag selbst die Umgruppierung rechtfertigten. Die mit einer Frau verheiratete Klägerin habe nämlich trotz Erfüllung aller Voraussetzungen bislang keinen Antrag nach § 8 TSG auf Feststellung der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht gestellt. Laut dem Urteil wolle es die Klägerin ihrer Gattin nicht zumuten, rechtlich mit einer Frau verheiratet zu sein.
Das bereits am 9. Mai 2012 verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: IV ZR 1/11) wurde erst jetzt bekannt. (pm)
Links zum Thema:
» Das Urteil auf der BGH-Homepage















Männertarif, Frauentarif? Wieder etwas worüber Nicht-Deutsche staunen!
Was kann einer dafür, dass er als Mann oder Frau geboren wurde? Bei uns bezahlen Männer und Frauen nach KVG grundsätzlich dieselben Prämien. Etwas was auch Deutschland einführen sollte!