Die Länderkammer macht erneut Druck in Sachen Gleichstellung (Bild: schreiblockade / flickr / by-nd 2.0)
Nach ihrer ersten Beratung über den Haushaltsentwurf 2013 hat die Länderkammer die Bundesregierung erneut aufgefordert, auch Eingetragenen Lebenspartnern das Ehegattensplitting zu gewähren.
Im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes gebe es keine Rechtfertigungsgründe für die weitere Ungleichbehandlung, heißt es in der am Freitag verabschiedeten Stellungnahme des Bundesrats.
Wörtlich heißt es in der angenommenen Empfehlung des Länderfinanzausschusses: "Der Bundesrat erneuert seine im Rahmen der Stellungnahme zum Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 erhobene Forderung, schnellstmöglich und umfassend die Rechtsgrundlagen für eine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Steuerrecht zu schaffen. Schwerpunkt muss dabei die Gleichsetzung von Lebenspartnern und Ehegatten in allen Vorschriften des Einkommensteuerrechts sein. Infolge der zivilrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe – insbesondere aufgrund der gleich gestalteten, wechselseitigen Unterhaltsansprüche – gibt es keine im Hinblick auf den Gleichheitssatz tragenden Rechtfertigungsgründe für eine steuerliche Ungleichbehandlung."
Die zweite Mahnung der Länderkammer
Bereits im Juli hatte der Bundesrat die Bundesregierung zur Gleichstellung im Steuerrecht aufgefordert (queer.de berichtete). Anders als im Deutschen Bundestag haben Union und FDP in der Länderkammer keine Mehrheit. SPD, Linkspartei und Grüne sind für die Ausweitung des Ehegattensplitting auf Eingetragene Lebenspartner. Die Liberalen sind es mehrheitlich eigentlich auch, wagen jedoch keinen größeren Konflikt mit der Union, die sich bis auf einige wenige Bundestagsabgeordnete querstellt. Dabei hatten CDU, CSU und FDP im Koalitionsvertrag von 2009 vereinbart, "gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht" abzubauen (queer.de berichtete).
Die schwarz-gelbe Bundesregierung will stattdessen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Einkommensteuerrecht abwarten, das im kommenden Jahr erwartet wird. Bislang haben die Karlsruher Richter bereits verlangt, verfassungswidrige Diskriminierungen bei der Grunderwerbsteuer, beim Familienzuschlag, der Erbschaftsteuer und der Hinterbliebenversorgung aufzuheben und verpartnerte Schwule und Lesben gleichzustellen. (cw)