12 Kommentare
- 26.09.2012, 17:23h
- Schwarz-gelber Landtag von Hessen, in der symbolischen Mitte Deutschlands! (das ich auch personlich wegen des wunderschonen Schlosses Augustenau an der Grenze mit Thuringen und ihrer lieben Bewohner besonders gern habe...) So was ist in Deutschland von heute leider noch keine Selbstverstandlichkeit. Danke und weiter so.
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- 26.09.2012, 19:04h
- Sehr gut, daß der Antrag angenommen wurde!
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- 26.09.2012, 19:29h
- "Erst 2011 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung die Aufhebung der Urteile aus rechtlichen Bedenken abgelehnt "
Und an der schwarz-gelben Gurken-Regierung wird es wohl auch diesmal wieder scheitern...
Obwohl es längst überfällig wäre! - |
- 26.09.2012, 19:45h
- Erst mal abwarten, was wirklich daraus wird.
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- 26.09.2012, 23:44hHamburg
- Die Verurteilung vor allem männlicher Homosexueller war verfassungswidrig in mehreren Punkten. Sie vertieß gegen den ersten Artikel des Grundgesetzes, nämlich gegen die Unantastbarkeit der Menschenwürde und sie verstieß gegen den Gleichheitsgrundsatz da hier ein Geschlecht, nämlich das männliche, bevorzugt bestraft wurde. Lesben gingen straffrei aus. Ähnlich ist es auch bei Exhibitionismus, wo nur das männliche Geschlecht bis heute verurteilt wird und nur der Verurteilte hier durch seine Verurteilung einen Schaden hat.
Es wird wirklich Zeit, daß dieses dunkle Kapitel dieser Art von Hexenverfolgung abgeschlossen wird und die Kleriker diese Unrecht genauso begreifen müssen, wie die Verurteilung unschuldiger Frauen durch die Hexenverfolgung,
weil die Schwulenverfolgung im Prinzip der Hexenverfolgung gleichgesetzt werden kann und gar nicht christlich ist, sondern mosaisch. - |
- 27.09.2012, 14:14hLeipzig - Zentrum
- Dank an Kai Klose, dem Initiator der einstimmigen hessischen Landtagsentschuldigung!
BUNDESTAGS-PETITION für 175er Opfer
- 20. Teilschritt - Mittwoch, 26. September 2012
- Stand: 3.500 UnterzeichnerInnen
Liebe Freunde!
Geschafft: Der 20. Block wurde erreicht und diesen wollen wir einem Mann und seinen ParteikollegInnen widmen, die es schafften, der Politik die erste deutsche Entschuldigung abzuringen, nämlich die, sich bei den Schwulen für erlittenes Leid unter dem § 175 zu entschuldigen.
Dazu Kai Klose: „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, in dieser Sache ein einstimmiges Votum aller im Landtag vertretenen Fraktionen herbeizuführen. Das ist ein deutliches und wichtiges Signal an die Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis in das Jahr 1994 verurteilt wurden“… weiter hier:
www.175er-opfer.de/mdl-hessen.htm
Es ist nur logisch, daß wir diesen 20. Block dem schwulhistorisch wichtigen Tag - 26. September 2012 - Kai Klose und dem gesamten hessischen Landtag widmen. Dieser Tag dürfte eine Wendepunkt in der menschlich so wertvollen Sache sein und ist für uns Schwule wohl das viertbedeutendste Ereignis: Die ersten Reformierungen 1968/69, die zweiten Gesetzesänderungen 1973/1988 und letztlich die komplette Abschaffung des § 175 und seiner Denotate 1994.
Bitte informiert Freunde und Bekannte über unsere „Bundestags-Petition für 175er Opfer". Jeder 175. Unterzeichner bekommt ein Buch geschenkt, die wir alle gesponsert bekommen haben. Alle Gewinner werden nach dem Ende der Aktion benachrichtigt.
