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Umsetzung der EU-Richtlinie
Bundesregierung passt Freizügigkeitsgesetz an
- 26. September 2012 1 Min.

Die Bundesregierung will eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt Ehepartnern gleichstellen. Dazu soll das Freizügigkeitsgesetz/EU angepasst werden.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Bei den Änderungen handelt sich um "noch nicht angemessen" umgesetzte Vorschriften der EU-Richtlinie über das Recht der Unionsbürger und ihrer Angehörigen, sich in Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (2004/38/EC). So soll in mehreren Teilen des Gesetzes nach "Ehegatten" das Wort "oder Lebenspartner" eingefügt werden.
Die Freizügigkeitsrichtlinie ist vor über acht Jahren in Kraft getreten und besagt, dass Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes und deren direkte Familienmitglieder in jedem Mitgliedsstaat residieren dürfen. Das schließt ausdrücklich gleichgeschlechtliche Partner ein. (pm/dk)















Das finde ich gut.