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- 26. September 2012 2 Min.

Der Bundesrat will die Schwulenverfolgung in der Bundesrepublik und der DDR als Unrecht anerkennen (Bild: schreiblockade / flickr / by-nd 2.0)
Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat am Mittwoch den Antrag des Landes Berlin angenommen, nach dem Paragrafen 175 verurteilte Schwule zu rehabilitieren.
Die Entschließung fordert Wiedergutmachung für Schwule, die wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nach 1945 in beiden deutschen Staaten verfolgt worden sind. Die rot-schwarze Berliner Landesregierung hatte den Antrag eingebracht, um ein "dunkles Kapitel deutscher Geschichte" zu beenden (queer.de berichtete). Das Plenum des Bundesrates muss der Entschließung in zwei Wochen zustimmen. Ende Oktober könnte dann die Debatte im Bundestag stattfinden.
Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte die Entscheidung des Ausschusses und mahnt zur Eile: "Die Politik ist zu schnellem Handeln verpflichtet, damit die Rehabilitierung stattfindet, solange die Betroffenen noch leben", erklärte Ulrich Keßler vom Vorstand des LSVD Berlin-Brandenburg. Die staatliche Verfolgung von Homosexuellen habe für die Betroffenen existenzbedrohende Konsequenzen gehabt: "Eine Verurteilung nach Paragraf 175 StGB hatte für die verfolgten Menschen über den Strafmakel hinaus soziale Ausgrenzung bis hin zu faktischen Berufsverboten zur Folge", so Keßler.
Hessen entschuldigt sich
Am Mittwoch hat sich auch der Hessische Landtag in seiner Plenarsitzung für die Verfolgung von Schwulen nach dem Zweiten Weltkrieg entschuldigt. Die Betroffenen seien in ihrer Menschenwürde, ihren Entfaltungsmöglichkeiten und ihrer Lebensqualität "empfindlich beeinträchtigt" worden. Der Antrag wurden von allen Fraktionen getragen. Erst vor zwei Wochen hatte sich der Rechts- und Integrationsausschuss des Landtages einstimmig für die Rehabilitierung von Opfern des Paragrafen 175 ausgesprochen (queer.de berichtete).
Nazi-Urteile bereits vor zehn Jahren aufgeboben
Während 175er-Urteile aus der Nazizeit 2002 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung aufgehoben wurden und Überlebende Anspruch auf Entschädigung haben, sind die nach 1945 verurteilten Homosexuellen bis heute nicht rehabilitiert. Die Bundesrepublik und die DDR drohten Schwulen jedoch bis Ende der 60er Jahre mit Haftstrafen. In Westdeutschland wurde der Paragraf 175 erst 1994 vollständig abgeschafft, als das Schutzalter von Hetero- und Homosexuellen angeglichen wurde.
Bislang lehnten die Bundesregierungen eine Rehabilitierung der Verurteilten nach 1945 jedoch stets ab. Sie argumentieren, dass die Verurteilungen damals rechtsstaatlich zustande gekommen seien und wegen der "Rechtssicherheit" nicht aufgehoben werden dürften. Erst 2011 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung die Aufhebung der Urteile aus rechtlichen Bedenken abgelehnt (queer.de berichtete). (dk)














