Michael Black und John Morgan
Ein schwules Paar hat in England eine Pensionsbesitzerin verklagt, weil sie die beiden Männer abgewiesen hatte. Ihre Begründung: Homosexualität verstoße gegen ihre religiösen Überzeugungen.
Am Montag fand der erste Verhandlungstag im Amtsgericht des südenglischen Reading statt. Der 64-jährige Michael Black und der 59-jährige John Morgan beschuldigen die Besitzerin des "Swiss Bed and Breakfast" im Dorf Cookham, sie wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert zu haben. Sie fordern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 3.600 Pfund (4.500 Euro). Sie wollen das Geld an Wohltätigkeitsorganisationen spenden und mit dem Prozess erreichen, "dass niemand mehr auf diese Art benachteiligt wird".
Das Paar hatte das Zimmer im Internet gebucht. Die Besitzerin verweigerte ihnen bei ihrer Ankunft im März 2010 persönlich die Übernachtung, weil die Lebensweise der Gäste ihren christlichen Überzeugungen widerspreche. Sie wollte keine Sünde unterstützen, erklärte die Frau – darunter versteht die Mutter von vier Kindern jegliche sexuelle Handlung außerhalb einer heterosexuellen Ehe.
Der Anwalt des Paares erklärte, dass es sich hier um einen Verstoß gegen den Diskriminierungsschutz gehandelt habe: "Ein Geschäft, das keine Schwulen erlaubt, ist genauso schlimm wie eines, das keine Schwarze oder keine Iren erlaubt", so James Welch. Beim Zugang zu Dienstleistungen ist in Großbritannien Diskriminierung aufgrund mehrerer Merkmale, darunter auch sexuelle Orientierung, verboten.
Keine Lebenspartnerschaft
Für die Beklagte erklärte ihr Anwalt, dass in diesem Fall gar keine Diskriminierung stattgefunden habe. Immerhin lebten Black und Morgan nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und seien daher nicht anders behandelt worden als ein heterosexuelles Paar, das unverheiratet sei. Im Vorfeld des Prozesses sagte die Frau gegenüber der Tageszeitung "Guardian": "Ich weiß nicht, warum ich meine Meinung und meinen Glauben ändern sollte, nur weil mich die Regierung dazu zwingt."
Die Richterin will ihr Urteil in einem bis zwei Wochen bekannt geben.
Einen ähnlichen Fall hatte vor gut einem Jahr ein christliches Ehepaar, das eine Pension in Cornwall betreibt, verloren. Damals wurde einem schwulen Paar eine Entschädigung von 3.600 Pfund zugesprochen. Das Urteil wurde einstimmig von einem Berufungsgericht in London bestätigt (queer.de berichtete). Auch hier beriefen sich die Hotelbesitzer auf ihre christliche Überzeugung. In diesem Fall lebte das diskriminierte Paar allerdings in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. (dk)
Also eine WILDE Ehe/Lebenspartnerschaft???