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Parlament stimmt zu
EU schützt homosexuelle Opfer von Hassdelikten
- 12. September 2012 2 Min.

Das EU-Parlament in Straßburg hat bereits wiederholt Homo-Rechte gestärkt (Bild: niksnut / flickr / by-sa 2.0)
Das Europaparlament hat sich am Mittwoch fast einstimmig auf eine neue Richtlinie über die Rechte von Opfern von Hassdelikten geeinigt. Auch Homo- und Transsexuelle werden besonders geschützt.
Die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe" bietet Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer geschlechtlichen Identität oder ihres Geschlechtsausdrucks einer Straftat zum Opfer fielen, spezifische Unterstützung und Schutz. Die Direktive erfolgt auf Grundlage entsprechender Merkmale, erstmals zieht die EU-Gesetzgebung damit das Merkmal Geschlechtsausdruck mit ein. Darunter verstehen die Gesetzgeber die Art und Weise, in welcher eine Person das eigene Geschlecht ausdrückt, was sich auch auf Kleidung, Sprache und Verhaltensweisen bezieht.
Entsprechende Personen sollten von den Behörden "respektvoll, einfühlsam und professionell behandelt" und nicht diskriminiert werden. In der Richtlinie heißt es weiter, dass die "Betreuung, Unterstützung und Anerkennung aller Opfer" ein "vorrangiges Ziel" der EU sei. Die Opfer sollen auch vor "sekundärer und wiederholter Viktimisierung und Einschüchterung" geschützt werden und die "nötige Unterstützung zur Bewältigung der Tatfolgen" erhalten.
"Spezifische Schutzmaßnahmen"

Die Europaabgeordnete Antonyia Parvanova (Bulgarien, Liberale Fraktion) ist eine der Autorinnen der Richtlinie
Die bulgarische Europaabgeordnete Antonyia Parvanova, eine Mitautorin der Richtlinie, begrüßte den Beschluss: "Ich bin stolz, dass das Parlament darin übereinstimmt, dass bestimmte Opfer von Straftaten – wie Frauen, Kinder oder LGBTI-Menschen – besonderer Aufmerksamkeit bedürfen und gemäß ihrer Bedürfnisse in den Genuss spezifischer Schutzmaßnahmen kommen sollten", erklärte die liberale Politikerin. Das Europaparlament habe geschlossen hinter dieser Anregung gestanden und auch die Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union dazu gebracht, der Richtlinie zuzustimmen.
Der britische Sozialdemokrat Michael Cashman, der Kopräsident der interfraktionellen Arbeitsgruppe des EU-Parlaments für LGBT-Fragen, fügte hinzu: "Heute signalisiert das Europäische Parlament nachdrücklich, dass Opfer von Hassdelikten besondere Aufmerksamkeit verdienen. All diese Opfer sowie ihre Freunde und Familien wissen, welch zerstörerische Auswirkungen Hassdelikte haben können. Europa steht in der Verantwortung, sie zu beschützen."
Nachdem Rat und Parlament die Richtlinie befürwortet haben, haben die EU-Mitgliedsstaaten nun drei Jahre Zeit, sie in nationales Gesetz umzusetzen. (dk)















Und vor allem muss die EU auch nach der Umsetzung beobachten, ob es wirklich überall in der EU auch angewendet wird oder ein Gummiparagraph ist, der zwar im Gesetz steht, aber in der Praxis irrelevant ist.