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Entlassung wegen Homosexualität
Lesbische Erzieherin: Katholische Kirche knickt ein
- 08. Oktober 2012 2 Min.

Die katholische Kirche will nur Heterosexuelle beschäftigen (Bild: mockney_piers / flickr / by 2.0)
Die katholische Kirche hat einen für Dienstag angesetzten Gerichtstermin zum Fall der Kündigung einer lesbischen Kindergarten-Leiterin in Neu-Ulm abgesagt und zahlt der Frau eine hohe Abfindung.
Damit endet die lange Odyssee einer 39-jährigen Erzieherin: Die Frau war 2011 während ihrer Elternzeit von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden, weil die Kirche von der Homosexualität der Leiterin erfahren hatte (queer.de berichtete). Die gleichgeschlechtliche Liebe sei aber ein "schwerwiegender Loyalitätsverstoß", der zur Kündigung führen könne, argumentierte die Kirche.
Nun haben sich die beiden Parteien aber geeinigt und einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Neu-Ulm angenommen. Das Gericht hatte nach LSVD-Informationen die Parteien "auf die Vielzahl der Presseanfragen" hingewiesen und vorgeschlagen, dass die Erzieherin die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses zum Ende der Elternzeit akzeptieren und ihr die katholische Kirche dafür im Gegenzug die übliche Regelabfindung zahlen soll. Diese ist sehr hoch, weil die Mitarbeiterin 14 Jahre bei der katholischen Kirche beschäftigt war. Das haben die Parteien akzeptiert.
Das Bistum Augsburg will sich allerdings nicht zu den Hintergründen äußern. Für die Erzieherin ist der Vergleich ein voller Erfolg, weil sie mit ihrer Kündigungsschutzklage nicht mehr hätte erreichen können "Für die katholischen Arbeitgeber ist das ein erneuter Rückschlag, der zeigt, dass sie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts akzeptieren müssen", erklärte LSVD-Sprecher Manfred Bruns.
Kirche feuert mehrere Erzieherinnen wegen Homosexualität
Der Lesben- und Schwulenverband begleitet derzeit vier lesbische Lebenspartnerinnen als Beistand, die als Kindergärtnerinnen bei der katholischen Kirche beschäftigt sind und entlassen werden sollen, weil sie ein Kind geboren haben und deshalb eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Die katholische Kirche würde die Frauen weiter beschäftigen, wenn sie sich bereit erklären würden, sich von ihrer Frau scheiden zu lassen und ihr Kind als Alleinerziehende großzuziehen.
Als religiöser Tendenzbetrieb gelten für die Kirchen Ausnahmeregelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, sie dürfen daher Minderheiten diskriminieren. Allerdings haben Richter immer wieder Entlassungen als willkürlich bezeichnet und daher für ungültig erklärt. (dk)














