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Schwulenverfolgung seit 1945
Bundesrat für Rehabilitierung von §175-Opfern
- 12. Oktober 2012 2 Min.

Der Bundesrat fordert die schwarz-gelbe Bundesregierung auf, Jahrzehnte der Schwulenverfolgung aufzuarbeiten (Bild: schreiblockade / flickr / by-nd 2.0)
Der Bundesrat hat einen Antrag angenommen, in dem die Rehabilitierung von über 50.000 Schwulen gefordert wird, die wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 verfolgt worden waren.
Der Antrag war im Mai von der rot-schwarzen Landesregierung in Berlin initiiert worden und gemeinsam mit dem Land Hamburg in die Länderkammer eingebracht worden. Ziel ist es, die in der Bundesrepublik und der DDR wegen Homosexualität verurteilten Männer zu rehabilitieren und für das erlittene Unrecht zu entschädigen.
Der Lesben- und Schwulenverband verlangt nun, dass die Schwulenverfolgung in Deutschland rasch zum Unrecht erklärt wird: "Wir fordern Bundesregierung und Bundestag auf, dem Votum Taten folgen zu lassen und noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden", so LSVD-Sprecher Manfred Bruns. Dabei dürfe keine Zeit verloren werden: "Rehabilitierung und Entschädigung muss geschehen, solange die Betroffenen noch leben".
"Fehler der Vergangenheit korrigieren"
Der grüne Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck fordert Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) auf, so bald wie möglich einen Gesetzentwurf vorzulegen: "Der demokratische Rechtsstaat beweist seine Stärke darin, dass er Fehler der Vergangenheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung korrigiert und den Opfern seiner Irrtümer Recht widerfahren lässt", so Beck.
Beck verwies dabei auf einen Antrag der Grünen, der 2011 von Schwarz-Gelb noch abgelehnt wurde (queer.de berichtete). Die Bundesregierung sowie Politiker der SPD hatten argumentiert, dass die Verurteilungen durch den Paragrafen 175 rechtsstaatlich zustande gekommen seien und wegen der "Rechtssicherheit" nicht aufgehoben werden dürften. Deshalb könnten die Urteile nicht für ungültig erklärt werden wie die Verurteilungen von Schwulen während der Nazizeit, die bereits 2002 von der damaligen rot-grünen Regierung aufgehoben worden sind.
Der Paragraf 175 galt in der Bundesrepublik in der von den Nazis verschärften Form noch bis 1969. In den 50er Jahren war er sogar vom Bundesverfassungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden, da Homosexualität den "sittlichen Anschauungen des Volkes" entgegenlaufe. Das Gesetz wurde erst Ende der 60er Jahre von der Großen Koalition entschärft und 1994 restlos abgeschafft. In der DDR stand männliche Homosexualität bis 1968 unter Strafe, gleichgeschlechtlicher Sex mit Jugendlichen konnte noch bis 1989 bestraft werden, unter dem neuen Paragrafen 151 erstmals auch unter Frauen. (dk)
Links zum Thema:
» Entschließung des Bundesrates (Drucksache:241/12)
» Antrag des Landes Berlin (Drucksache 241/12)
» Antrag der Grünen im Bundestag (Drucksache: 17/4042)
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