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- 05. Oktober 2004 3 1 Min.
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Rabat In Marokko sind ein 66-jähriger britischer Staatsbürger und ein 18-jähriger Einheimischer zu je einem Jahr Haft verurteilt worden, nachdem sie beim Geschlechtsverkehr erwischt worden sind. Homosexueller Sex ist in dem Land verboten, auf Druck von moslemischen Praktiken wird das zwischenzeitlich vergessene Gesetz wieder öfters angewandt. Die Männer wurden auch verurteilt, weil das Schutzalter bei 21 Jahren liegt. Die britische Botschaft bemüht sich, den 66-Jährigen freizukriegen. (nb)
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- 08.10.2004, 17:18h
- da ich selber nicht mehr jung bin habe ich verständnis für den briten. man muss aber auch wissen das andere länder immer noch andere sitten haben und wenn man diese verletzt.....siehe artikel. es ist zwar schade,aber der herr ist es selber schuld.
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- 27.08.2010, 00:08h
- Antwort auf #1 von peter weitz
- Also der ältere Mann tut mir nicht leid wie der Kommentar über mir schon sagte.Aber ich bin nicht der Meinung dass Marokko nur deshalb AUCH zurückgeblieben ist weil sie unter dem Schutzalter Sex hatten.Ich finde es generell Pervers wenn über 60 jährige sich unter 25 jährige nehmen.Das zeiigt nur dass es leider stimmt dass Pädophilie unter schwulen sehr verbreitet ist.Deshalb sollten auch westliche Staaten eine Strafe einführen wenn ältere die mehr als 30Jahre älter sind und sich einen so jungen hüpfer suchen.Man sollte die sexuelle Ausbeutung verhindern.Die können sich doch auch Leute in ihrer altersklasse suchen!Wir werden alle älter,und ich denke das ist nichts schlimmes,sondern etwas normales.Nur leider ist es genauso normal dass auch viele Schwule mit ihrem Alter lügen...schade!Der Ruf der Schwulen wird dank der zu lockerern Gesetzgebung und der ignoranz solcher Menschen weiterhin versaut bleiben!Danke an dem Briten!!!
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- 29.03.2022, 00:46h
- Antwort auf #2 von Pascal86
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Also in der Tat 60 und 18 ist schon ein wenig unpassend. Man sollte sich aber in jedemfall auch die heterosexuelle Seite ansehen, wo das durchaus üblich ist und sogar als Erfolg gefeiert wird. Ich denke, daß bei Erreichen der geschäftlichen Volljährigkeit mit 21 man Menschen nichts mehr vorschreiben darf. Über die Qualität dieser Beziehung wissen wir letztlich nichts. Manchmach kann es für den jüngeren von Vorteil sein, wenn er sich seelisch darüber stabilisiert. Es hängt ja auch von den Präferenzen des Jungen ab. Nicht alles muß geldbasiert sein.
Mißbrauch gibt es in allen Formen von Beziehungen, Ehen etc. und es kommt also immer auf den internen Respekt und die gegenseitige Fürsorge an. - Direktlink »
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