Die Wirklichkeit imitiert die Kunst: Szene aus dem Film "Der Koch, der Dieb, seine Frau und ihr Liebhaber" (Bild: Universal Pictures)
Die Behörden in Tokio ermitteln gegen einen 23-jährigen Künstler wegen "unzüchtiger Entblößung", weil er seine Genitalien gekocht und seinen Gästen serviert hat.
Dem Mann, der sich als asexueller Zeichner beschreibt, hatte sich im März freiwillig seinen Penis und den Hodensack von einem Arzt chirurgisch entfernen lassen und die Teile daraufhin eingefroren. Er erklärte gegenüber Medien, dass das Fleisch keimfrei gewesen sei. Zwei Monate später lud er für 20.000 Yen (knapp 200 Euro) im Tokioter Stadtteil Suginami zum Essen seiner Genitalien ein.
Insgesamt 70 Menschen erschienen am 13. Mai zwischen 19 und 22 Uhr zu der Speisung in einem Club. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte er, er wolle mit der Aktion auf "sexuelle Minderheiten, Intersexuelle und Asexuelle" aufmerksam machen. Bei dem ungewöhnlichen Dinner half ein professioneller Koch. Auch versicherte der 23-Jährige, er habe alle Gesetze eingehalten, die die Hygiene in Restaurantbetrieben regeln.
Öffentlichkeit forderte strafrechtliche Verfolgung
Nach Medienberichten forderte der Bürgermeister der japanischen Hauptstadt die Polizei auf, gegen den Mann zu ermitteln. Ihn hätten viele Anwohner darum gebeten, schrieb er in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin am Dienstag bekannt gegeben, dass sie ein Klage wegen "unzüchtiger Entblößung" gegen den Mann und drei seiner Helfer einleiten will.
Die Ankläger argumentieren, dass das Gesetz verbietet, seine Genitalien in der Öffentlichkeit zu zeigen. Dieses Gesetz sei auch gültig, wenn der Penis bereits vom Körper abgetrennt worden sei, da es jegliche Zurschaustellung von als obszön empfundenen Gegenständen einschließt – die zahlenden Gäste seien als Öffentlichkeit zu werten. Da es gegen Kannibalismus in Japan kein Gesetz gebe, sei dies die einzig mögliche Art, juristisch gegen die Aktion vorzugehen. Nun drohen dem Künstler bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 2,5 Millionen Yen (24.500 Euro). (cw)