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Die Bundes­regierung will eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt Ehepartnern gleichstellen. Dazu soll das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst werden.

Die Bundes­regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Bei den Änderungen handelt sich um "noch nicht angemessen" umgesetzte Vorschriften der EU-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Angehörigen, sich in Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2004/38/EC). So soll in mehreren Teilen des Gesetzes nach "Ehegatten" das Wort "oder Lebenspartner" eingefügt werden.

Die Freizügigkeitsrichtlinie ist vor über acht Jahren in Kraft getreten und besagt, dass Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes und deren direkte Familienmitglieder in jedem Mitgliedsstaat residieren dürfen. Das schließt ausdrücklich gleich­geschlechtliche Partner ein. (pm/dk)

-w-

#1 Timm JohannesAnonym
  • 26.09.2012, 14:32h
  • Eine gute Meldung, damit ist dann auch das Aufenthaltsrecht und Freizügigkeitsrecht in Deutschland angepasst und gleichgestellt.

    Das finde ich gut.
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#2 FoXXXynessEhemaliges Profil
  • 26.09.2012, 16:02h
  • Oh mein Gott, dieses Gesetz ist sowas von dämlich und überflüssig! Freizügigkeit ist hier geregelt:

    www.gesetze-im-internet.de/gg/art_11.html

    Ich kann mich doch sowieso in und durch Europa frei bewegen, da brauche ich doch sowas nicht!

    Die Bundesregierung sollte sich viel lieber um die Gleichstellung im Steuerrecht und um die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben kümmern!
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#3 GF Pr von PrAnonym
  • 26.09.2012, 18:28h
  • Fur viele in der CDU scheint sehr wahrscheinlich auch das eine etwas zu fruh gekommene zweite Novemberrevolution zu sein.
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