MITMACHEN kann man mit seiner Sofort-Online-Unterschrift hier
www.rosa-archiv.de/
und/oder nutzt bitte auch die Unterschriftenliste
www.175er-opfer.de/unterschriftenformular.175-opfer.pdf
und/oder auch den Abrißzettel
www.175er-opfer.de/abrisszettel.175opfer.pdf
In diesem Sinne wieder HERZlichst
Euer Rosa von Zehnle.
www.rosa-archiv.de - |
- 27.09.2012, 14:25hLeipzig - Zentrum
- Lesben gingen eben nicht immer straffrei aus, wie man in unserer BUNDESTAGS-Petition für 175er Opfer auf
www.rosa-archiv.de
lesen kann:
Nach der Reform des § 175 in Ostdeutschland 1968 (hier wurde der § 151 eingeführt, der nun auch lesbische sexuelle Kontakte unter Strafe stellte) und der zweiten Reform des § 175 im Jahr 1973 in Westdeutschland (die Erste war 1969) galt ein generelles Verbot sexueller Kontakte bei homosexuellen Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren.
Bei heterosexuellen und lesbischen sexuellen Handlungen lag die Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren. In Ostdeutschland wurde die Angleichung aller Schutzaltersgrenzen auf 14 Jahre bereits 1988 und für Westdeutschland erst weit nach der Wende 1994 vollzogen.
Somit wurde in der gesamten Bundesrepublik erst 1994 die einheitliche Schutzaltersgrenze von 14 Jahren für alle sexuellen Handlungen geltendes Recht.
Bemerkung:
Das ostdeutsche Strafrecht hatte aber auch zusätzlich den § 148 (Kinderschutztatbestand), der den westdeutschen § 176 entsprach. 1994 wurde durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz bundesweit der § 182 eingeführt, der von nun an einen einheitlichen Jugendschutztatbestand einführte.
Rosa von Zehnle
www.175er-opfer.de - |
- 27.09.2012, 14:45h
- Das Problem ist aber nicht nur die wichtige Rehabilitation der verurteilten Opfer des 175, sondern auch die oft zerrissenen und zerstörten Biografien all derer die zwar nicht verurteilt worden sind, aber in Angst leben mußten !
Viele hatten ein Verfahren, aber es wurde eingestellt... Hausdurchsuchungen und und und... Selbstmordversuche und eine zerstörtes Leben... Und das ganz ohne eine Verurteilung !
Viele von uns wurden schwer geschädigt durch das Klima, dass dieser Paragraph angerichtet hat.
Ich kenne Männer die sind arbeitsunfähig durch den damaligen Terror geworden... Psychisch schwer krank und leben von Grundsicherungsrente, also Sozialhilfe. Sie bezahlen für die damalige Verfolgung heute mit Armut !
All diese Opfer brauchen dringen eine Lobby und Wiedergutmachung ! - |
- 28.09.2012, 08:56h
- Als der § 175 galt, war ich ein junger Mann.
Wer es nicht erlebt hat, kann kaum das große Wort schwingen.
Es war entwuerdigend vorgeladen zu werden. Die Anhoerung war es ebenfalls und dazu peinlich und angstmachend, da die Verhoerer (versteckt schwul) bzw. homophob dem Vorgeladenen feindlich gegenueberttraten.
Ich weiss bis heute nicht, ob etwas darueber in meiner Personalakte steht. Bei wiederholten Einsichtnahmen kam nichts zustande.
Seltsam war dennoch, dass ich trotz bester Zeugnisse (an Universitaeten, wo es anscheinend keine Personalakte gab) spaeter im oeffentlichen Dienst keinerlei Befoerderung bekam. Nur solche, die ich mir selbst erarbeitete durch spezielle Forschungen (als Privatdozent und Unternehmer).
Man munkelte hinter vorgehaltener Hand, es gaebe eine versteckte Personalakte, die der Inhaber nicht sehen duerfe, da ein Kollege sie bei seiner Einsichtnahme gelesen hatte, die aber bei einer weiteren verschwunden war.
Die bis jetzt hinaus gezoegerte Rehabilitierung ist eines der schwarzen Kapitel jeder Regierung der BRD seit ihrer Gruendung!
Und somit laengst ueberfaellig.
Die BRD Regierungen koennen nicht anders als ebenfalls nachziehen, seitdem sie von Staaten eingekreist wird, die an der Gleichstellung arbeiten bzw. sie bereits eingefuehrt haben. - |
- 28.09.2012, 13:13h
- Danke für Deinen persönlichen Bericht und ich hoffe sehr, dass es nun zügig durchgeht! Ich persönlich würde ja noch weitergehen wollen und die am schärfsten agierenden Politiker und Staatsanwälte zur Rechenschaft ziehen, denn niemand kann sagen, dass er nicht begriffen habe, dass er gegen die Menschenwürde handelte. So eine Art Nürnberger Prozess für die Verfolger aus der Adenauer-Zeit!
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