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- 18. September 2012 2 Min.

Das Urteil soll nächste Woche gesprochen werden (Bild: jphintze / flickr / by-sa 2.0)
In Lübeck steht ein Callboy wegen Totschlags vor Gericht. Der 24-Jährige hat zugegeben, einen 73-jährigen Kunden mit einem Hammer erschlagen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat am Montag neun Jahre hinter Gittern für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung sprach sich für eine Haftstrafe von sieben bis acht Jahren aus. Noch ist das Tatmotiv unklar, da sich der Angeklagte in seinen Aussagen in Widersprüche verwickelt hatte. Seine Aussagen seien "in vielen Punkten nicht nachvollziehbar", erklärte Staatsanwältin Ulla Hingst nach Angaben des "Hamburger Abendblattes".
Sicher ist: Die beiden Männer haben sich im Internet kennen gelernt. Der mutmaßliche Täter hat sich von September bis Dezember 2011 mehrmals mit dem Rentner nahe eines Friedhofs im östlich von Hamburg gelegenen Oststeinbek für Sex gegen Bezahlung getroffen. Die Tötung ereignete sich schließlich am zweiten Weihnachtsfeiertag. Der Callboy hat mehrfach auf den 73-Jährigen mit einem zufällig im Auto liegenden Hammer eingeschlagen. Als Grund gab er im Landgericht an, dass er die Beziehung mit dem Mann beenden wollte, dieser das aber nicht akzeptiert habe. Danach habe er versucht, die Leiche verschwinden zu lassen: Er habe angefangen, den leblosen Körper zu vergraben, zu verbrennen und zu zersägen. Als er daran scheiterte, legte er den Toten in dessen Auto, das er in einer nahe gelegenen Tiefgarage abstellte. Hier wurde die Leiche erst drei Monate später gefunden.
Vorwurf der Vergewaltigung
Im Prozess behauptete der 24-Jährige auch, der Rentner habe ihn zwölf Jahre zuvor vergewaltigt und er habe die Beziehung deshalb beenden wollen. "Ich habe ihn am Geruch erkannt und an seiner Art zu reden", erklärte er vor Gericht. Allerdings glaubt die Staatsanwältin, dass es sich hierbei um eine Schutzbehauptung handelte.
Auch ein Psychiater hatte den Angeklagten untersucht. Er attestierte ihm eine egozentrische Persönlichkeit. Außerdem fehle es ihm an Einfühlungsvermögen. Allerdings sei der Beschuldigte voll schuldfähig.
Die Urteilsverkündung ist für nächsten Montag angesetzt. (dk)











